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WASG darf wohl nicht antreten

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Von: Bernd Lormann

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Ulrich Dorn
Ulrich Dorn © Bernd Lormann

Kreiswahlausschuss Limburg-Weilburg lehnt Kandidatur ab.

Limburg -Zwei fehlende Unterschriften in einem Protokoll und eine Kopie anstatt Original hat zu einer nicht alltäglichen Ablehnung von Wahlvorschlägen für die WASG und die Basis-Demokraten zur Kommunalwahl am 14. März für den Kreistag Limburg-Weilburg durch den Kreiswahlausschuss geführt. Acht Parteien oder Wählergemeinschaften werden kandidieren (siehe unten). Der Wahlausschuss unter dem Vorsitz von Dr. Thomas Orth hat am Freitagnachmittag die Wahlvorschläge einstimmig gebilligt.

Aber der Ausschuss hat auch einstimmig den Wahlvorschlag der WASG (Weilburg-Limburg, Aufstehen für Solidarität und Gerechtigkeit) wegen Unvollständigkeit der Wahlunterlagen abgelehnt und ebenso einstimmig einen Bewerber(in) der neuen Partei "die Basis" (Basisdemokratische Partei Deutschlands) von der Kandidatenliste gestrichen, weil für diesen Wahlvorschlag nur eine Kopie und nicht das Original vorlag.

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses fand in der Fahrzeughalle des Gefahrenabwehrzentrums des Landkreises in Limburg statt. Ulrich Dorn (50) aus Weinbach, der Spitzenkandidat der WASG, legte noch in der Sitzung Einspruch gegen die Entscheidung ein, so dass Vorsitzender Thomas Orth, beim Landkreis auch Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, den Wahlausschuss zu einer nun erforderlichen zweiten Sitzung für den heutigen Montag, 18. Januar, um 14 Uhr an gleicher Stelle eingeladen hat. Diese Entscheidung ist dann endgültig. Ob "dieBasis" Einspruch gegen die Streichung eines ihrer Bewerber(in) einlegt, dazu wollte der anwesende Vertreter nicht sagen. Die Zeit der Frist zur Einreichung des Einspruches lief bis zum gestrigen Sonntag.

Der Wahlausschuss setzt sich aus sechs Mitgliedern und dem Vorsitzenden, dem Kreiswahlleiter, zusammen und hat die Aufgabe, die Zulassung der Wahlvorschläge zu prüfen und zu beschließen. Im aktuellen Fall der WASG ging es vor allem um die Einhaltung der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge am 4. Januar um 18 Uhr und die ordnungsgemäß vorgeschriebenen Unterlagen.

Wie Orth darlegte, sei die von der WASG eingereichte Niederschrift der Wahlvorschläge nicht von vier vorgeschriebenen Mitgliedern, sondern nur von zwei unterzeichnet worden. Allein schon deshalb sei der Wahlvorschlag zurückzuweisen.

Dorn entschuldigte sich in der Sitzung für die späte Einreichung der Wahlvorschläge der WASG, weil in ihren Reihen erst kurzfristig zum Jahresende die Entscheidung zu Kandidatur für den Kreistag getroffen worden sei. Kurzfristig hätten die erforderlichen 71 Unterschriften zusammengetragen werden müssen. Dass bei der Protokollierung der Wahlvorschläge nur zwei anstelle von vier Unterschriften erfolgten, sei ein Fehler gewesen. Auf den hätte ihn aber der Kreis bei der Einreichung hinweisen können oder sogar müssen, meinte Dorn, der aber grundsätzlich die Unterstützung des Kreiswahlleiters zur Einreichung seiner Wahlvorschläge lobte..

Orth entgegnete, er habe der WASG bis zur letzten Minute der Abgabe der Unterlagen alles ermöglicht. Aber die Abgabe sei erst am 4. Januar um 17.40 Uhr und damit 20 Minuten vor Ablauf der Frist erfolgt. Weil bei der Abgabe der Wahlvorschläge schon Unregelmäßigkeiten in formellen Vorgaben und ein allgemein "chaotisches Durcheinander" zu erkennen war, hätten die Vertreter der WASG die Unterlagen komplett noch einmal mit nach außen genommen und dann kurz vor 18 Uhr auf Hinweis des Kreiswahlleiters abgeliefert. Nach dieser Zeit, so Orth, sei es ja auch nicht mehr möglich gewesen, die WASG auf das Fehlen von zwei Unterschriften im Protokoll hinzuweisen.

Die Kritik von Ulrich Dorn richtete sich vor allem an den Kreiswahlleiter, die WASG nicht rechtzeitig auf die zwei fehlenden Unterschriften aufmerksam gemacht zu haben. Das hätte kurzfristig vor 18 Uhr nachgeholt werden können. Außerdem sei am Abend des 4. Januar die Klingel am Eingang zum Dienstsitz des Kreiswahlleiters nicht eingeschaltet gewesen, so dass die Abordnung der WASG sich erst etwa nach einer halbstündigen Wartezeit um 17.30 Uhr Einlass verschaffen konnte.

Orth betonte aber, der Wahlausschuss habe aufgrund des Kommunalwahlgesetzes keine Ermessensspielräume.

Acht Parteien und

Wählergruppen kandidieren

Bisher sind im Kreistag Limburg-Weilburg sieben Parteien und Wählergruppen mit 71 Abgeordneten vertreten. Zur Kommunalwahl am Sonntag, 14. März, treten nun acht Parteien und Wählergruppen an. Neu sind die Basis-Demokraten. Der Kreiswahlausschuss hat einstimmig die Wahlvorschläge folgender Gruppierungen gebilligt: Die CDU hat insgesamt 93, Bündnis 90/Die Grünen 32, die SPD 81, die AfD 28, die FDP 58, Die Linke 28, die FW 59 und "dieBasis" 3 Kandidaten benannt.

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