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Corona auf der Arbeit - Was ist zu tun, wenn Kollegen infiziert sind?

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Von: Barbara Schmidt

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Viele Unternehmen treffen Corona-Maßnahmen. Doch was passiert, wenn ein Arbeitskollege infiziert ist? Ein Fall in Hofheim wirft Fragen auf. (Symbolbild)
Viele Unternehmen treffen Maßnahmen zum Schutz vor Corona. Doch was passiert, wenn ein Arbeitskollege infiziert ist? Ein Fall in Hofheim wirft Fragen auf. (Symbolbild) © Clara Margais/dpa

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist in Hessen und Deutschland weiter hoch. Was ist zu tun, wenn ein Arbeitskollege infiziert ist und wer muss in Quarantäne?

Hofheim – Wenn eine Covid-19-Erkrankung in der näheren Umgebung bekannt wird, kann das Fragen aufwerfen. So zumindest ging es einem der Mieter im Hofheimer Innovations-Zentrum (HIZ) an der Feldstraße. Er hatte über den „Flurfunk“ erfahren, dass im Erdgeschoss des Gebäudes, in dem sich die Außenstelle des Arbeitsamtes befindet, ein Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden sei und die Kollegen daher nun im Home-Office arbeiteten.

Nach Corona-Infektion in Hofheim: Gesundheitsamt ermittelt Kontaktpersonen

„Hätten nicht auch alle Anderen, die im selben Haus arbeiten, zumindest über den Fall informiert werden müssen?“, fragte der Mieter. Immerhin benutzten alle denselben Eingang ins Gebäude, dasselbe Tastenfeld zur Eingabe des Tür-Codes und es gebe für alle zugängliche Fahrstühle.

Weil er bei Anrufen im Gesundheitsamt nur das Besetztzeichen hörte und auch eine Mail zunächst unbeantwortet blieb, wandte er sich an diese Zeitung. Auf Nachfrage beim Main-Taunus-Kreis teilt dessen Sprecher Johannes Latsch mit, das Gesundheitsamt folge bei der Ermittlung der Kontaktpersonen stets den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI). „Personen, die relevanten Kontakt hatten, werden informiert.“

Corona-Fall auf der Arbeit: Arbeitgeber kann Corona-Maßnahmen veranlassen

Latsch weist zudem darauf hin, dass es Sache eines positiv getesteten Mitarbeiters sei, seinen Arbeitgeber zu informieren. Dieser „kann dann weitere Maßnahmen im Haus veranlassen“. Für die Gesundheitsämter gebe es keine Pflicht zur Information von anderen Mitarbeitern oder Mietern eines Hauses. Türcode-Drücker stellen laut Latsch „bei Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln kein Risiko dar“. Gründliches Händewaschen nach dem Kontakt mit Flächen, die auch von anderen Personen genutzt werden, ist da wichtig.

Auch die Nutzung eines Aufzuges, so der Kreis-Sprecher weiter, „wäre kein Grund zur Quarantänisierung, selbst wenn ein positiv Getesteter im Aufzug stünde. Normalerweise hält man sich nicht 15 Minuten im Aufzug auf. Das ist aber nach RKI-Richtlinien die zeitliche Grenze für eine Gefährdung.“

Hofheim: Mitarbeiter will offen über Corona-Fälle informiert werden

Der Mieter aus dem Innovations-Zentrum erläutert, ihm gehe es um einen offenen Umgang mit dem Thema. Nur wer Informationen erhalte, könne für sich entscheiden, wie er darauf reagiere. Etwa zu überlegen, ob er aus Vorsichtsgründen lieber mal eine Zeitlang im Home-Office arbeite. Berit Grautmann, Sprecherin der zuständigen Agentur für Arbeit in Bad Homburg, findet das vom Grundsatz her auch richtig. Im vorliegenden Fall wäre eine solche Information aber „nicht zielführend“ gewesen.

Die Agentur habe, so Grautmann, nachdem sie durch den sehr umsichtigen Mitarbeiter in Kenntnis gesetzt worden sei, „im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt die weiteren Schritte eingeleitet“. Der Dienstbetrieb sei nicht betroffen gewesen, sodass die Zweigstelle in Hofheim weiter geöffnet bleiben konnte. Eine objektive Gesundheitsgefährdung habe es weder für die anderen Mitarbeiter noch für die Mieter der Liegenschaft gegeben. „Bei einer tatsächlichen Gefährdung wäre selbstverständlich ein unverzüglicher Hinweis, auch an die anderen Mieter des Hauses, ergangen“, versichert Berit Grautmann. (babs)

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