Flörsheim: Die Ungleichbehandlung ist vorbei

Beschwerde über Geschwisterermäßigung bei Schulkindbetreuung führt zur Änderung der Beitragssatzung.
Wicker/Weilbach -Wer die Schulkindbetreuung in der Mainstadt mit mehreren Kindern nutzt, der soll finanziell entlastet werden. Die städtische Kostenbeitragssatzung sieht vor, dass Familien für ihr zweites Kind nur noch die Hälfte zahlen, die Betreuung des dritten Kindes ist sogar kostenlos. Doch nicht alle kommen in den Genuss dieser Geschwisterermäßigung. Das liegt daran, dass sich nicht mehr alle Schulkindbetreuungen in der Hand der Stadt befinden.
Im Jahr 2016 hat der Main-Taunus-Kreis die Trägerschaft der Betreuung an der Riedschule übernommen. 2021 folgte die Betreuung an der Wickerer Goldbornschule. Ein betroffenes Wickerer Ehepaar hatte sich im vergangenen Jahr beklagt und berichtet, was diese Umstellung finanziell für sie bedeutet. Die Familie berichtete, dass sie seit der Übernahme durch den Kreis monatlich 270 Euro mehr zahle. Die Wickerer müssen für ihre drei Kinder den vollen Preis aufbringen. Die Ermäßigungsregeln des Kreises weichen nämlich vom Vorgehen der Stadt ab. So ist eine kostenlose Betreuung für das dritte Kind beispielsweise nicht mehr vorgesehen. Für das zweite sowie dritte Kind einer Familie berechnet der Kreis die halbe Gebühr - dies allerdings auch nur bis zu einer jährlichen Einkommensgrenze von 65 000 Euro brutto. Familien die mehr verdienen zahlen die volle Gebühr. Dieser Fall traf auch auf die Wickerer Eltern zu, die sich über die Ungleichbehandlung beschwerten.
Die Stadt hat nun auf die unterschiedlichen Regelungen reagiert und will der Ungleichbehandlung ein Ende machen. Im Sozial- und Kulturausschuss lag eine geänderte Kostenbeitragssatzung für Flörsheimer Tageseinrichtungen vor, die alle Ausschussmitglieder befürworteten. Die Vorlage des Magistrates macht deutlich, dass Familien ihre Grundschule nicht frei wählen können, da diese vom Wohnort abhängt. Eltern, deren Kinder die Betreuung an der Riedschule oder Goldbornschule nutzen, seien deshalb finanziell benachteiligt. Um dies zu kompensieren, hat die Verwaltung Paragraf 6 der Beitragssatzung angepasst: Flörsheimer Familien, die Schulkinderbetreuungen des Main-Taunus-Kreises nutzen, können einen Antrag auf Erstattung stellen. Derzeit seien davon 28 Familien betroffen - 25 Familien mit zwei Kindern und drei Familien mit drei Kindern. Zum Einkommen der jeweiligen Familien macht der Main-Taunus-Kreis keine Angaben. Der Magistrat geht davon aus, dass die Erstattungskosten für die 28 Familien bei insgesamt rund 30 600 Euro pro Schuljahr liegen.
Eine weitere Veränderung in der Kostenbeitragssatzung betrifft den Stadtteil Weilbach. Dort arbeitet die Grundschule Am Weilbach seit dem 1. August 2022 mit dem „Pakt für den Nachmittag“. Dieser Pakt sieht vor, dass Land und Kreis an fünf Wochentagen gemeinsam die Verantwortung für das Bildungs- und Betreuungsangebot an Grundschulen übernehmen. Für die Eltern ergibt sich daraus ein kostenloses Angebot von 7.15 bis 14.05 Uhr. Zuvor hatte die Stadt das zusätzliche Angebot nach dem Unterricht organisiert und dafür Gebühren auf Grundlage der städtischen Kostenbeitragssatzung erhoben. Da die Mehrheit der Weilbacher Schulkinder seit dem Schuljahr 2022/2023 am „Pakt für den Nachmittag“ teilnimmt, muss die Stadt mittlerweile kein Früh- und Basismodul mehr anbieten. Paragraf 3 der Kostenbeitragssatzung soll deshalb so angepasst werden, dass die Betreuungszeiten für das Flörsheimer Ilse-Kahn-Schulkinderhaus sowie die Betreuung der Grundschule Am Weilbach in zwei unterschiedlichen Tabellen aufgeführt werden. Die städtische Ferienbetreuung wird weiterhin für beide Häuser angeboten. sas