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Illegaler Welpenhandel aufgeflogen - üble Folgen für Züchter

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Die Hundehalterin mit ihrem "Krümel".
Die Hundehalterin mit ihrem "Krümel". © Foto: Schneider

Illegaler Welpenhandel aufgeflogen - jetzt muss Züchter die Konsequenzen tragen.

Bad Soden/Königstein - Es klingt fast zynisch und will Tierfreunden auch nicht so recht in den Kopf, aber Tiere gelten vor dem Gesetz nun mal als Sache. Demzufolge läuft der Handel mit ihnen so ähnlich ab wie beim Kauf eines Autos: Ein gewerblich handelnder Verkäufer muss im Streitfall für die Mängelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs bürgen, für Nachbesserung sorgen und deren Kosten tragen. Beim Verkauf nicht mängelfreier Ware - so auch Tieren - sind das die Tierarztkosten.

Bad Soden: Malteser-Welpe Krümel war lebensgefährlich krank

Mit einem solchen Fall hatte sich das Königsteiner Zivilgericht im vergangenen August in einem sogar von einem TV-Team verfolgten Verfahren zu befassen. Beklagt war ein Mann aus Bad Soden, Gegenstand des Prozesses: Malteser-Welpe "Krümel". 

Kurz nach dem Kauf hatte sich, gutachterlich belegt, herausgestellt, dass der possierliche Hund an auch für Menschen gefährlichen Darmparasiten sowie an der lebensbedrohlichen Parvovirose litt. "Krümel" konnte vom Tierarzt damals gerade noch gerettet werden.

Züchter musste Tierarztkosten übernehmen

Ein im Zivilprozess vom Gericht unterbreiteter Widerrufsvergleich war im vergangenen Oktober geplatzt. Nun hat die Richterin entschieden. Sie verurteilte den Bad Sodener Züchter zur Übernahme aller Tierarztkosten in Höhe von 1300 Euro, zur Erstattung des halben Kaufpreises, zur Übernahme der Kosten eventueller weiterer, mit der Vorerkrankung zusammenhängender Behandlungen sowie der Verfahrenskosten. 

Ausschlaggebend für das Urteil war die Frage, ob der Mann hobbymäßig gezüchtet hat oder als Profi tätig war. Das Gericht sah die Gewerbsmäßigkeit und damit die Garantenstellung des Beklagten als erwiesen an. Hätte "Krümel" aus einer Hobbyzucht gestammt, läge die Beweislast bei der Klägerin, dann hätte sie belegen müssen, dass das Tier zum Zeitpunkt des Kaufs krank war.

Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen illegalem Welpenhandel

Für den Beklagten könnte das Urteil gravierende Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts des illegalen Welpenhandels und auch am Königsteiner Zivilgericht ist noch ein weiteres Verfahren anhängig. Anklage, so Staatsanwältin Nadja Niesen, sei aber noch nicht erhoben worden. Ob der Verkäufer von "Krümels" Erkrankung wusste und sich so eines Betrugs schuldig gemacht haben könnte, spielte im Zivilverfahren am Amtsgericht Königstein keine Rolle. Dies herauszufinden ist Sache eines Strafgerichts. Die Hunde sollen aus der Slowakei stammen, viel zu früh abgegeben sowie unzureichend geimpft worden sein. Die Klägerin wollte den Verkauf nicht rückabwickeln, weil der Hund ihr ans Herz gewachsen war.

Hinweise auf Tricksereien gibt es offenbar. Die Hattersheimer Tierärztin Dr. Kirsten Tönnies, die im Prozess als sachkundige Zeugin geladen war, hatte erklärt, dass sie seit 20 Jahren Hunde aus dieser Quelle behandele. Dem Beklagten müsse "endlich das Handwerk gelegt werden", sagte die Veterinärin und präsentierte Papiere, in denen Impfdaten attestiert sind, zu denen die Hunde noch gar nicht geboren waren. "In Deutschland ist Parvovirose fast ausgerottet - durch solche Machenschaften bekommen wir das Virus zurück", warnte Tönnies. Die Tierärztin begrüßte die Entscheidung des Gerichts im Gespräch mit unserer Zeitung ausdrücklich.

Mann hat die Tiere auf eBay verkauft

Im Januar 2016 hatte die Frau aus Nürnberg beim Onlineverkaufsportal "eBay" von dem Bad Sodener für 470 Euro und ohne Quittung den Malteser-Welpen erworben. Es sei nicht ihr erster im Internet gekaufter Welpe gewesen, weshalb sie auch beim Kauf von "Krümel" arglos gewesen sei, sagte die Hundehalterin, räumte eine gewisse "Blauäugigkeit" aber ein. Laut dem Verkäufer soll der Hund gesund gewesen sein und über alle notwendigen Impfungen verfügt haben.

Rechtskräftig ist das Verfahren noch nicht. Der Hundehändler hat ab jetzt einen Monat Zeit, Rechtsmittel einzulegen, und einen weiteren Monat, um dieses zu begründen.

von Alexander Schneider

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