Straßenbeiträge in Limburg abgeschafft

Grundstückseigentümer in Limburg müssen keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen, wenn ihre marode Straße saniert werden muss. Dies wird künftig aus dem städtischen Haushalt finanziert. Die Stadtverordneten haben die Satzung abgeschafft.
Was haben Kräuterbonbons aus der Schweiz mit Straßenausbaubeiträgen zu tun, die in Limburg nicht mehr erhoben werden? Es ist die Frage, wer es erfunden hat.
Die Abschaffung der in Limburg vor elf Jahren eingeführten Zweitausbausatzung hat aus Sicht von Fraktionschefin Marion Schardt-Sauer die FDP erfunden. Die SPD war bei der Erfindung definitiv dabei, weil sie die Zweitausbausatzung von Anfang an nie wollte, wie Fraktionschef Peter Rompf in der Sitzung der Stadtverordneten am Montagabend betonte. CDU-Fraktionschef Dr. Christopher Dietz legte wiederum Wert darauf, deutlich zu machen, die Einführung der Zweitausbausatzung sei keinesfalls eine Erfindung der CDU gewesen.
Erzwungene Satzung
Diese Satzung, die keiner wirklich mochte, weder die Politik noch die Bürger, haben die Stadtverordneten nun endgültig abgeschafft, und zwar mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP. Die Grünen und die Linken enthielten sich. Die Grünen vermissen Antworten der Verwaltung darauf, wie die Sanierung von Straßen in Limburg künftig ohne Beiträge finanziert werden soll, die Linken wünschen sich – wie ihre Landtagsfraktion – eine hessenweite Abschaffung dieser Satzung.
Für alle Grundstückseigentümer, deren Wohnstraße künftig saniert werden muss, bedeutet der Beschluss: Die Kosten trägt die Allgemeinheit. Es werden keine Straßenbeiträge mehr erhoben, die mehrere Tausend Euro betragen können.
Gut 2,1 Millionen Euro hat die Stadt seit der im Jahr 2007 von der Kommunalaufsicht erzwungenen Einführung dieser Satzung durch Beiträge eingenommen. Sie war erzwungen, weil die Kommunalaufsicht 2007 auf die defizitären Haushalte von Limburg hinwies und die Stadtverordneten von CDU, FWG und Grünen zähneknirschend der Einführung zustimmten, um so wenigstens zu erreichen, dass der Beitragsanteil für die Bürger kleiner ausfallen konnte.
Rückerstattung unklar
Der politische Mehrheitswille der Stadtverordneten ist es, dass die Grundstückseigentümer der insgesamt 19 betroffenen Straßen ihre Beiträge von insgesamt gut 2,1 Millionen Euro erstattet bekommen. Die Entscheidung darüber soll das Verwaltungsgericht in Wiesbaden treffen. Das beschäftigt sich weiterhin mit einer Klage der Limburger Stadtverordneten und dabei der Frage, ob bezahlte Beiträge erstattet werden dürfen oder eben nicht.
Die Stadtverordneten hatten bereits im März 2017 die Straßenbeitragssatzung abgeschafft, mit den Stimmen von SPD und FDP. Das reichte nur deshalb zu einer Mehrheit, weil die CDU sich der Stimme enthalten hatte – wegen grundsätzlicher Zweifel an den Erfolgschancen. Denn schon damals war klar, dass mit diesem Beschluss eine grundsätzliche Klärung vor Gericht herbeigeführt werden sollte.
Bürgermeister Dr. Marius Hahn (SPD) sah sich aufgrund der Gesetzeslage gezwungen, sein Veto einzulegen, was zu der erwarteten Klage führte, um zu klären, ob Kommunen gezwungen werden dürfen, solche Satzungen zu erlassen. Damals war die Landesgesetzgebung eine andere als heute: Im März 2017 galt die gesetzliche Regel, dass Straßenbeiträge in Hessen erlassen werden „sollen“, was juristisch als „müssen“ zu verstehen ist.
Der Fraktionschef der Linken, Kai-Hagen Maiwald, erinnerte am Montagabend die FDP-Fraktionschefin daran, dass die FDP im hessischen Landtag 2013 als Koalitionspartner mit dazu beigetragen habe, aus der „Kann“- eine „Soll“-Vorschrift zu machen.
Zuvor hatte Marion Schardt-Sauer darauf hingewiesen, es sei der Initiative der FDP im hessischen Landtag zu verdanken sei, dass die „Soll“-Vorschrift habe abgeschafft werden können, weil sich dem die Mehrheit von CDU und Grünen anschließen konnte. Das führte im Juni zur Gesetzesänderung.