Kelkheim: Hundewiese am Kloster kommt nicht, Kritik an Leinenpflicht

Und die Liederbacher FWG freut sich, „ihren“ Ort vor der Kelkheimer Eingemeindung gerettet zu haben
Liederbach. Hundebesitzer müssen zwei Nachrichten verarbeiten, die den Auslauf ihrer Vierbeiner einschränken. Zum 1. März hat die Stadtverwaltung nach einem Beschluss des Parlaments die Anleinpflicht im Außenbereich umgesetzt. In Wald und Feld deuten nun viele kleine, aber an den Wegen gut sichtbare Schilder auf diese Vorschrift hin. Die Vorgabe gilt bis zum 15. Juli während der Brut- und Setzzeit anderer Tiere. Die Hunde können aber an einer bis zu zehn Meter langen Leine geführt werden.
„Wir werden es überwachen müssen und dies auch tun“, sagt Bürgermeister Albrecht Kündiger. Wer seinen Hund nicht an der Leine führt, dem droht ein Bußgeld. Der Verwaltungschef macht deutlich, dass es zur Anleinpflicht viele Nachfragen im Rathaus gebe. „Es stößt nicht überall auf Verständnis, gibt teilweise Proteste.“ Da heiße es von Haltern: Ihr Hund gehe ganz eng bei Frauchen oder Herrchen. Doch einige Politiker haben ein anderes Verhalten beobachtet, weshalb die Leinenpflicht über einen Antrag der Koalition aus CDU, SPD und FDP angeregt wurde, berichtet Kündiger.
Er hat noch eine weitere, weniger erfreuliche Nachricht für Tierfreunde: Nach einem Antrag der UKW wurde zumindest für die Zeit der Anleinpflicht eine Hundewiese auf dem Gelände gegenüber vom Sportpark am Kloster beschlossen. Doch wie der Bürgermeister berichtet, wird daraus nichts. Die Untere Naturschutzbehörde fordert für dieses Projekt im Außenbereich ein Artenschutzgutachten, dass dort keine anderen Tiere gestört werden. Dafür müsse erst die Entwicklung im Frühjahr beobachtet werden, sagt Kündiger - danach sei es für eine Hundewiese zu spät. Darüber hinaus sei die Fläche am Kloster von Wildschweinen durchpflügt worden, weshalb sie wohl für den Hundeauslauf nun weniger geeignet sei.
Eine Alternative in der Stadt kann es laut dem Bürgermeister nicht geben. Dagegen spricht eine weitere Satzung, die noch unter seinem Vorgänger Thomas Horn beschlossen worden war. Demnach seien Hunde auf innerstädtischen Grünflächen anzuleinen, heißt es dort. Die Stadt hatte die „Künstlerwiese“ oder die Wiese am Rathaus als Hundeplatz angedacht - doch die Satzung schiebt einen Riegel vor. Und den wiederum kann nur das Parlament mit einem entsprechenden Beschluss öffnen. Kündiger aber hält die Leinenpflicht in der Stadt selbst für vernünftig.
Handeln hingegen musste die Stadt vor wenigen Tagen sofort. Denn da wurde zumindest ein Schild zur Kelkheimer Anleinpflicht auf Liederbacher Gemarkung angebracht. Ein Mitglied der dortigen FWG entdeckte dies, meldete es in den eigenen Reihen weiter. Fraktionschef Thomas Kandziorowsky wiederum machte Kreistags-Kollege Kündiger darauf aufmerksam mit dem augenzwinkernden Hinweis, ob das denn der Vorläufer einer „feindlichen Übernahme“ sei. Das Schild wurde noch an diesem Tag entfernt und die FWG-Fraktion malte schon schmunzelnd die Schlagzeile in der Zeitung aus: „Freie Wähler retten Liederbach vor Eingemeindung“.