Baugebiet Jungehag sorgt bei Bürgern für Zweifel und Sorgen

Das geplante Baugebiet Jungehag in Wildsachsen erhitzt wieder die Gemüter. Die Rede ist von bis zu 88 Wohnungen, die dort entstehen könnten. Das Baugebiet an sich steht aber offenbar nicht infrage.
Wildsachen - Alles, was vorgetragen werde, fließe in den Gang des Verfahrens ein, erklärte Erster Stadtrat Wolfgang Exner (CDU) in der Wildsachsenhalle, die bei der Informationsveranstaltung zum geplanten Baugebiet Jungehag vollends gefüllt war. Dort gab es die erwarteten, weil üblichen, Fragen aus dem Publikum, und es gab auch die erwartbaren Antworten dazu. Aber keiner forderte, auf das Baugebiet gänzlich zu verzichten, auch eine weniger dichte Bebauung kam nicht ausdrücklich zur Sprache.
Dabei würde dies, wie die Fragen verrieten, den Vorstellungen vieler Wildsächser durchaus entsprechen. Die Bürgerinitiative „Grün statt grau“ verbreitete ihre Forderung nach einer dem ländlichen Charakter angemessenen Planung aber lediglich über ein Infoblatt. Allerdings haben die Bürger im Bebauungsplanverfahren noch bis zum 1. März Zeit, Anregungen und Bedenken schriftlich bei der Stadt vorzutragen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gibt es diese Gelegenheit noch einmal – verpasst ist also noch nichts.

Das erste Konzept für den Bebauungsplan sieht vor, dass bis zu 88 Wohnungen gebaut werden können, unter anderen in Doppelhaushälften und Einfamilienhäusern. Ob das voll ausgeschöpft wird, entscheiden die Bauherren; Exner vermutet, dass es letztlich etwa 60 Wohnungen werden.
Gerüchte um Investor
Ein Teil davon soll in Mehrfamilienhäusern am westlichen Rand des Gebiets entstehen. Bauherr dort könnte die Hofheimer Wohnungsbaugesellschaft (HWB) sein, im Rahmen der Baulandumlegung bekommt die Stadt einige Flächen. Zwingend ist das nicht; Exner ließ durchblicken, dass er glaubt, dass eher ein anderer Investor zum Zuge kommt.
Wer die nicht-städtische Flächen bebaut, wollte Exner nicht sagen; die Stadt äußert sich zu Eigentumsverhältnissen zumeist nicht. Bereits vor einer Weile wurde die R & S Grundstücks GbR als Grundeigentümer bekannt. Auf dem bereits vorliegenden Schallgutachten steht als Auftraggeber außerdem Agrarhandel Klaus Schröder aus Wallau. Die Firma soll für das S in R & S stehen, das R nach Informationen dieser Zeitung wiederum für die Runzheimer GBR in Koblenz, die Wohnungen und Gewerbeflächen in Koblenz und Dresden vermietet.
Verbindung zur L 3017
Aus dem Publikum kamen Fragen nach der Leistungsfähigkeit der Investoren auf; Exner erklärte dazu, dass im städtebaulichen Vertrag mit dem Projektentwickler die Realisierung des Projektes gesichert werde – so weit dies vertraglich eben möglich sei.
Exner begründete auch, warum inzwischen mehr als die 50 Wohnungen zugelassen werden sollen, von denen früher schon die Rede war: Der Siedlungsdruck sei gestiegen, bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in wenigen Jahren werde voraussichtlich für Neubaugebiete eine stärkere Verdichtung vorgesehen als bisher. Eine lange, geschlossene Baufront wie am Langenhainer Ortseingang werde es aber nicht geben; außerdem sagte Exner zu, dass die gewünschte dreidimensionale Darstellung des Baugebiets nachgeliefert werden soll.
Geprüft werden soll die Möglichkeit einer Verbindungsstraße zur Landesstraße 3017 nach Langenhain, auch wenn Exner nicht glaubt, dass sich diese gegenüber den Naturschutzbehörden durchsetzen lässt. Er geht auch davon aus, dass die zusätzliche Verkehrsbelastung für die angrenzenden Wohngebiete nicht zu spüren sein wird – das schätzen die Wildsächser anders ein, wie an den Reaktionen zu spüren war.
Auch ließen sie Zweifel daran erkennen, dass es zu Verbesserungen der ärztlichen Versorgung und der Internetanbindung kommen werde, Exner hatte beides vorsichtig in Aussicht gestellt.
Gefragt wurde auch nach besseren Busverbindungen – Exner ließ wissen, dass ein zusätzliches Angebot immer daran gescheitert sei, dass es nicht ausreichend genutzt wurde. Zur Frage nach ausreichenden Kapazitäten im Kindergarten erklärte er, dass rechtzeitig ausgebaut werde, wenn sich dies als notwendig erweise.
Einige fürchten auch, dass die Parkplätze in dem Gebiet nicht ausreichen und die Straßen zugeparkt werden. Zwei Parkplätze auf dem Grundstück müssen nachgewiesen werden – bekanntlich werden gerade Garagen gerne zweckentfremdet und als Abstellraum genutzt. Es liegt dann aber an den Anliegern selbst, wenn sie auf der Straße parken und weder Besucher einen Parkplatz finden noch die Müllabfuhr durchkommt.