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Notfallregister kann Leben retten

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Spezielle Notfallregister sollen im Ernstfall wichtige Informationen für Einsatzkräfte bereithalten. SymbolFOTO: imago
Spezielle Notfallregister sollen im Ernstfall wichtige Informationen für Einsatzkräfte bereithalten. Symbol © IMAGO/ZUMA Wire

Bürger können sich kostenlos aufnehmen lassen.

Kriftel -Rettungskräfte wissen bei einem Einsatz häufig nicht, ob und wo sich besonders hilfebedürftige Personen befinden. Seit einem Jahr gibt es nun ein spezielles Notfallregister, das lebenswichtige Informationen sammelt und bereithält. „Der Eintrag ist kostenfrei“, darauf weist die Krifteler Seniorenberaterin Gabriele Kortenbusch hin. Das Notfallregister wurde im Oktober 2022 gestartet. Träger ist der gleichnamige eingetragene Verein mit Sitz in Potsdam, der das Projekt bislang mit Spendengeldern und Zuwendungen finanziert.

Auf der Infoseite im Internet https://www.notfallregister.eu/ werden verschiedene Szenarien vorgestellt: „Stellen Sie sich folgende Notfall-Situationen vor: Sie sind mobilitätseingeschränkt, wohnen im 17. Stock und brauchen Trinkwasser wegen eines Ausfalls der Versorgung.“ Oder der Fall: ein Familienmitglied, das heimbeatmet wird, und der Strom fällt aus. Oder: „Sie sind gehörlos und es wird über Lautsprecherdurchsagen vor verunreinigtem Trinkwasser gewarnt“, sind einige Beispiele. 7,9 Millionen Menschen mit verschiedensten Behinderungen leben in Deutschland, 5,25 Millionen Menschen brauchen regelmäßig Diabetes-Medikamente, 105 000 Menschen sind auf Beatmungsgeräte zu Hause angewiesen.

Ins Notfallregister können sich sowohl Bürger als auch medizinische oder pflegerische Einrichtungen aufnehmen lassen, die im Ernstfall besondere Unterstützung und Maßnahmen zu ihrer Sicherheit benötigen. In dem Register werden zum Beispiel Informationen zur Person, Erreichbarkeit, Wohnsituation, Medikamenteneinnahme oder ein Notfallkontakt gespeichert. Sollte bei Gefahr die Evakuierung eines Hauses notwendig werden oder der Strom in einer Straße ausfallen, kann die Leitstelle entweder die konkrete Adresse oder einen größeren Ortsbereich eingeben. Die Abfrage liefert auch Informationen darüber, ob dort Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen leben oder Einrichtungen angesiedelt sind, die als Erstes angesteuert werden sollten.

Ganz wichtig: Nur registrierte und geprüfte Leitstellen von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sowie Katastrophen- und Zivilschutzbehörden und mit ihnen kooperierende Hilfsorganisationen haben Zugriff auf die Daten des Notfallregisters.

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