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Weitere Panne im Thielsch-Prozess

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Von: Ulrike Kleinekoenen

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Die Nebenkläger Uwe Thielsch (links) und Oliver Kriz mit ihren Anwältinnen Angela Gräf-Bösch (2. v. l.) und Friedrike Vilmar.
Die Nebenkläger Uwe Thielsch (links) und Oliver Kriz mit ihren Anwältinnen Angela Gräf-Bösch (2. v. l.) und Friedrike Vilmar. © ulk

Termin verschoben, Nebenkläger stehen vor verschlossenem Gerichtssaal, Richter entschuldigt sich.

Kriftel/Frankfurt -Die Nerven der Angehörigen und Freunde von Silke Thielsch, deren grausamer Tod vor über siebeneinhalb Jahren derzeit wieder vor dem Frankfurter Landgericht aufgerollt wird, liegen blank. In dem zweiten Prozess werden erneut alle Details des furchtbaren Geschehens vom 6. September 2015 am Zebrastreifen „Auf der Hohlmauer“ haargenau dargelegt. Seit Jahren warten nicht nur der ehemalige Lebensgefährte Oliver Kriz und der Bruder des Opfers, Uwe Thielsch, als Nebenkläger auf ein rechtskräftiges Urteil.

Mehrfach verzögerte sich nach der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) der Auftakt des zweiten Prozesses. Am gestrigen Verhandlungstag wurde das Vertrauen der Nebenklage in den Rechtsstaat erneut auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Freunde sowie die Nebenkläger standen mit ihren Anwältinnen Friederike Vilmar und Angela Gräf-Bösch pünktlich vor Saal 8, wo um 9.30 Uhr der Prozess fortgesetzt werden sollte. Seltsam jedoch, dass weder jemand von der Anklage, der Staatsanwaltschaft noch von den Schöffen zu sehen war. Auch der Gerichtssaal blieb verschlossen. Erst um 9.35 Uhr kam ein Gerichtsangestellter und erklärte, die Verhandlung sei auf 14 Uhr verschoben worden, davon habe der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt am Tag zuvor die Beteiligten informiert. Dass allerdings nicht die Nebenkläger davon in Kenntnis gesetzt wurden, „das ist schon ungeheuerlich“, sagt Uwe Thielsch. Auch Oliver Kriz fehlen die Worte.

Richter Immerschmitt entschuldigte sich später dafür, er habe es schlichtweg vergessen. Mit einem „Sorry“ betrat er um 14 Uhr den Gerichtssaal. Anschließend wurden zwei Zeugen gehört, denen tags zuvor ebenfalls die Terminverschiebung mitgeteilt worden war.

„Den Anblick werde ich niemals vergessen“

Die Erzieherin Andrea B. stand 2015 nach Ende des Hoffestes an der Bushaltestelle und wartete auf ein Taxi. Der Mercedes von Hendrik R. habe erst länger am Straßenrand gestanden, bevor er losfuhr. An ein Pärchen, das sich am Zebrastreifen küsste, konnte sich die Zeugin jetzt nicht mehr erinnern, nur an eine Gruppe im Kreisel. Niemals vergessen werde sie jedoch den Blick, wie der Mercedes kurz darauf an ihr vorbei fuhr und sie zwei Beine aus dem Radkasten hängen sah. Bevor sie zwei Tage später zur Polizei ging, habe sie über das Erlebte mit ihren Eltern, zwei Freundinnen und ihrer Chefin gesprochen, deren Namen und Adressen die Verteidiger des Angeklagten wissen wollten. Auch ob die psychologische Behandlung, die die Zeugin dreimal in Anspruch nahm, über die AOK abgerechnet wurde, war für die Anwälte von Interesse. Abgelehnt vom Vorsitzenden Richter und schließlich von der gesamten Kammer wurde der Antrag von Anwalt Edgar Fiebig, eine Aussage der Zeugin wörtlich zu protokollieren. Erneut ein kleines Scharmützel am Rande, das wenig mit dem Fall zu tun hat.

Der Angeklagte hatte zu Beginn der Verhandlung schriftlich seine Erklärung zu dem Fall präzisiert, die er zu Beginn des Prozesses abgegeben hatte. Er habe damals, nachdem er eine Irritation im Lenkrad gespürt habe, sofort angehalten - etwa 400 Meter, nachdem er am Zebrastreifen Silke Thielsch angefahren und mitgeschleift hatte. Im Notruf habe er dann gefragt, ob die Rettungskräfte endlich kommen, die Frau brauche Hilfe.

Im Mai sind noch drei Verhandlungstage terminiert, am 11., 15. und 17. Mai. Dann ist eine längere Pause, da der Beisitzende Richter in Elternzeit geht. Erst im Juli wird der Prozess fortgesetzt.

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