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Mehr Online-Dienstleistungen für Runkeler Bürger

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Mit den Stimmen von CDU und Bürgerliste hat der Haupt- und Finanzausschuss in Corona-bedingter Vertretung für das Stadtparlament einen Beschluss gefasst, der den Aufbau digitaler Dienstleistungsangebote und Prozesse in der Runkeler Stadtverwaltung bis Ende 2022 beschleunigen soll. Die SPD-Fraktion stimmte dagegen, weil sie den Beschluss für überflüssig hielt.

Wolfgang Ax (CDU), dessen Fraktion den Beschluss beantragt hatte, erläuterte, dass es vor allem darum gehe, das Stadtparlament regelmäßig über die Umsetzungsschritte der Digitalisierung zu informieren.

Teil des Antrags ist es aber auch, dass der Magistrat gemeinsam mit dem Dienstleister ekom21 dafür sorgt, dass Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 in digitaler Form angeboten werden können. Grundlage ist das vom Bundestag beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Nur Jagdscheine sind online erhältlich

Bürgermeister Michel Kremer (parteilos) erklärte, dass er den Antrag für sinnvoll erachte. Die Stadt Runkel sei bereits Partner von ekom21, allerdings stünden bisher, abgesehen von der Ausstellung von Jagdscheinen, keine Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung. Derzeit sei die Kreisgruppe Limburg-Weilburg des Hessischen Städte- und Gemeindebunds damit befasst, interkommunale Lösungen zu erarbeiten. Dabei werde geschaut, welche Kommunen am besten zusammenpassen. Gemeinsames Ziel sei es, die Digitalisierung der gesamten Verwaltung voranzubringen, sagte Kremer.

Ganz anders bewertete Günter Gebhart (SPD) den CDU-Antrag: "Ich kann mit dem Antrag nichts anfangen." Es sei nicht Sache der Stadtverordnetenversammlung, das OZG umzusetzen, sondern Angelegenheit des Magistrats. "Wie sollen wir den Magistrat um etwas bitten, was bereits Gesetz ist?", fragte Gebhart. Wichtiger sei es, den Bürger über die bevorstehende Digitalisierung zu informieren. Gebhart empfahl der CDU, den Antrag zurückzuziehen.

Kommunen müssen es ohnehin umsetzen

Erhard Becker (Bürgerliste) hatte ähnliche Bedenken wie Gebhart. Das Gesetz verpflichte die Kommunen bereits, das OZG umzusetzen. "Wir werden höchstens noch gefragt, wenn es um die Bewilligung der dafür notwendigen Mittel geht", sagte Becker. Bürgermeister Kremer erklärte dazu, dass derzeit noch nicht absehbar sei, welche Kosten auf die Stadt für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen zukommen werden. "Eventuell müssen wir aber dafür eine Person einstellen", sagte er.

Über diese Aussage wiederum wunderte sich Klaus-Jürgen Wagner (Bündnis 90/Die Grünen): "Grundsätzlich soll Digitalisierung Personal einsparen." Er könne sich allenfalls vorstellen, dass zumindest in der Anfangsphase mehr Personal erforderlich ist.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Lothar Hautzel erklärte, dass es wohl kostengünstiger für die Stadt sein wird, wenn die Digitalisierung erst 2023 zusammen mit anderen Kommunen umgesetzt wird, statt die Dinge schon 2021 alleine voranzutreiben. Wolfgang Ax lehnte es ab, den Antrag zurückzuziehen. Die Erfahrung der vergangenen fünf Jahre habe gezeigt, "dass man die Verwaltung hin und wieder an ihre Berichtspflicht erinnern muss." Der Antrag wurde mit vier zu drei Stimmen angenommen.

Rolf Goeckel

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