Neue Munition für Windkraftgegner

Mindestabstand nicht eingehalten, Brandschutz nicht ausreichend, fehlerhaftes Gutachten – mit diesen Argumenten wehrt sich Hambachs Ortsbürgermeister Peter Sehr beim Regierungspräsidium Gießen gegen den Bau eines Windrades am Tierheim Limburg. Vor allem den „gesundheitsbelastenden Beeinträchtigungen durch genehmigungsrelevante Schallausbreitung“ könnte gravierende Bedeutung zukommen.
Das Urteil hat es in sich: Als eines der ersten Gerichte hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf eine „rückwirkende Anwendungspflicht“ der neuen LAI-Hinweise (Schallimmissionsschutz) und des sogenannten „Interimsverfahrens“ auf eine im vergangenen Jahr erteilte, aber noch nicht bestandskräftige Genehmigung angenommen. Die Juristen sind der Meinung, dass sich ein neuer Stand der Technik durchgesetzt hat, mithin TA Lärm und das darin vorgesehene Alternative Verfahren nicht mehr verbindlich sind.
Ganz deutlich wird das Gutachter- und Sachverständigen-Zentrum für Umwelt-Messung GmbH (GuSZ) in Birkenau im Fazit seiner fachlichen Stellungnahme: Gutachten und Berechnung für die Anlage am Tierheim in Staffel zeigen „weder die reale, wirklich jetzige, noch künftige Immissionsbelastung vor Ort“ auf. Von einer „gesundheitsbelastenden Beeinträchtigung bei Genehmigung, Errichtung und Betrieb ist daher nach allen uns vorliegenden Daten und Fakten mit hoher Wahrscheinlichkeit auszugehen.“ Zusätzliche, gewerblich betriebene Immissionsquellen sind „in der vorgesehenen Form nicht genehmigungsfähig“.
Zum Hintergrund: Hambachs Ortsbürgermeister Peter Sehr hat ein von der SFI – Sachverständige für Immissionsschutz GmbH in Berlin für die Lahnwind Limburg (vertreten durch die Enova Energieanlagen GmbH in Bunderhee) vorgelegtes Gutachten zur Prognose und Bewertung der Schallimmissionen im Umfeld der geplanten Anlage auf fachliche Fehleinschätzungen und/oder Mängel überprüfen und bewerten lassen. Das Schall- und Umweltmesslabor von Sven Johannsen kommt dabei zu der Einschätzung, dass Planungen und Berechnungen anhand der seinerzeit gültigen Vorschriften, Vorgaben und Normen durchgeführt wurden. Diese Normen seien jedoch teilweise veraltet und nicht geeignet, speziell die tieffrequenten Immissionsbelastungen sowie gegebenenfalls ebenso vorhandene Körperschall-Immissionen korrekt zu beurteilen.
Nicht mehr zeitgerecht
Die zugrunde gelegte Planungsnorm sei nicht mehr zeitgerecht und entspreche auch nicht mehr dem aktuellen technischen Wissenstand, heißt es in der Bewertung. Das derzeit in Hessen gängige Interimsverfahren baue auf dem vorherigen Alternativen Verfahren mit frequenzselektiver Auswertung ohne Bodendämpfung auf. Zudem wurden die vorbelastenden Anlagen am Elzer Berg nicht an den angegebenen Immissionspunkten der neuen Planung vermessen, sondern nur als berechnete Vorbelastung berücksichtigt. Das GuSZ hält hier eine Umrechnung beziehungsweise eine reale Messung für nötig.
Die Birkenauer Sachverständigen gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen auf nahegelegene Häuser und Wohnungen aus. Das könne zu einem Schutzanspruch für Anrainer und zu größeren Abständen für weitere gewerbliche Immissionsquellen führen, heißt es in dem Papier. Windenergieanlagen gehören für die Gutachter zu den „mit Sicherheit am meisten störenden Immissionsquellen“ im Bereich Infraschall. Bei einer Wechselbelastung von tieffrequentem Körperschall und gleichzeitig relevantem Luftschall könne es bei betroffenen Anliegern zu „nachweislich gesundheitlichen Auswirkungen“ kommen.
Schutzwälle helfen nicht
In dem übermittelten Gutachten werde fälschlicherweise von Kugel- und Punktschallquellen ausgegangen. Moderne Windenergieanlagen würden ihren luftgetragenen Schall jedoch hauptsächlich trichter- und kegelförmig in Windrichtung ausbreiten – mit zunehmender Höhe ungehindert und ungestört durch Hindernisse. Bäume, Schutzwälle oder Gebäude könnten die tieffrequenten Schallwellen nicht wirkungsvoll abschirmen. Eine Lärmschutzwand müsste ein Viertel der Wellenlänge betragen – bei 16 Hertz somit etwa acht Meter dick sein…
Das GuSZ kommt zu dem Schluss: Die Berechnungsbeurteilungen von SFI sind fachlich und realistisch betrachtet absolut ungeeignet, tieffrequente Belastungen auch nur annähernd korrekt beurteilen und darstellen zu können. Für ein korrektes Belastungsbild wären moderne Messtechniken und ein geeignetes Auswertungsverfahren unter Berücksichtigung meteorologischer Aspekte nötig. Mehr zum Thema auf Seite 23