Zukunft von Sportsfield Housing in Hanau ungewiss – Stadt fordert Klarheit

Die Stadt Hanau erhöht den Druck auf das Land Hessen. Ziel ist es, die Wohnblocks auf Sportsfield Housing zu erhalten und weiterhin dauerhaftes Wohnen auf dem früheren Kasernengelände zu ermöglichen.
- Ehemaliges Kasernengelände Sportsfield Housing soll dauerhaft als Wohnraum erhalten bleiben.
- Die Stadt Hanau* kämpft für 400 Wohneinheiten auf dem Gelände.
- Aktuell werden die Wohnblocks teilweise als Flüchtlingsunterkünfte genutzt.
Hanau Wolfgang – Rückendeckung erhielt die Stadt Hanau unlängst durch ein Schreiben von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), die ausführte, dass das „geltende Immissionsschutzrecht bei guter Planung der weiteren Nutzung von seit Langem vorhandenen Wohngebäuden nicht im Wege steht“.
Das Schreiben nahm Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) zum Anlass, den hessischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) um eine klare Positionierung zu bitten. Denn in dem Schreiben von Schulze heißt es auch: „Da das Land Hessen Ihr Anliegen ja auch unterstützt, erscheint es möglich, eine taugliche Regelung schon unter dem geltenden Recht herbeizuführen.“
Sportsfield Housing in Hanau: Rund 400 Wohneinheiten stehen auf dem Spiel
Auf Sportsfield Housing stehen 22 guterhaltene Wohnblocks mit rund 400 Wohneinheiten, die jahrzehntelang als Unterkünfte für US-Soldaten und ihre Familien dienten. Derzeit werden sie teilweise als Flüchtlingsunterkünfte* genutzt. Seit dem Abzug des US-Militärs kämpft die Stadt Hanau darum, die vorhandenen Wohnungen zu erhalten*.
Doch dem stehen, wie mehrfach berichtet, rechtliche Hindernisse entgegen, die mit der Nähe zum benachbarten Industriebetrieb Goodyear Dunlop GmbH zu tun haben. Das hessische Umweltministerium vertritt bisher den Standpunkt, dass eine Ausweisung eines Wohngebietes an dieser Stelle nach geltendem Baurecht nicht möglich ist, da es Lärm- und Geruchsimmissionen seitens des angrenzenden Betriebs geben könnte, die die zulässigen Werte überschreiten.
Hanau: Bedarf an Wohnraum ist hoch - Debatte muss neu geführt werden
Die Stadt hält dagegen, dass angesichts des akuten Bedarfs an Wohnraum die Debatte aus rechtlicher und planerischer Perspektive neu geführt werden müsse. Gemeinsam mit Stadtplanern und Juristen hatte Hanau im Sommer 2019 vor diesem Hintergrund neue Impulse zur Anpassung der städtebaurechtlichen Regelungen gegeben und auf die Möglichkeiten einer Experimentierklausel hingewiesen.
Im Bundesumweltministerium sieht man dafür aber keine Notwendigkeit, da es schon jetzt gute Möglichkeiten gebe, im Rahmen der geltenden Regelungen des Immissionsschutzrechts die Wohnungen zu erhalten. Insbesondere bei der Anwendung der Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) und auch bei der Technischen Anleitung (TA) Lärm sieht die Bundesbehörde offensichtlich deutlich größere Anwendungsspielräume als die hessischen Vollzugsbehörden und gibt bereits konkrete Hinweise, beispielsweise für die Ansiedlung von nicht störendem Gewerbe auf den kleinen Parzellen, auf denen die Anforderungen der TA Lärm nicht ganz erfüllt werden können.
Weiter heißt es, dass es in Bezug auf Geruchsimmissionen bislang keine detaillierte bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Nachbarschaft einer Anlage gebe. Wie die Schutzpflicht im Einzelnen ausgestaltet werde, liege in der Verantwortung der Länder.
Hanaus OB Kaminsky: Erfolgsversprechende Pläne für Wohnraum
In seinem Schreiben an Minister Al-Wazir, das in Kopie auch an die Umweltministerin Priska Hinz und an das Regierungspräsidium ging, führt OB Kaminsky aus: „Wir bitten Sie im Lichte der neuen rechtlichen Beurteilung aus dem Hause der Bundesumweltministerin um eine Aktualisierung Ihrer rechtlichen Beurteilung und um Unterstützung bei der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens.“ Es sei nachvollziehbar, dass die Stadt den Aufwand eines Bebauungsplanverfahrens nur auf sich nehmen wolle, wenn dieses erfolgversprechend sei. did
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