Flörsheim: Verein "Für Flörsheim" reicht keine Klage beim EU-Gerichtshof ein

Der juristische Kampf gegen die Nordwest-Landebahn ist vorbei - Vorstand schlägt Mitgliedern die Vereinsauflösung vor.
Flörsheim -Viel erreicht und viel dafür bezahlt? Oder: Wenig erreicht und dafür viel bezahlt? - diese Fragen könnten gestellt werden, wenn es um den jahrelangen juristischen Kampf gegen die Auswirkungen der Nordwest-Landebahn des Vereins "Für Flörsheim" und der Stadt geht. Um die Antwort vorwegzunehmen: Zwar gab es Niederlagen, die der Verein sowie die Stadt vor den Gerichten hinnehmen mussten, aber es gab auch Erfolge. Dass die Honorare für die von der Stadt und dem Verein beauftragte Anwaltskanzlei in Millionenhöhe kein leichtfertig ausgegebenes Geld waren, dokumentiert eine kleine Bilanz. Diese wurde vom Vorsitzenden des Vereins "Für Flörsheim", Hans Jakob Gall, erstellt. Der Vereinschef hatte immer deutlich gemacht, dass er gewillt ist, die juristische Auseinandersetzung bis zum Europäischen Gerichtshof zu führen. Nun folgte aber die Kehrtwende.
"Mit der Nichtannahme unserer beiden Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das zu unserem Leidwesen von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, uns keine Begründung für seine Ablehnung zu geben" sei der Weg des Vereins vor den nationalen Gerichten zu Ende. "Von einer Weiterführung der Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat uns Dr. Schröder abgeraten, die Klage ist aussichtslos", berichtete Gall weiter.
Gegründet im Jahr 2000, hatte der Verein seit dem Jahr 2007 gegen die Landebahn Nordwest und deren Auswirkungen durch Lärm und Wirbelschleppen in Flörsheim gegen das Land Hessen und die Fraport AG geklagt, zuerst vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, dann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und zuletzt mit zwei Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In den Verfassungsbeschwerden vom August 2017 sowie September 2019 hatten die Beschwerdeführer des Vereins sich auf die schädlichen Folgen der beim Überflug von Flugzeugen auf die Landebahn Nordwest erzeugten Wirbelschleppen konzentriert, da durch losgelöste und abgeworfene Dachziegel ihre Grundrechte auf Eigentum und auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt werden. Doch alle Klagen und Beschwerden in dieser Sache wurden von den jeweiligen Gerichten abgewiesen. Krönender Höhepunkt in der Endphase des juristischen Kampfes war eine öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel, bei der die Vorsitzende Richterin den vom Verein beauftragten Anwalt in unnachahmlicher Art und Weise abkanzelte. So wurden alle vorgetragenen Argumente zum Thema Wirbelschleppen als unerheblich gewertet.
Dennoch hätten der Verein sowie seine Musterkläger einiges erreicht. So wollte die Fraport AG die im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebene Nachtruhe von 23 bis 5 Uhr aufweichen. Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe dies verhindert. Und durch den Druck der Eilanträge in Sachen Wirbelschleppen und ihre Folgen habe sich das Land Hessen genötigt gesehen, das Klammerprogramm zulasten der Fraport AG anzuordnen, meint Hans Jakob Gall.
Der seit vielen Jahren für den Verein tätige Rechtsanwalt Dr. Martin Schröder rate von weiteren rechtlichen Schritten beim Europäischen Gerichtshof ab. Die Klagen dort würden keinen Erfolg haben, berichtet Gall. Nach einer Vorstandssitzung Ende August und den dabei gefassten Beschlüssen des Vereinsvorstands werde er die Vereinsmitglieder bitten, "über unsere Vorschläge abzustimmen; sie sehen vor, den Verein ,Für Flörsheim' zum Ende dieses Jahres aufzulösen", erläutert der Vereinschef. meh