Endgültig: Vorderheide bleibt Streuobstwiese

Bundesverwaltungsgericht lehnt Revision ab - Keine Häuser - Areal soll Vogelschutzgebiet werden
Hofheim. Jetzt ist nicht mehr daran zu rütteln, dass das Baugebiet Vorderheide II rechtlich nicht durchsetzbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht nämlich hat den Antrag der Stadt Hofheim abgelehnt, die Revision des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zuzulassen. Demnach bleibt es bei dem Richterspruch, nach dem der Bebauungsplan für die Vorderheide II rechtswidrig ist. Große Freude herrscht beim Kläger, dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Die Stadt Hofheim zeigt sich gelassen.
Zum Hintergrund: Unterhalb des Kapellenberges sollten auf einer Fläche von elf Hektar bis zu 220 Wohnungen in Einfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Der BUND klagte gegen den Bebauungsplan und konnte Ende 2019 das Urteil der Hessischen Verwaltungsrichter bejubeln, wonach der Bebauungsplan die Belange des Naturschutzes nicht ausreichend berücksichtige und auch eine zu lockere Bebauung festschreibe. Gestolpert ist das Baugebiet vor allem über den Gartenrotschwanz, der in dem Gebiet vorkommt, aber nicht ausreichend geschützt ist.
„Die Auseinandersetzung sendet das Signal aus, dass wertvolle und artenreiche Lebensräume geschützt und nicht zerstört werden sollen“, kommentiert der BUND-Landesvorsitzende Jörg Nitsch. „Für uns ist wichtig, dass die Kommunen künftig keine Streuobstbestände mehr durch Baugebiete zerstören.“ Tatsächlich gibt es in dem Gebiet zahlreiche Wiesen mit Apfelbäumen und anderem Obst, teilweise in einem ungepflegten Zustand.
Die Stadt Hofheim möchte sich zu der Gerichtsentscheidung im Detail erst äußern, wenn auch eine Begründung vorliegt. Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts sei der Rechtsweg nun erschöpft. Das ist aus Sicht der Stadt ein wichtiger Punkt, denn der Antrag auf Zulassung der Revision wurde auch mit der Begründung gestellt, die Stadt habe sich gegenüber der Erschließungsgesellschaft Vorderheide verpflichtet, den Rechtsweg auszuschöpfen. Bürgermeister Christian Vogt (CDU) hatte die Befürchtung geäußert, ohne den Antrag auf Zulassung der Revision könne die Stadt mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden.
Nach den Vorstellungen des BUNDs soll nun in der Vorderheide ein Vogelschutzgebiet für den Gartenrotschwanz und andere Arten ausgewiesen werden. „Für diesen Weg reichen wir der Stadt Hofheim die Hand“, bietet Detlef Backhaus, Vorsitzender des erst unlängst gegründeten BUND-Ortsverbandes Hofheim, an. Bürgermeister Christian Vogt ist bereit, dieses Angebot einer Zusammenarbeit anzunehmen, und berichtet, es sei bereits ein Gesprächstermin mit dem BUND vereinbart worden.