Streit um die Knochenfunde geht weiter - Initiativen wenden sich an die Stadt

Droht auf dem stillgelegten Friedhof beim Bau der geplanten Reihenhäuser die Zerstörung der Grabstätten von zwei Euthanasie-Opfern? Dies ist nur eine Frage im Rahmen der Bebauung des ehemaligen Kita-Geländes.
Hattersheim - Beim Streit um die Knochenfunde auf dem ehemaligen Friedhof an der Bahnhofstraße legen nun gleich zwei Initiativen nach. Zum einen wirft Frank Wolf für die AG Alt-Eddersheim die Frage auf, ob auf dem stillgelegten Friedhof die Zerstörung von zwei Grabstätten drohe, die nach dem Gräbergesetz aber erhalten werden müssten. Wolf bezieht sich dabei auf Verwaltungsvorschriften zum Gräbergesetz (siehe Infobox). Ob die von ihm angeführten Gräber auf dem Grundstück tatsächlich existierten, wurde bisher nicht recherchiert.
Warum Wolf sich erst jetzt mit dieser Mitteilung an die Stadt wendet, ist unklar. Denn bereits bei der Bebauung des Grundstücks mit einem Kindergarten vor einigen Jahrzehnten hätte diese Frage gestellt werden können. Der Eddersheimer weist in seinem Schreiben an die Stadtverwaltung darauf hin, dass es in Eddersheim während der Nazi-Diktatur zwei Friedhöfe gegeben habe. Nämlich den in der Bahnhofstraße 1 sowie „Am Weissen Stein“. Die beiden dokumentierten Eddersheimer Euthanasie-Opfer sind laut den angaben von Frank Wolf die später in Hadamar verstorbene Anna Luise Eigner sowie der gebürtige Jakob Reuter gewesen. Reuter kam im August 1941 in einer Heilanstalt in Weilmünster ums Leben. Die Gräber dieser beiden Euthanasie-Opfer müssten nach dem Gräbergesetz von den Städten und Gemeinden in sogenannten „Gräberlisten“ aufgeführt werden, so Wolf. Den Grabstätten der Gewaltopfer aus der Nazi-Zeit habe der Gesetzgeber nach dem Gräbergesetz ein unbegrenztes gesetzliches Ruherecht eingeräumt.
Fragenkatalog erstellt
Zum anderen hat Urs Höhne von der Interessengemeinschaft einen Fragenkatalog zusammengestellt. Dieser befasst sich unter anderem mit der Entwidmung des Friedhofs, mit den Verkaufsmodalitäten sowie mit der Genehmigung für das Bauvorhaben. So fragt Urs Höhne, ob es Unterlagen darüber gibt, dass der Friedhof jemals entwidmet wurde. Oder sei der Friedhof lediglich geschlossen worden? Gibt es dazu Unterlagen? Denn nur durch eine Entwidmung gehe laut Friedhofsordnung die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Sämtliche Grabstätten blieben bis dahin Eigentum der Stadt.
Die Friedhofsordnung, so erläutert Höhne seine Sichtweise, unterscheide nicht, ob es „ein städtischer oder kirchlicher Friedhof sei.“ Egal, ob der Friedhof geschlossen oder entwidmet worden sei, müssten darüber schriftliche Unterlagen vorliegen. Dies verlange das Friedhofs- und Bestattungsgesetz des Landes Hessen, da Schließung und Entwidmung von Friedhöfen öffentlich bekannt gemacht werden müssten. Dies funktioniere in der Regel nur durch Schriftverkehr, schlussfolgert der Eddersheimer.
Das Mitglied der Interessengemeinschaft Main Eddersheim möchte außerdem Auskünfte über den gültigen Bebauungsplan und formuliert in seinem Schreiben an den Ersten Stadtrat Karl Heinz Spengler (FWG) sowie an Bürgermeister Klaus Schindling (CDU). „Können Sie uns bitte auch darüber unterrichten, warum laut aktueller Liegenschaftskarte – Stand vom 21. August.2017 – , also über drei Monate nach erteilter Baugenehmigung und trotz Neueintragung des neuen Eigentümers, eine Bebauung weiterhin nur für Gebäude für öffentliche Zwecke zulässig ist? Die Planung sieht den Neubau von sechs Reihenhäusern zu Wohnzwecken vor.“ Urs Höhne interessiert sich weiterhin für die Vertragsmodalitäten, die zwischen den Kirchengemeinden ausgehandelt wurden.
Fragen zum Vertrag
Dazu fragt er bei der Stadt nach. „Was hat es damit auf sich, dass die beiden Flurstücke der Bahnhofstraße 1 Ende letzten Jahres von der katholischen Kirche Eddersheim an die katholische Kirche Hattersheim verkauft wurde, anstatt direkt an den Bauträger?“ Und warum, das möchte Höhne auch noch wissen, sei laut Eigentümerverzeichnis beim Amt für Bodenmanagement Limburg bis zum 31. Juli weiterhin die katholische Kirche Hattersheim Eigentümerin des Grundstücks gewesen? Laut Presseberichten sei das Grundstück ja bereits viel früher verkauft worden, erklärt der Eddersheimer.
Schließlich würde ihn interessieren, welcher Kaufvertrag bereits im November 2016 abgeschlossen worden sei und mit welchen vertraglichen Auflagen dies verbunden gewesen sei.
(meh)