„Diffuse Aktenlage“ beim Ultranet

Der Akteneinsichtsausschuss zu den Starkstromleitungen hat seine Arbeit beendet. Viel Munition für die Gegner der Hochspannungsleitung Ultranet gibt es nicht.
Wo soll die künftige Hochspannungsleitung Ultranet verlaufen? Von einem eindeutigen Ergebnis des Akteneinsichtsausschusses der Hofheimer Stadtverordnetenversammlung zur sogenannten Gemeinschaftsleitung, die durch die Stadtteile Wildsachsen, Langenhain und Diedenbergen führt, kann keine Rede sein. Zwar sieht es ganz so aus, als gäbe es keinen Planfeststellungsbeschluss für diese Leitung im Abschnitt zwischen Diedenbergen und Niedernhausen. Aus den Akten ergibt sich jedenfalls, dass das Regierungspräsidium und die Deutsche Bahn mitgeteilt haben, auf ein solches Genehmigungsverfahren zu verzichten. Nach Darstellung der Linken-Stadtverordneten Barbara Grassel hat ein Wiesbadener Ministerium diesen Verzicht veranlasst.
Aber lässt sich diese Leitung deshalb als illegal ansehen? An diese Frage traute sich der Ausschuss gar nicht erst heran. Dabei ist die Antwort entscheidend für alle, die den Bau der neuen Hochspannungsleitung Ultranet verhindern wollen. Ist nämlich die alte Leitung illegal, dann können nicht einfach neue Drähte über die alten Masten gezogen werden, dann sind zum Beispiel Bestimmungen zum Mindestabstand von Wohnhäusern einzuhalten. Und das ist mit den alten Masten nicht zu machen – die jetzigen Leitungen führen in Langenhain über Häuser hinweg, in Wildsachsen dicht an solchen vorbei.
So ganz lässt sich aus den Hofheimer Akten auch nicht ermitteln, wie es zu diesem Verzicht kam. Die Opposition sagt, die Akten seien unvollständig. Die Koalition sagt, vollständig sein müssten nur die Genehmigungsakten, und die befinden sich nicht in Hofheim. Die Opposition moniert, es sei noch nicht einmal ein genau datierter Brief aufzufinden, der auch Hofheimer Belange betreffe. Der Magistrat sagt, der Brief sei über 30 Jahre alt, es gebe also keine Verpflichtung mehr, ihn aufzubewahren. Zumindest von einer diffusen Aktenlage sprachen aber auch Koalitionspolitiker.
In einem Punkt sieht es nicht so gut aus für die Stadt Hofheim. Der Verzicht auf das Planfeststellungsverfahren in den achtziger Jahren wurde auch damit begründet, dass kein Träger öffentlicher Belange Einwände gegen den damals beantragten Ausbau der Leitung erhoben hätte. Auch die Stadt Hofheim ist ein solcher Träger öffentlicher Belange. Der SPD-Stadtverordnete Werner Wittchen wies zwar darauf hin, dass nirgendwo ausdrücklich steht, dass die Stadt Hofheim einen solchen Verzicht erklärt habe. Allerdings gibt es auch keinen Hinweis darauf, dass Hofheim damals entgegen den rechtlichen Vorgaben übergangen wurde. Andernfalls hätte sie dagegen auch protestieren müssen.
Für Grünen-Fraktionschef Daniel Philipp steht damit fest, dass die Stadt damals den Interessen der Energieversorger gegenüber den Belangen ihrer Hofheimer Bürger Vorrang gegeben habe. Wenn Strommasten näher an die Bebauung rückten, müsse dies die Verwaltung doch aktiv werden lassen. Den Regierungsfraktionen geht diese Interpretation allerdings zu weit.
In der Luft liegt nun die Befürchtung, die damalige Vorgehensweise der Stadt werde nun zum Bumerang im Kampf gegen das Ultranet-Projekt. Hofheim hat in seiner Stellungnahme argumentiert, es fehle der Planfeststellungsbeschluss. Ob nun ein Gericht der Stadt vorhalten kann, genau damit vor 30 Jahren einverstanden gewesen zu sein?
Erster Stadtrat Wolfgang Exner und andere versuchten, diese Befürchtungen zu zerstreuen. Die städtische Stellungnahme zum Ultranet-Plan sei ein juristischer Schriftsatz zur Wahrung Hofheimer Interessen – was sich davon durchsetzen ließe, müsse sich erst noch herausstellen. Der Schlussbericht des Akteneinsichtsausschusses dagegen sei eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit dieses Gremiums – das eine habe mit dem anderen nichts zu tun. Für den Nicht-Juristen ist das eine gewöhnungsbedürftige Argumentation – man kann wirklich gespannt sein, wie eines Tages ein Gericht diese Dinge beurteilt.