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Münster: Ein Bauplan für den Dauerbrenner Schlämmer

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In neun Bereiche wurde das geplante Baugebiet „Vor dem Schlämmer“ am Ortsrand von Münster eingeteilt - abgestuft von West nach Ost.
In neun Bereiche wurde das geplante Baugebiet „Vor dem Schlämmer“ am Ortsrand von Münster eingeteilt - abgestuft von West nach Ost. © Stadt Kelkheim

Entwurf der Verwaltung kommt nun in die Gremien.

Münster. Für das Areal „Vor dem Schlämmer“ zwischen Königsteiner und Niederhofheimer Straße wurde im Februar das dritte Bebauungskonzept auf den Weg gebracht - einstimmig. Nun geht es in dieser ebenfalls langen Geschichte - im Gegensatz zu anderen „Altlasten“ - weiter vorwärts. Das vieldiskutierte Gebiet im Osten von Münster ist am morgigen Dienstag, 21. November (20 Uhr, Rathaus-Plenarsaal), Thema im Bauausschuss. Die Verwaltung legt nun den von einem Planungsbüro erarbeiteten Vorentwurf für den Bebauungsplan vor.

Ein Antrag der Koalition aus CDU, SPD und FDP sah diese Eckpunkte vor: Auf den nach dem Umlegungsverfahren entfallenden Flächen für die Stadt Kelkheim soll entlang der Königsteiner Straße bezahlbarer und öffentlich geförderter Wohnraum entstehen. Hierfür ist eine dreigeschossige Bebauung vorzusehen. In zweiter Reihe sollen weitere Mehrfamilienhäuser nun zweigeschossig mit Staffelgeschoss entstehen. Der städtische Anteil müsse minimal 30 Prozent der gesamten Wohneinheiten auf der Fläche betragen, heißt es. Reihenhäuser, Doppelhaushälften und freistehende Einfamilienhäuser sollen zudem in 2- bis 2,5-geschossiger Bauweise entstehen.

Nach dem neuen Konzept können 125 Wohneinheiten gebaut werden, davon etwa 47 in Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern, rund 63 in Mehrfamilienhäusern auf voraussichtlich städtischen Grundstücken (gefördert) und noch etwa 15 in Mehrfamilienhäusern auf privaten Grundstücken, hatte die Stadt im Februar informiert. Nach dem alten Papier vom April 2020 waren es knapp 159 Wohneinheiten (39 in Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern, 79 in Mehrfamilienhäusern auf städtischen Grundstücken, 41 auf privaten Grundstücken) gewesen. Auch wenn damit 34 Einheiten weniger entstehen, so stimmten letztlich alle Fraktionen zu.

Oberirdisches Retentionsbecken

Das überarbeitete Bebauungskonzept sieht unter anderem aus ökologischen Gründen, im Gegensatz zur ursprünglichen Planung, ein oberirdisches Retentionsbecken vor, in dem das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser, vor der Einleitung in den Liederbach zurückgehalten wird. Deshalb musste geprüft werden, ob ein solches Becken technisch und von der Fläche umsetzbar ist, teilt die Stadt nun in einer aktuellen Vorlage mit. Diese Prüfung sei positiv verlaufen. Somit konnte ein erster Bebauungsplanvorentwurf mit den textlichen Festsetzungen erarbeitet werden.

Er soll Grundlage für weitere Planungsschritte sein, wie die Ausarbeitung der Begründung und des Umweltberichts, die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, die Abwägung der Anregungen in einer frühzeitigen Beteiligung und die Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens - denn die Berechnungsverfahren haben sich laut Verwaltung dafür seit 2018 geändert. „Bei dem Vorentwurf handelt es sich damit um das Grundgerüst, aus dem im weiteren Verfahrensverlauf der offenzulegende Bebauungsplanentwurf entwickelt werden soll“, fasst die Stadt zusammen.

In einem Plan ist zu sehen, dass das rund 3 Hektar große Areal in neun Wohnbereiche aufgeteilt wird. In den Gebieten 1 und 2 direkt an der Königsteiner Straße dürfen „nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten“, heißt es. Drei Vollgeschosse sollen es sein. Im Bereich 3 und 4 östlich angrenzend sollen höchstens zwei Vollgeschosse machbar sein. Einzel- und Doppelhäuser sollen in den Abschnitten 5 bis 8 entstehen, auch sie schließen weiter in südöstlicher Richtung an. Wohnbereich 9, wo es Gemeinschaftsgaragen geben soll, rückt dann fast an die Landstraße ran - abgegrenzt durch eine Grünfläche.

Viele Bäume, Grün und Photovoltaik

Je Wohnbaugrundstück sei zudem „mindestens ein Baum zu pflanzen, auf Dauer zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen“, heißt es noch. Im gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplans sind die nutzbaren Dachflächen der Hauptgebäude innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaikmodulen auszustatten. Alle befestigten Flächen auf dem Baugrundstück wie Stellplätze, Zufahrten und Wege, die nicht zur Hauptanlage gehören, seien mit wasserdurchlässigem Belag herzustellen, so der Plan. Auf den Hauptgebäuden und den Garagen oder Carports seien ausschließlich nur begrünte Flachdächern zulässig.

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