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„Ich schlag dich tot mit meinem Telefon“

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Wütender Vater wegen 28 Beleidigungen und Beschimpfungen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt

Hofheim/Frankfurt. Der Sorgerechtsstreit um seine beiden zehn und dreizehn Jahre alten Söhne brachte einen 52 Jahre alten Franzosen, der lange Zeit in Hofheim lebte, immer wieder zum Schäumen. Nachdem er den Prozess am Königsteiner Amtsgericht verloren hatte, gab sich der Mann nicht mit rechtlichen Schritten zufrieden. Stattdessen überzog er alle Stellen, die er für seinen juristischen Misserfolg verantwortlich zu machen glaubte, mit unmäßigen Beleidigungen, vulgär und ordinären Inhalts. Götz-Zitate („Leck mich am Arsch“) waren da noch das Harmloseste - vor allem weibliche Mitarbeiter des Hofheimer Rechtsamtes sowie Richterinnen und Staatsanwältinnen mussten sich Anwürfe weit unter der Gürtellinie bieten lassen, die hier nicht näher geschildert werden.

Nachdem sich der Vater insgesamt 28 Mal auf diese Weise ausgetobt hatte, verließ er das Rhein-Main-Gebiet und siedelte in seine französische Heimat über. Bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft aber gab man sich mit diesem „Tapetenwechsel“ des Mannes nicht zufrieden.

Das Amtsgericht Frankfurt hat das Urteil in dem Beleidigungs-Fall gesprochen.
Das Amtsgericht Frankfurt hat das Urteil in dem Beleidigungs-Fall gesprochen. © picture alliance / dpa

Obwohl die Tatbestände der Beleidigung und Bedrohung eigentlich eher am unteren Rand der Kriminalität angesiedelt sind, wurde ein internationaler Haftbefehl gegen den Täter erwirkt. Im März vergangenen Jahres, also mehr als vier Jahre nach der ersten groben Beleidigung, die er ausgestoßen hatte, war es schließlich so weit: Der Mann wurde in der französischen Provinz festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Hier schmorte er zunächst einmal für gut sechs Monate in Untersuchungshaft, nachdem er in der Bundesrepublik ja keinen festen Wohnsitz mehr hatte und deshalb Fluchtgefahr galt.

Und bei der Haftprüfung nach diesem relativ langen Zeitraum konnte man ihn - so die Frankfurter Staatsanwaltschaft - zum ersten Mal friedlich erleben. Der 52-jährige Delinquent wollte ja schließlich aus der Haft, was ihm dadurch auch gelang. Der Haftbefehl wurde freilich nur verschont.

Zur amtsgerichtlichen Verhandlung kam der Mann indes nicht mehr persönlich, sondern schickte nur seinen Verteidiger. So blieben Richter und Staatsanwältin wenigstens vor erneuten Hass-Tiraden des unbeherrschten „Kunden“ verschont. Es wurde am Ende eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt, eine für Beleidigungen und Bedrohungen („Ich schlag dich tot mit meinem Telefonhörer“) heftige Verurteilung.

Fünf Jahre Bewährungszeit muss sich der Mann nun im Zaum halten, will er nicht noch die zweite Hälfte der Strafe in einem hiesigen Gefängnis absitzen. Am besten, er kommt erst gar nicht mehr nach Deutschland zurück. Aber noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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