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Wo soll der geplante Kreisel in Eschhofen hin?

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Die Kreuzung Limburger Straße/Bahnhofstraße in Eschhofen.
Die Kreuzung Limburger Straße/Bahnhofstraße in Eschhofen. © Stefan Dickmann

Die Eschhöfer wollen ihn unbedingt, die Stadtverordneten haben ihn beschlossen – und Geld ist auch für ihn da. Aber der Kreisverkehr an der Limburger Straße in Höhe der Bahnhofstraße lässt sich offenbar nicht so umsetzen, wie die Verwaltung es für notwendig hält. Ein Grundstückseigentümer ist unzufrieden mit der vorgesehenen Lage des Kreisels und legte sein Veto ein.

Wann kommt der neue Kreisverkehr an der Kreuzung, die viele Bürger in Eschhofen als unübersichtlich, wenn nicht gar als gefährlich wahrnehmen, weil es hier immer wieder zu Unfällen kommt? Es kommt drauf an. Darauf, ob sich die Stadt mit einem privaten Grundstückseigentümer an der Kreuzung einigt oder nicht.

Es geht dabei nicht ums Geld, sondern um die Lage des Kreisverkehrs an der Kreuzung Limburger Straße/ Bahnhofstraße/ Dietkircher Straße. Der von den Eschhöfern seit Jahren herbeigewünschte Kreisverkehr ist politisch beschlossen, und Geld zum Bau gibt es auch: 480 000 Euro stehen dafür bereit. Aber die Stadt benötigt zur Umsetzung den Teil eines privaten Grundstücks.

„Nicht umsetzbar“

Die von der Stadt vorgelegte Planung überzeugt den Mann allerdings nicht. „Dann würden die Autos praktisch durch mein Wohnzimmer fahren“, sagte der Eigentümer auf Anfrage dieser Zeitung. Denn die Straße würde nach den Plänen der Stadt sehr nah an sein Haus heranrücken. Deshalb habe er bei einem Vor-Ort-Termin die Verwaltung auch gebeten zu prüfen, den Kreisel in Richtung Bahnhofstraße zu verlegen.

Die Verwaltung habe jedoch abgewunken; das sei nicht möglich wegen möglicher Gefahrenpunkte. Auf Anfrage dieser Zeitung ergänzt der Sprecher der Stadt, Johannes Laubach, das Problem sei, dass zwei Konflikt- und Unfallpunkte geschaffen würden, und zwar durch die Einfahrtsituation und Sichtbeziehung; deshalb sei der vom Anwohner gewünschte Standort des Kreisels „nicht genehmigungsfähig und somit nicht umsetzbar“.

Der Eigentümer des Grundstücks fragte daher, ob es nicht sinnvoll sei, eine Ampel an der Kreuzung aufzustellen. Doch darauf habe es seitens der Verwaltung bislang keine Reaktion gegeben. Auf Anfrage dieser Zeitung teilt der Sprecher der Stadt mit: „Der Auftrag an die Verwaltung war, die Kreisellösung zu prüfen. Die Ampel ist bisher politisch nicht gewollt. Es ist davon auszugehen, dass Hessen Mobil keinem Entwurf zustimmen wird, der tendenziell unsicher ist und den Richtlinien nicht entspricht.“

„Keinerlei Behinderungen“

Die Verwaltung hatte schon in der Vergangenheit ihre ablehnende Haltung zu einer Ampel deutlich gemacht. Die Frage nach einer Ampel stelle sich nicht, denn „gemäß unserer Vorgaben für die Planung von Kreisverkehren“ sei dieser „immer“ einer Ampel vorzuziehen, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung vom Oktober 2017. Die Verwaltung bezweifelt zudem, ob eine Ampel an dieser Stelle zu mehr Sicherheit führen würde, „weil dadurch Geschwindigkeiten nicht gedrosselt werden und der Versatz in der Kreuzung bleibt, der zu Unsicherheiten beim Abbiegen führt“.

Ohnehin sei festzuhalten, so die Verwaltung, dass die Kreuzung kein Unfallschwerpunkt sei, der den Umbau in einen Kreisverkehr oder die Installation einer Ampel zwingend erforderlich macht.

In den ersten drei Quartalen 2017 hat es nach Angaben der Verwaltung drei Unfälle an der Kreuzung geben, davon ein Unfall mit drei Leichtverletzten. Von 2014 bis 2016 gab es an dieser Kreuzung insgesamt sieben Unfälle beim Abbiegen und drei auf der Kreuzung und dabei insgesamt zwei Leichtverletzte und einen Schwerverletzten.

Das reicht aber trotzdem nicht, um als Unfallschwerpunkt zu gelten. Denn dann müssten innerhalb eines Jahres fünf Unfälle gleichen Typs geschehen oder fünf Unfälle mit Personenschaden in drei Jahren, was seit 2007 nie der Fall war. Konsequenz: Einen Umbau muss die Stadt finanziell allein stemmen; um Fördergelder zu erhalten, müsste sie entweder eine Verkehrsüberlastung oder eine Unfallhäufung nachweisen.

Bei einer Verkehrszählung im September 2016 stellte sich heraus, dass die Kreuzung vor allem zu den klassischen Stoßzeiten frequentiert wird, also vor allem zwischen 7 und 8 Uhr und hauptsächlich zwischen 16.30 und 17.30 Uhr. Aber auch dann sei die Leistungsfähigkeit der Kreuzung nicht beeinträchtigt gewesen. Im Gegenteil: Sogar in den Spitzenzeiten ergebe sich eine „gute“ Leistungsfähigkeit. „Der Knoten weist keinerlei Behinderungen auf“, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung. Diese Erkenntnis decke sich auch mit der Überprüfung in den Vorjahren. „Auch von dieser Seite her begründet sich nicht das Erfordernis zum Umbau eines Kreisverkehrs.“

Die einzige Lösung

Wie soll es jetzt weitergehen? Die einzige Lösung ohne eine Einigung mit dem Grundstücksbesitzer scheint ein Mini-Kreisel zu sein. Aufgrund des Platzmangels, „da die notwendigen Flächen nicht zur Verfügung stehen“, werde die Stadt mit Hessen Mobil prüfen, ob das an dieser Kreuzung möglich sei, teilt Laubach abschließend mit.

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