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Löhnberg: Unterlegener Kandidat geht gegen Wahl vor

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Alexander Pfeiffer
Alexander Pfeiffer © Privat

Pfeiffer sieht "Unregelmäßigkeiten"

Der bei der Löhnberger Bürgermeisterwahl am 14. März unterlegene Kandidat des Vereins "Freie Wähler - Bürger für Bürger" Alexander Pfeiffer hat Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt und deren Wiederholung gefordert. Amtsinhaber Dr. Frank Schmidt (SPD) hatte die Wahl mit 56,3 Prozent der Stimmen (1203) gewonnen. Auf Pfeiffer entfielen 43,7 Prozent (934 Stimmen).

In einem auf den 8. April datierten zehnseitigen Schreiben der Darmstädter Rechtsanwaltskanzlei Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz und Collegen begründet Pfeiffer die Anfechtung der Wahl seines Kontrahenten mit einer Reihe von "Unregelmäßigkeiten". Die Rede ist von "Wählerbeeinflussung", "Verunglimpfungen" und einer "unzulässigen Wahlkampfführung". Die Vorwürfe richten sich konkret gegen zwei Angestellte der Gemeindeverwaltung, die stellvertretende Gemeindewahlleiterin und Bürgermeister Dr. Frank Schmidt selbst.

Die beiden Angestellten, so Pfeiffers Behauptung, hätten bei der Übergabe von Briefwahlunterlagen auf Wähler dahingehend eingewirkt, dass sie Amtsinhaber Schmidt wählen sollen. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Im Rahmen der Übergabe der Briefwahlunterlagen betonten sie, was der Bewerber und amtierende Bürgermeister Dr. Frank Schmidt für die Gemeinde Löhnberg geleistet habe, dass derzeit ja alles 'so toll' liefe und es doch 'beim Alten' bleiben sollte." Die beiden Angestellten seien dabei offenbar "so offensiv" vorgegangen, dass sich einige Wähler beim Wahlleiter und seiner Stellvertreterin beschwert hätten. Als Wahlhelfer wären sie aber zur Neutralität verpflichtet gewesen - auch wenn sie Mitglieder der Gemeindevertretung seien.

Weiter wirft Pfeiffer der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin vor, sie habe falsche Gerüchte über ihn verbreitet und ihn damit "verunglimpft" und "in ein schlechtes Licht" gerückt. Sie habe behauptet, er, Pfeiffer, habe sie während eines Telefonats im Januar, in dem es um das Aufhängen von Wahlplakaten ging, "bedroht und erpresst". Zwar sei es in dem Gespräch zu Meinungsverschiedenheiten über die Zahl der aufzuhängenden Wahlplakate gekommen, doch entbehre der Vorwurf einer Bedrohung oder gar Erpressung jeder Grundlage.

Schmidt: Es gab keine Beschwerden

Schließlich kritisiert Pfeiffer auch Schmidts Wahlkampfführung in den Social-Media-Kanälen. In verschiedenen Beiträgen habe er mit Informationen Wahlwerbung gemacht, die nur er als Amtsinhaber wissen konnte, so der Vorwurf. Dabei könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um Informationen handelte, die nicht hätten an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Auch in diesem Vorgang sehen Pfeiffer und seine Anwälte eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne des Kommunalwahlgesetzes. Außerdem wird Schmidt vorgehalten, er habe unzulässigerweise als Amtsperson, die zur Neutralität verpflichtet ist, Wahlwerbung in eigener Sache gemacht.

Frank Schmidt lehnte auf Anfrage dieser Zeitung eine inhaltliche Stellungnahme zu den Vorwürfen ab und verwies darauf, dass das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei nicht an ihn, sondern an Gemeindewahlleiter Burkhard Schmitt gerichtet sei. "Natürlich hat jeder Bürger das Recht, gegen eine Wahl Einspruch einzulegen", sagte der Bürgermeister, der sich über den Vorwurf der unzulässigen Wahlwerbung indes wunderte. "Ich wurde bisher kein einziges Mal darauf angesprochen, dass mit meinem Wahlkampf etwas nicht in Ordnung war", sagte er. Wäre dies der Fall gewesen, so hätte dies nach einschlägiger Rechtsprechung vor und nicht nach der Wahl geschehen müssen, meinte Schmidt. Weiter verwies er darauf, dass der Wahlausschuss der Gemeinde Löhnberg in öffentlicher Sitzung die Gültigkeit des Wahlergebnisses festgestellt habe - einstimmig.

Zum weiteren Verfahren sagte Schmidt, dass das Schreiben nun an die Kommunalaufsicht mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet werde. Anschließend werde der Gemeindewahlleiter eine Empfehlung an die Gemeindevertretung aussprechen, die schlussendlich über den Einspruch entscheiden werde. In der Gemeindevertretung hat die SPD zehn Sitze, die Freien Wähler stellen neun, die CDU vier Mandate.

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