Hochheim: Weitere Standorte für Ladesäulen werden geprüft

Rathauschef Dirk Westedt weist auf „Kabel-Verbot“ für öffentliche Gehwege hin.
Hochheim/Massenheim -Wenn es um Elektroautos geht, gibt es derzeit widersprüchliche Aussagen darüber, ob der durch staatliche Geldleistungen subventionierte Boom vorüber ist oder nicht. Fakt ist: Der Anteil rein elektrisch betriebener Fahrzeuge hat sich im Jahr 2022 in Deutschland verdoppelt auf 1,3 Prozent des gesamten Fahrzeugbestands (KBA). In Hessen seien im Dezember laut Register des Kraftfahrtbundesamts (KBA) 32 596 Fahrzeuge neu zugelassen, fast jedes dritte (10.090) Fahrzeug davon sei rein elektrisch betrieben. Diese Angaben hat die Stadtverwaltung zusammengetragen, weil sie sich mit dem Thema Ladestationen befasst hat. In Hochheim sowie im Stadtteil Massenheim gibt es an öffentlich zugänglichen Stellen insgesamt zehn Ladesäulen - zwei in Massenheim und acht im Hochheimer Stadtgebiet. Bürgermeister Dirk Westedt (FDP) erklärt dazu, dass „weitere Standorte für Ladesäulen in Prüfung“ seien.
Zusätzlich befänden sich weitere Ladesäulen im sogenannten halb öffentlichen Raum, wie beispielsweise auf den Parkplätzen der Einkaufsmärkte, die zum Beispiel während des Einkaufs genutzt werden können. „Ausdrücklich nicht erlaubt ist es, einfach ein Kabel über den Gehweg zu legen, was man leider bereits vereinzelt sieht“, so Dirk Westedt. Dieses Verbot sei nicht nur aufgrund möglicher fehlender Leitungs-bedingter Voraussetzungen notwendig, sondern vor allem zum Schutz und zur Aufrechterhaltung von barrierefreien Gehwegen“ .
Das Verlegen von Stromkabeln, einschließlich der Kabelbrücken über Gehwegen - wozu auch der Luftraum über der Straße oder einem öffentlichen Gehweg gehöre -, stelle eine Sondernutzung dar. Oberstes Gebot sei dabei die Wahrung der Sicherheit. Auch die Verlegung von Elektrokabeln, einschließlich der Kabelbrücken, sei ein zusätzliches, wenn auch geringfügiges, Hindernis im öffentlichen Straßenverkehr. Damit werde außerdem eine zusätzliche Unebenheit auf den Gehwegen geschaffen, die nicht genehmigt werden könnte. „Die Barrierefreiheit, insbesondere für Personen mit Gehbehinderungen, die beispielsweise auf die Benutzung eines Rollstuhls oder eines Rollators angewiesen sind, darf nicht durch solche Hindernisse zusätzlich beeinträchtigt werden“, erläutert Rathauschef Dirk Westedt weiter.
Sofern ein E-Fahrzeug zu Hause auf privatem Grund und Boden geladen wird, weist die Verwaltung vorsorglich darauf hin, dass ein Elektrofachbetrieb oder ein Fachmann prüfen müsse, ob die bestehende Elektroinstallation das Laden von E-Fahrzeugen mit andauernd hohen Leistungen leisten kann. Falls erforderlich, müssten Kabel und Stecker entsprechend aufgerüstet werden. Es bestehe sonst das Risiko, dass das Stromkabel, der Stecker oder die Steckdose überhitzten, so dass es schlimmstenfalls zum Verschmoren oder sogar zu einem Kabelbrand komme. red/meh