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Hofheim: Streit um Windräder - Verband schaltet auf stur

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Ist so etwas auch im MTK denkbar? Der Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main will nördlich von Langenhain Flächen auszuweisen, auf denen Windräder gebaut werden dürfen.
Ist so etwas auch im MTK denkbar? Der Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main will nördlich von Langenhain Flächen auszuweisen, auf denen Windräder gebaut werden dürfen. © Regionalverband FrankfurtRheinMain

Die Bedenken von Baha'i und Bürgern in Hofheim-Langenhain finden kein Gehör. Bei zwei anderen geplanten Windkraftgebieten sieht das anders aus.

Hofheim/Frankfurt - Der Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main hält bisher an seiner Absicht fest, nördlich von Langenhain Flächen auszuweisen, auf denen Windräder gebaut werden dürfen. Die Bedenken der Religionsgemeinschaft der Baha'i, die Windkraftanlagen könnten die Nutzung des Hauses der Andacht am Langenhainer Ortsrand unmöglich machen, sind bei den Planern demnach bislang auf taube Ohren gestoßen. Definitiv entschieden ist allerdings noch nichts.

Bekanntlich hat das Land im Regionalplan Flächen festgelegt, auf denen Windräder gebaut werden dürfen; dafür gibt es den "Sachlichen Teil Erneuerbare Energien". Der soll jetzt geändert werden, weil für eine Reihe von möglichen Flächen noch nicht endgültig entschieden wurde. Dazu gehören drei Gebiete in Hofheim.

Langenhain: Initiative und Stadt erzielen Teilerfolg

Eines davon, es trägt die Nummer 3004 und liegt westlich von Langenhain. Nach einer Mitteilung des Regionalverbandes von vergangener Woche soll dieses Gebiet komplett gestrichen werden, weil es sich zu nahe an genehmigten Wohnhäusern befindet. In dem Punkt hätten die Bemühungen der Langenhainer Bürgerinitiative „Gegenwind“ und der Stadt* Erfolg gehabt, wenn es tatsächlich so kommt.

Ein zweites Gebiet, das die Nummer 3005 trägt, wird verkleinert. Es liegt in der Mitte eines Dreiecks, dessen Eckpunkte von Wallau, Langenhain und Diedenbergen markiert werden. Das Gebiet wird etwa um ein Drittel verkleinert, ebenfalls wegen Wohnhäusern im Außenbereich, aber auch aus Gründen des Naturschutzes. Von den drei Gebieten in Hofheim war über diese Fläche am wenigsten diskutiert worden.

Langenhain: Klage wegen Windrädern angedroht

Das Gebiet 3003 schließlich besteht aus drei Flächen nördlich von Langenhain, sie verteilen sich auf die Gemarkungen Langenhain, Lorsbach, Wildsachsen und Bremthal. Von den drei Flächen wird eine gestrichen, die in Bremthal und Wildsachsen liegt, maßgeblich ist der Denkmalschutz. Denn die Windräder würden die Blickachsen vom Kaisertempel aus stören. Erhalten blieben aber die beiden näher an Langenhain gelegenen Flächen.

In dem Fall wären sowohl die Bemühungen der Bürgerinitiative als auch die Einwände der Baha'i erfolglos geblieben. Die Glaubensgemeinschaft hatte argumentiert, die gut sicht- und hörbaren Windräder störten die Ruhe, die für Meditation und Gebet im sogenannten Baha'i-Tempel wie auch in den zugehörigen Gärten gebraucht würde. In einem Schreiben an das Hessische Wirtschaftsministerium wurde auch mit einer Klage gegen mögliche Windräder gedroht.

Langenhain: Anregungen und Bedenken zu Windrädern können noch eingebracht werden

So weit ist es freilich noch lange nicht. Das Verfahren zur Änderung des Planes hat jetzt erst begonnen. Dabei geht es im gesamten Gebiet des Regionalverbandes um 17 Flächen, darunter die 3 in Hofheim und Eppstein. Beschlossen wurden die Einleitung des Verfahrens und die Offenlegung der geänderten Pläne. Diese Offenlegung ist nun für die Zeit vom 2. Mai bis zum 12. Juni vorgesehen.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken gegen die Planänderungen vorzubringen. Der Plan kann entweder auf der Internetseite des Regionalverbandes oder auch in dessen Geschäftsstelle eingesehen werden. Damit die aktuellen Hygienevorgaben eingehalten werden können, geht dies nur bei vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Nummer (0 69) 25 77-15 94 oder -15 55. Der Planungsverband strebt an, die Änderungen noch bis zum Ende der Wahlperiode im Herbst 2021 unter Dach und Fach zu bringen. Der Offenlagebeschluss wurde von den zuständigen Gremien im Umlaufverfahren gefasst, da die regulären Sitzungen abgesagt sind. Umlaufverfahren heißt, dass man sich nicht persönlich zu einer Sitzung trifft, sondern dass schriftlich abgestimmt wird. Manfred Becht

*fr.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redationsnetwerks.

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