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Taxifahrer geprellt: Kelkheimer suchte am Ziel stets das Weite

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Von: Alexander Schneider

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Siebenmal war ein Kelkheimer mit dem Taxi heimgefahren und siebenmal war er ausgestiegen, ohne zu bezahlen. Jetzt stand er wegen Betrugs vor dem Königsteiner Amtsgericht und ist mit einer Geldstrafe davon-gekommen.

Schwarzfahren geht nicht nur mit Bussen und Bahnen, auch mit dem Taxi: Das Königsteiner Amtsgericht hat jetzt einen 31-jährigen Mann aus Kelkheim zu einer Geldstrafe von 230 Tagessätzen zu zehn Euro verurteilt, weil er bei Taxifahrten im Rhein-Main-Gebiet in sieben Fällen den Fahrern den Fahrpreis schuldig geblieben war. Das war Betrug, denn er hatte gegenüber den Fahrern seine Zahlungswillig- und Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht. Ein glimpflicher Ausgang, wie die Richterin angesichts der 13 Vorstrafen des Mannes, darunter etliche Vermögensdelikte, anmerkte. Er sei „haarscharf an einer Haftstrafe ohne Bewährung vorbeigeschrammt“, sagte sie.

Der Mann räumte die Taten ein. Er nahm das Urteil an und verzichtete, ebenso wie die Amtsanwältin, auf Rechtsmittel.

Kurios: Das Gericht konnte sicher sein, dass der 31-Jährige zum Prozess erscheinen würde, hatte er doch einen „sehr festen Wohnsitz“: Nachdem er beim ersten Anlauf im November die Einladung des Gerichts ausgeschlagen hatte, war ein Sicherungshaftbefehl erlassen, der Mann fest- und bis zu seinem Prozess in Haft genommen worden. Aus der wurde er nun in Handschellen vorgeführt. Nach dem Urteil wurde der Haftbefehl aufgehoben, so dass der Angeklagte das Gericht als freier Mann verlassen konnte.

Eine Woche hatte er im Gefängnis verbracht, „selbst schuld“, wie sein Pflichtverteidiger sagte, dem es natürlich auch unangenehm war, dass zum letzten Termin alle sieben Taxifahrer als Zeugen geladen und auch erschienen waren, sein Mandant aber nicht. Die so entstandenen Kosten – Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen – werden ihm, weil er verurteilt wurde, zusätzlich zur Strafe ebenso aufgebürdet wie der Wert-Ersatz für die geprellten Fahrpreise von 450 Euro.

Der Angeklagte entschuldigte sich beim Gericht für sein Fernbleiben. Er habe vor dem Prozess fürchterliche Angst gehabt, wieder ins Gefängnis zu müssen, aber auch nicht darüber nachgedacht, dass sich das Problem durch Nichterscheinen nicht würde aus der Welt schaffen lassen.

Nachgedacht hat er auch in anderer Beziehung eher nicht: Wer sich mit dem Taxi bis zur Haustür fahren lässt und dann in die Büsche schlägt, muss sich nicht wundern, wenn die Justiz seiner rasch habhaft wird. Heute wisse er das zwar, damals jedoch hätten ihm Alkohol und Kokain die Sinne vernebelt.

Der Mann, der inzwischen in einer festen Beziehung lebt, bald Vater wird und einen gut bezahlten Job als Müllwerker in Aussicht hat, verfügt für das Gericht über eine gute Sozialprognose. Das war nicht immer so, wie der Verteidiger berichtete. Sein Mandant sei damals, im Tatzeitraum zwischen September 2015 und April 2016, in ein tiefes Loch gefallen. In der Männer-Wohngemeinschaft in einem Kelkheimer Stadtteil habe er sich einen Raum mit mehreren Männern teilen müssen, die ihn wegen seiner muslimischen Religionszugehörigkeit permanent beleidigt hätten. Dann sei auch noch sein Vater, zu dem er ein sehr enges Verhältnis gehabt habe, gestorben. Daraufhin habe er seinen Kummer mit Alkohol und Drogen betäubt und Entspannung beim Feiern in Frankfurt gesucht.

Sechsmal hatte er sich von Frankfurt aus mit dem Taxi nach Kelkheim fahren lassen, wobei die Taxameter am Ziel zwischen 46,60 und 56,70 Euro angezeigt haben. Die siebte Fahrt hatte 125 Euro gekostet, war aber in Aschaffenburg angetreten worden. Am Ziel hatte er den Fahrern jedes Mal eröffnet, dass er kein Geld habe und war fortgerannt. Den Preis für diese Betrugsfälle muss er jetzt zahlen.

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