Windkraft light in Offheim

Sie haben Bestandsschutz – mehr nicht: Die beiden Windräder auf Offheimer Gemarkung neben der B 49 dürfen nicht aufgerüstet oder gar durch neue, größere Windräder ersetzt werden. Einschlägige Wünsche der Stadt Limburg (mit Unterstützung der einzelnen Fraktionen) werden vom Gießener Regierungspräsidium abgelehnt.
Sie haben Bestandsschutz – mehr nicht: Die beiden Windräder auf Offheimer Gemarkung neben der B 49 dürfen nicht aufgerüstet oder gar durch neue, größere Windräder ersetzt werden. Einschlägige Wünsche der Stadt Limburg (mit Unterstützung der einzelnen Fraktionen) werden vom Gießener Regierungspräsidium abgelehnt.
„Die Möglichkeit eines sogenannten ,Repowerings‘ der Windenergieanlagen wurde bereits bei der Aufstellung des Regionalplans sowie in der Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans diskutiert“, erklärt RP-Pressesprecher Thorsten Haas. Das Problem liege darin, dass der Offheimer Standort auch die bereits heruntergeschraubten Anforderungen an Bestandsanlagen nicht erfülle, um als Vorrangflächen für Windenergie zu gelten.
Denn nach Berücksichtigung der einzuhaltenden Mindestabstände zu den umliegenden geschlossenen Siedlungsgebieten (1000 Meter) sowie den Aussiedlerhöfen (600 Meter) bleibe lediglich eine Fläche von etwa drei Hektar übrig – fünf Hektar wären aber für eine Berücksichtung nötig. Außerdem biete die Fläche rein rechnerisch nicht genügend Raum, um einer „Verspargelung“ der Landschaft entgegenzuwirken. Das aber werde von der Regionalplanung zwingend vorgeschrieben.
Da ausgewiesene Vorrangflächen wie auf der benachbarten Ahlbacher Domäne, eine Ausschlusswirkung hätten, könne für das „Repowering“ keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden. Da die festgelegten Abstände in Bezug auf moderne Windenergieanlagen aus Sicht der Vorsorge und des Immissionsschutzes geboten seien, sei an diesem Standort auch künftig keine Genehmigung zu erwarten, sagt Thorsten Haas noch voraus.
(koe)