Ärger über abgelaufenen Gutschein: Wie halten es Händler mit Gutscheinen?

Gutscheine geraten häufig in Vergessenheit – doch die gesetzliche Einlösefrist beträgt nur drei Jahre. Ein Kunde in Limburg hoffte vergebens auf Kulanz.
Limburg – Viele kennen die Situation. Man bekommt zum Geburtstag oder zu Weihnachten einen Gutschein geschenkt, legt ihn erstmal auf die Seite und vergisst ihn oder findet ihn nicht wieder. Doch was passiert, wenn er einem nach mehreren Jahren wieder in die Hände fällt und man ihn dann doch noch einlösen will?
Pech in einem solchen Fall hatte der Imbissbetreiber Michael Gombert. Er fand einen Gutschein des CityRing Limburg über 50 Euro, der ihm geschenkt worden war. Ein Ausstellungs- oder Ablaufdatum stand nicht darauf. Also war der 62-jährige Niederhadamarer, auch wenn er nicht mehr wusste, aus welchem Jahr der Gutschein stammt, guter Dinge, dass er ihn in Limburg noch einlösen könne. Und so ging er in ein Spielwarengeschäft, um sich Zubehör für seine Modelleisenbahn zu kaufen.
Limburg: Geschäft nimmt alten Gutschein nicht mehr an
Doch dann der Schreck. Anhand der Gutschein-Nummer wurde festgestellt, dass der Gutschein älter als drei Jahre ist. Das ist die vorgegebene Frist, in der ein Unternehmen beziehungsweise der Gewerbeverein die Gutscheine nach aktuellem Gesetzesstand noch annehmen muss. Der Inhaber des Spielwarengeschäftes weigerte sich, den Gutschein noch zu akzeptieren.
Michael Gombert ist enttäuscht über das Verhalten des CityRing. Auf mehrere Mails habe der Gewerbeverein gar nicht geantwortet. Dann habe er den Vorsitzenden Horst O. Hoppe noch ans Telefon bekommen, doch der habe auch auf stur geschaltet. Gombert sagt, dass andere Geschäftsleute da wesentlich kundenfreundlicher seien. In Elz habe er noch einen Gutschein von 2013 einlösen können, und auch in Dornburg sei es kein Problem gewesen, für einen 80-Euro-Gutschein mit mehreren Jahren Verspätung noch Ware zu bekommen.
Limburg: Alte Gutscheine sorgen für Probleme mit der Abrechnung
"Ich hätte nicht mal was gesagt, wenn der CityRing gesagt hätte, 50 Euro können wie Ihnen nicht mehr geben, aber wenigstens 30 Euro". Gutscheine einfach nicht mehr anzuerkennen, sei für Geschäftsleute leicht verdientes Geld. Man sollte aber, so Gombert, auch mal berücksichtigen, dass schon fast zwei Jahre Pandemie herrsche. Zudem sei er längere Zeit gesundheitlich angeschlagen gewesen. "Ich denke, wenn man will, findet man durch Reden immer einen guten Weg", meint der Betroffene.
CityRing-Vorsitzender Hoppe sagt, dass in seinem Verein die Regelung gelte, dass Gutscheine die gesetzlich vorgeschriebenen drei Jahre gelten würden. Hoppe berichtet, dass der Gutschein von Michael Gombert der Nummer nach "deutlich drüber gelegen" habe. Der Vorsitzende bittet um Verständnis: "Wenn wir bei einem Kunden eine Ausnahme machen, müssen wir bei allen eine Ausnahme machen." Dann bekäme der Verein aber Probleme bei der Abrechnung.
Wolfgang Eck, Vorsitzender der Wirtschafts-Werbung Weilburg, meint dazu, dass sein Gewerbeverein bei der Einlösung alter Gutscheine großzügig sei. "Solche Fälle passieren öfter als man denkt, aber die Kundschaft soll ja mit dem Gutschein Spaß haben", betont Eck. Kulanz zu zeigen, bringe Kunden wie Geschäftsinhabern etwas, denkt er. Bei der Wirtschafts-Werbung gebe es eine Empfehlung, die blauen, älteren Gutscheine von vor 2014 nicht mehr anzunehmen. Alles, was älter sei, sei dann eine Einzelfallentscheidung.
Händler in Limburg: Geteilte Meinung über alte Gutscheine
Wolfgang Erk, Vorsitzender von "Wir für Camberg", erklärt, dass sein Gewerbeverein bis 2015 auch ältere Gutscheine eingelöst habe. Seit der Gesetzesänderung seien die Gutscheine dann aber wie vorgeschrieben auch in Bad Camberg nur drei Jahre einlösbar. Wobei die Frist jeweils bis Ende des Jahres laufe, der Gutschein im günstigsten Fall also fast vier Jahre einlösbar sei.
Beate Seibert-Simon, Inhaberin der "Schatzkiste" Elz, sagt, dass sie auch Gutscheine einlöse, die älter als drei Jahre seien, wenn sie von ihr stammten. "Das ist doch Ehrensache. Meine Kundschaft soll sich nicht ärgern", so Seibert-Simon. Sie denkt nicht, dass sie einen finanziellen Nachteil dadurch habe. "Denn wenn der Kunde glücklich ist, kommt er auch wieder und kauft mehr."
Mehmet Altun, Inhaber des Limburger Restaurants "La Strada", sagt: "Meine Gutscheine haben kein Datum. Wenn jemand die Gutscheine noch nach fünf Jahren einlöst, dann kann er es tun. Die Gutscheine wurden ja auch bezahlt und können immer eingelöst werden, solange das ,La Strada' existiert". Altun sagt, dass dies aber nur für die persönlich im Restaurant und nicht für die über das Internet gekauften Gutscheine gelte. Die könnten nur ein Jahr eingelöst werden.
Alte Gutscheine in Limburg: „Die sind ja auch bezahlt worden“
Jasmin Geismar von "Buch + Tee Elz" berichtet, dass sie bei den bundesweit in allen Geschäften einlösbaren Buchgutscheinen die Drei-Jahres-Frist einhalten müsse. Bei den bei ihr persönlich gekauften Gutscheinen sei sie aber großzügig. "Die sind ja hier schließlich auch irgendwann bezahlt worden", sagt Geismar. Oft würden Kunden glauben, dass sie keine Chance mehr hätten und seien dann richtig glücklich, wenn sie die Gutscheine doch noch einlösen könnten.
Serena Loddo, Inhaberin des Feinkostgeschäftes "Sardolci" in Limburg ist dagegen der eigenen Buchhaltung wegen streng, was die drei Jahre Gültigkeit angeht. (Robin Klöppel)
Nicht nur mit Gutscheinen, auch mit Strompreisen sind Kunden in Limburg derzeit teilweise unzufrieden.