Flörsheim: RMD bekommt keinen Schadensersatz

Das Landgericht Wiesbaden weist Klagen gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Rhein-Main-Deponie-Gesellschaft, Gerd Mehler und Markus Töpfer, zurück.
Wicker/Wiesbaden -Erneut gab es eine krachende Niederlage für die Verantwortlichen der Rhein-Main-Deponie-Gesellschaft (RMD) vor Gericht. Zur Erinnerung: Nach der Kündigung von Markus Töpfer war der ehemalige RMD-Geschäftsführer, dem zuvor noch der Arbeitsvertrag verlängert worden war, juristisch gegen die Kündigung vorgegangen. Nachdem die Vorsitzende Richterin klargemacht hatte, dass sie die Kündigung, beziehungsweise die Gründe dafür, für nicht stichhaltig halte, kam es zu einem längeren Tauziehen über die Höhe der Abfindung für Töpfer. Schließlich sprang eine hohe sechsstellige Summe im Bereich von über 500 000 Euro für den ehemaligen RMD-Mann heraus.
Doch die Posse um Markus Töpfer war nicht die einzige Fehlleistung, die dem Aufsichtspersonal der RMD passierte. So wurde vor allem Gerd Mehler bezichtigt, während seiner Amtszeit bei der RMD für eine illegale Lagerung von Schlacke auf einer Deponiefläche in Wicker verantwortlich gewesen zu sein. Daraufhin trudelte bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Mehler und seinen damaligen Stellvertreter Markus Töpfer ein. Nach einigen Monaten Recherchearbeiten der Staatsanwaltschaft wurde Mehler - ebenso wie Töpfer - von dem Vorwurf freigesprochen und das Verfahren eingestellt. Lediglich die Auflage, einen vierstelligen Betrag an die Justizkasse zu zahlen, bekamen die ehemaligen RMD-Geschäftsführer auferlegt. Nach eigenen Aussagen willigten Mehler und Töpfer ein, um endlich ihre Sichtweise öffentlich erörtern zu können. Dies war ihnen vorher wegen der Ermittlungen nicht möglich gewesen. Später wurde die in die Schlagzeilen geratene Schlacke in einem der Hügel auf der Deponiefläche "verbaut", wie es die Fachleute ausdrücken. Mit Genehmigung der zuständigen Fachbehörde.
Der nächste Fauxpas des RMD-Aufsichtsratsgremiums war die Ankündigung, die Deponie für die weitere Anlieferung von Schlacke aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet auszubauen. Dieses Vorhaben zog den Zorn der Bewohner von Wicker und Massenheim sowie der Winzer auf sich. Da half auch kein etwas chaotisch verlaufender "Bürgerinformationsabend" mehr.
Eine Unterschriftenaktion gegen den Ausbau, die von Bewohnerinnen aus Wicker initiiert wurde, war eine der Folgen der Ausbau_Ankündigung gewesen. Schließlich wurde das Vorhaben von Landrat Michael Cyriax (CDU) mittels eines Facebook-Eintrag als Antwort auf eine Frage der Wickerer Ortsvorsteherin Luana Schnabel (CDU) abgeblasen. Als weiterer Fehlschlag ist nun eben das Scheitern der Schadensersatzklage gegen Gerd Mehler sowie Markus Töpfer zu nennen, über die das Kreisblatt gestern berichtete.
Die RMD, vertreten durch die Aufsichtsratsvorsitzende und Kreisbeigeordnete Madlen Overdick (Bündnis 90/Die Grünen), hatte gegen die beiden früheren RMD-Geschäftsführer Mehler und Töpfer ein Klageverfahren eingeleitet. Damit sollte zugleich eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der angeblich illegalen Ablagerung von Schlacken auf der Deponie in Wicker festgestellt werden. Auf dieser Grundlage sollten Schadensersatzansprüche erhoben werden. Doch die RMD-Klage wurde vom Landgericht Wiesbaden vollumfänglich abgewiesen. Die RMD hat damit erneut einen Prozess verloren, wie dies bereits bei den Kündigungsschutzklagen einer ehemaligen Abteilungsleiterin und - wie beschrieben - des früheren Geschäftsführers Markus Töpfer geschehen ist. Beide Verfahren zusammen endeten mit Abfindungszahlungen im hohen sechsstelligen Bereich.
Hohe finanzielle Belastungen für die RMD haben sich zudem durch die Freistellung eines späteren Geschäftsführers unter Fortzahlung der Bezüge ebenfalls im höheren sechsstelligen Bereich ergeben. Dazu kommen die Planungskosten für die letztlich gescheiterten Erweiterungen der Deponien in Wicker und Brandholz, die hohen Kosten für diverse Gutachten, die Verfahrens- und Anwaltskosten für die verlorenen Rechtsverfahren und die jetzt zu übernehmenden Anwaltskosten der Beklagten. So summieren sich diese Beträge auf mehrere Millionen Euro, die über die Haushalte der Gesellschafter vom Steuerzahler zu tragen sind. Für den Main-Taunus-Kreis stelle sich damit unter anderem die Frage nach den Verantwortlichen, erklärten Gerd Mehler und Markus Töpfer auf Nachfrage des Kreisblatts. meh