1. Startseite
  2. Region
  3. Main-Taunus
  4. Hattersheim

Hattersheim. Grüne möchten Limit für Wahlplakate festlegen

Erstellt:

Kommentare

Besser einige wenige Plakatwände, wie hier so ähnlich vom Aussehen beispielsweise in Frankfurt zur Europawahl, als zahlreiche Plakate im Stadtgebiet: Dies schlagen die Hattersheimer Grünen vor.
Besser einige wenige Plakatwände, wie hier so ähnlich vom Aussehen beispielsweise in Frankfurt zur Europawahl, als zahlreiche Plakate im Stadtgebiet: Dies schlagen die Hattersheimer Grünen vor. © dpa

Bündnis 90/Die Grünen schlagen Plakatwände als Alternative vor.

Hattersheim -Mehrere Anträge und eine Anfrage hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur nächsten Stadtverordnetenversammlung gestellt. Unter anderem möchten die Grünen vom Magistrat Auskunft zu einem Antrag, der im vorigen Jahr eigentlich als schon erledigt abgehakt worden war. Bei der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung (Donnerstag, 23. Februar, ab 19.30 Uhr, in der Stadthalle am Karl-Eckel-Weg) wird der Magistrat die Antwort darauf geben.

Doch um was geht es bei der Anfrage der Grünen-Fraktion? Was vielleicht manche Zeitgenossen für profan halten, ist für die Grünen ein guter Grund zum Nachsetzen. Nämlich die einst von der Verwaltung zugesagte Tafel zum Stadtradeln, das alljährlich als Umweltaktion in der Kommune durchgeführt wird. Die Tafel oder ein Schild sollte noch vor der Radel-Aktion im Jahr 2022 angeschafft werden. Nun fragen die Grünen den Magistrat, ob diese Tafel tatsächlich angeschafft wurde und wenn nicht, woran die Verzögerung liege. Außerdem wollen die Grünen wissen, bis wann die Tafel angebracht werden soll oder ob es diese Hinweistafel beziehungsweise Schild bereits irgendwo im Stadtgebiet gibt.

Ein Antrag von Bündnis 90 /Die Grünen für die nächste Stadtverordnetenversammlung betrifft die Genossenschaft Solar-Invest Main-Taunus. Der Magistrat solle beauftragt werden herauszufinden, inwiefern die Kommune, bei ihrem Ziel klimaneutral zu werden, durch eine Mitgliedschaft bei Solar-Invest unterstützt werden könne. Geprüft werden solle auch, wie städtisches Potenzial zur solaren Energieerzeugung durch eine Mitgliedschaft bei Solar-Invest genutzt werden könne. Außerdem soll der Magistrat prüfen, welche niedrigschwelligen Projekte, die bereits in den Nachbarkommunen von Hattersheim erfolgreich von Solar-Invest angeboten würden, auf Hattersheim übertragen werden könnten. Schließlich wollen die Grünen vom Magistrat dann zudem wissen, wie hoch der Mitgliedsbeitrag für die Stadt bei der Solar-Invest-Main-Taunus wäre.

Der zweite Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt sich mit dem Thema Defibrillatoren im öffentlichen Raum. Der Magistrat solle prüfen und den Stadtverordneten darüber berichten, wie viele Defibrillatoren es im gesamten Stadtgebiet gibt und ob die Standorte dieser Geräte im öffentlichen Raum deutlich sichtbar, auffindbar und zugänglich seien. Außerdem wollen die Grünen wissen, ob es Defibrillatoren an öffentlichen Plätzen gibt, die zu jeder Tages- und Nachtzeit frei zugänglich sind. Darüber hinaus möchten die Grünen wissen, ob es Maßnahmen vonseiten der Stadt gibt, eine Fortbildung an diesen Geräten für Ersthelferinnen und Ersthelfer anzubieten.

In diesem Jahr stehen wieder Wahlen vor der Tür. Mit der Landratswahl im Juni sowie der Landtagswahl im Oktober sind es zwei Entscheidungen. Ein weiterer Antrag der Grünen befasst sich mit der Plakatierung im Stadtgebiet. Der Magistrat solle prüfen, ob sich im Stadtgebiet zentrale Orte finden lassen, an denen großflächige Plakatständer aufgestellt werden können. Auf diesen könnten dann alle Parteien für anstehende Wahlen ihre Plakate anbringen. Außerdem sei es sinnvoll, nur noch eine feste Anzahl von zusätzlichen Plakaten pro Partei zuzulassen. Diese könnten zum Beispiel auf 20 Stück limitiert werden. Diese Plakate sollten dann aber vornehmlich zur Ankündigung von Veranstaltungen dienen, schlagen die Grünen vor.

Bei ihrem vierten Antrag stellen die Grünen die Minihäuser, genannt Tiny Houses, in den Mittelpunkt. Der Magistrat wird gebeten, die baurechtlichen Voraussetzungen für Tiny-House-Projekte zu prüfen und zu untersuchen, ob dafür im Stadtgebiet geeignete Grundstücke infrage kommen. Die Verwaltung solle prüfen, welche Lagen geeignet wären, um Flächen für solch eine Art der Besiedlung ausweisen zu können. meh

Auch interessant

Kommentare