AfD klagt gegen Wahl von Overdick

Am Ende der Kreistagssitzung am Montag nahm Landrat Michael Cyriax (CDU) stolz seine Ernennungsurkunde für die am 1. Oktober beginnende neue Amtszeit entgegen. Dagegen hatte auch die AfD nichts einzuwenden; wohl aber gegen die Gültigkeit der Wahl der dritten Beigeordneten.
Mit ihrem politischen Widerspruch habe die AfD „nach demokratischen Regeln verloren“, erkennt Hendrik Lehr an. Nun wolle die Partei aber vors Verwaltungsgericht ziehen, so der Fraktionschef der Alternative für Deutschland (AfD) im Kreistag. Das werde geschehen, wenn das Protokoll der Kreistagssitzung vorliegt.
Wie berichtet hatten die AfD-Abgeordneten Karl Heinz Hellenkamp, Thomas Kaus und Hendrik Lehr über ihren Anwalt Martin Wallbruch Widersprüche gegen die Wahl von Madlen Overdick (Grüne) zur dritten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten eingelegt. Diese Widersprüche wurden von Kreistagschef Wolfgang Männer (CDU) allerdings zurückgewiesen. Mit ausführlichen Begründungen machte er klar, dass:
die Bewerbungsfrist für die Stelle des oder der hauptamtlichen Beigeordneten ausreichend lang war,
der Wahlvorbereitungsausschuss ausreichend über die eingegangenen Bewerbungen berichtet habe,
es nicht zu beanstanden sei, dass ein Verwaltungsmitarbeiter im Wahlvorbereitungsausschuss die Schriftführung übernommen habe, und
auch nicht, dass von den Sitzungen des Wahlvorbereitungsausschusses keine Tonbandaufnahmen angefertigt wurden.
„Kein guter Stil“
Der Kreistag unterstützte Männers Zurückweisung mit großer Mehrheit. Nur die drei Linken-Abgeordneten stellten sich auf die Seite der AfD. Es sei „kein guter Stil“ gewesen, wie Overdicks Wahl durchgezogen wurde, sagte Barbara Grassel. Sie störte sich vor allem daran, dass es wohl vier Kandidaten gegeben habe, aber keine Namen genannt wurden.
CDU-Fraktionschef Frank Blasch gesteht der AfD zwar zu, vor Gericht zu gehen. Bei einer Wahl müsse natürlich „alles korrekt sein“. Er sieht die Oppositionsgruppe aber bezüglich ihrer Widersprüche „als Bettvorleger gelandet“, nachdem sie als Tiger gestartet sei. Die Koalition werde der Klage „gelassen entgegengehen“, denn sie habe „penibel darauf geachtet, dass alles korrekt ablief“.
So müsse die Zeit, die Kandidaten für ihre Bewerbung eingeräumt wird, laut Gesetz nur „ausreichend lang“ sein. Gerichte hätten schon mehrfach zwei Wochen als ausreichend angesehen. Die von der AfD angeführte Vier-Wochen-Frist gebe es nicht. Kandidaten für den dritten hauptamtlichen Beiratsposten hätten drei Wochen und zwei Tage Zeit gehabt.
Dem Grünen Wolfgang Sietzy aus Bad Soden war es schließlich vorbehalten, noch ein wenig Spott über die AfD zu gießen, nachdem sich AfD-Frontmann Hendrik Lehr „empört“ darüber zeigte, dass bei der Wahlvorbereitung Fristen nicht eingehalten wurden. Er machte darauf aufmerksam, dass der vom Anwalt eingereichte Widerspruch das Datum vom 3. April trägt. Die dem Anwalt von der AfD erteilte Vollmacht für die Wahlanfechtung trägt dagegen das Datum vom 22 April . . .