Junges Paar macht schweren Rechenfehler – dieser kostet eine Frau das Leben

Ein junges Paar kauft bei einem Dealer in Zeilsheim "Ecstasy". Doch ein schwerer Rechenfehler kostet die Frau das Leben.
Hattersheim - Der Tatbestand hat Seltenheitswert: Wegen „leichtfertiger Verursachung des Todes durch Überlassung von Rauschgift“ hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen heute 23 Jahre alten Hattersheimer erhoben. Gemeinsam mit seiner vier Jahre jüngeren Verlobten soll der damals 21-Jährige im Juni vor zwei Jahren „Ecstasy“ bei einem Dealer in Zeilsheim gekauft haben, berichtete Oberstaatsanwältin Nadja Niesen gestern aus dem Anklagesatz.
Sie hätten insgesamt ein halbes Gramm der Droge bekommen. Wie aber sollte das Rauschgift konsumiert werden? Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatten die jungen Leute wenig Erfahrung und bemühten nach ihrer Rückkehr in die Hattersheimer Wohnung deshalb das Internet über die Suchplattform Google. Dort sollen sie gelesen haben, dass eine Menge von 50 Milliliter üblich sei.
Mädchen wird nach Einnahme von Ecstasy bewusstlos
In völliger Verkennung der Hohlmaße seien sie der Auffassung gewesen, dass das von ihnen erworbene halbe Gramm dieser Menge entspreche und hätten jeweils die Hälfte davon eingenommen. In Wirklichkeit hatten sie damit die fünffache Menge konsumiert – 0,5 Gramm entspricht 500 Millilitern. Während der Mann mit dieser Überdosis einigermaßen klargekommen sein soll, sei das Mädchen bewusstlos geworden. Statt einen Arzt zu rufen, sei auch der Verlobte eingeschlafen. Als er am nächsten Morgen (1. Juli) wieder aufwachte, war seine Partnerin tot.
Bei der Polizei legte der Angeklagte laut Niesen rasch ein umfassendes Geständnis ab und erläuterte die Hintergründe des tragischen Geschehens. Warum er in Anbetracht des kritischen gesundheitlichen Zustandes seiner Verlobten nicht zum Telefon gegriffen hatte, ließ er offen.
Möglicherweise hatte die eigene Überdosis auch sein Bewusstsein schon entsprechend eingetrübt. In Haft kam er nach dem Vorfall nicht. Auch wenn das ungewöhnliche Tötungsdelikt eher als Fahrlässigkeit gelten könnte, hat die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts geschickt, die allerdings noch keine Verhandlungstermine festgelegt hat.
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