Eppstein: Stadt erbt 1,4 Millionen, Wohnung und Kunst

Ausschuss berät über Verwendung des Geldes - Nutzen für Ehlhalten?
Eppstein. Das dürfte bislang wenigen Parlamentariern auf kommunaler Ebene passiert sein: Der Haupt- und Finanzausschuss wurde für Mittwoch, 18. Oktober (19.30 Uhr, Rathaus I), zusammengerufen, um über die Verwendung von 1,4 Millionen Euro zu entscheiden. Das Geld stammt aus einer Erbschaft.
Es war eine alleinstehende Ehlhaltenerin, die bald nach dem Jahreswechsel starb. Das Königsteiner Amtsgericht meldete sich im Rathaus und teilte mit, dass die Dame die Stadt als Alleinerbin eingesetzt hatte. Der Magistrat beschloss, das Erbe anzunehmen - so etwas ist keine Selbstverständlichkeit, denn auch Schulden kann man erben. In dem Fall lagen die Dinge aber anders: Es stellte sich heraus, dass die Stadt 1,4 Millionen Euro geerbt hatte, dazu noch eine ganze Reihe mehr oder weniger wertvoller Dinge. Also musste die Verwaltung eine Haushaltsauflösung organisieren, von der viele profitierten. Bilder und Gemälde wurden an verschiedene Sammlungen übergeben - mehrere an das Eppsteiner Burgmuseum, 15 an die MTK-Kunstsammlung, eines an das Stadtmuseum Hofheim. Wertgegenstände wurden verkauft, Bekleidung mehreren Kleidersammlungen überlassen. Es blieben 1,4 Millionen Euro und eine Eigentumswohnung.
Wie Bürgermeister Alexander Simon berichtete, soll die Wohnung vom Ortsgericht geschätzt und verkauft werden. Wer den Zuschlag erhält, das wird in einem Verfahren ermittelt, bei dem die Höhe des Gebotes mit 80 Prozent, das Nutzungskonzept mit 20 Prozent gewichtet werden. Am Ende entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. All dies wird aber erst 2024 passieren.
Entscheidungen über die 1,4 Millionen Euro dagegen soll der HFA jetzt fällen. Es werde einen Vorschlag des Magistrats geben, mehr will Stadtkämmerin Sabine Bergold aber nicht verraten. Sie geht davon aus, dass es im Sinne der Verstorbenen wäre, wenn das Geld zumindest zum Teil in Ehlhalten bleiben würde.
Aber es gibt gewisse rechtliche Vorgaben. Die Stadt hat keinen ausgeglichenen Haushaltsplan, da dürfen eigentlich keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen beschlossen werden. Sonst könnte es Stress mit der Aufsichtsbehörde geben. Andererseits kann man unterstellen, dass die Erblasserin sich nicht vorgestellt hat, mit ihrem Geld das laufende Verwaltungsgeschäft zu finanzieren.
Es werde einen „ausgewogenen Vorschlag“ des Magistrats geben, hat der Bürgermeister angekündigt. Das kann eigentlich nur bedeuten, ein wenig das Haushaltsdefizit zu verringern, aber auch in Ehlhalten zu investieren. Fest steht, dass die Stadtverordneten davon ausgehen, dass sich ein solch unverhoffter Geldsegen nicht wiederholt. Eine weitere größere Erbschaft habe es zuletzt nicht gegeben, sagt Bergold.