FDP will Obstdieben mit Drohne an den Kragen - Kontroverse Diskussion im Main-Taunus-Kreis
Mit einer Mini-Drohne möchte die FDP im Main-Taunus-Kreis auf die Jagd nach Obstdieben gehen. Andere Fraktionen haben da so ihre Bedenken - auch rechtliche.
Kriftel - Der Obstdiebstahl hat zugenommen, wie erst kürzlich in dieser Zeitung berichtet. Die FDP hat in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) deshalb einen Antrag zur Anschaffung einer Mini-Drohne für den Außendienst des Ordnungsamtes gestellt. Die Drohne sollte - so die FDP - über eine Kamera Live-Videos direkt an den Piloten übertragen können.
Dadurch lasse sich eine größere Fläche besser überwachen als nur mit bodengebundenen Mitteln wie beispielsweise einem Pkw, heißt es in der Begründung. Zudem könnte man die Drohne mit einem Lautsprecher ausstatten, um auf frischer Tat ertappte Obstdiebe direkt anzusprechen. Die Anschaffungskosten würden sich in Grenzen halten, ist FDP-Vorsitzender Florian Conrad überzeugt. Sollte es aus datenrechtlichen Gründen geboten sein, Warnhinweise aufzustellen, hätte das auch noch eine abschreckende Wirkung.

Drohnen-Einsatz, auch im Main-Taunus-Kreis, ist nur auf Sichtweite erlaubt
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Dorothea Barth wies neben rechtlichen Bedenken darauf hin, dass ein Großteil der Obstdiebstähle ohnehin in der Nacht geschehe. Um die Täter zu erfassen, würde man also eine Infrarotkamera benötigen. Die von der FDP vorgeschlagenen Lautsprecher an Drohnen lehnt sie ab, da diese ein zu hohes Erschreckungspotenzial auf die Bürger hätten. Allerdings gestehe sie zu, dass der zunehmende Obstdiebstahl ein großes Problem in der Gemeinde sei, deswegen würden die Genossen über den Antrag im Ausschuss noch einmal diskutieren.
„Ich muss hier leider ein bisschen Wasser in den Wein gießen“, dämpfte der Erste Beigeordnete Franz Jirasek die Erwartungen. Zwar sei es richtig, dass Obstdiebstahl ein großes Problem in der Gemeinde sei. Allerdings müsse man sich bei dem Antrag zwei Dinge bewusst machen. Zum einen dürften solche Drohnen nur auf Sichtweite geflogen werden. Eine Feldkontrolle per Pkw wäre für diese Aufgabe also genauso gut geeignet. Zudem eigentlich zwei Menschen für den Drohnen-Einsatz vonnöten wären: ein Pilot und ein Hilfspolizist, der dann an Ort und Stelle fahren müsste. Auch dies mache in seinen Augen wenig Sinn.

Antrag der Kriftel-FDP nur schwer umsetzbar?
Zum anderen verwies Jirasek auf die Luftfahrtverordnung, unter welcher auch der Einsatz von Drohnen falle. Dort sei geregelt, dass Drohnen nicht über Bundesstraßen, Autobahnen, Bahnanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung wie zum Beispiel Hochspannungsmasten und vieles weitere geflogen werden dürften und zudem einen Abstand von 100 Metern einhalten müssten. Das Thema Datenschutz käme zusätzlich noch obendrauf.
Es gebe so viele Restriktionen, dass am Ende nicht mehr viel übrig bleibe, so der Beigeordnete. „Man kann gerne noch einmal intensiv prüfen und das Thema im Ausschuss diskutieren, aber ich glaube, der Gemeindevorstand wird zu keiner anderen Empfehlung kommen, wie dass dieser Antrag sehr schwer umzusetzen sein wird“, gab er einen Wink mit dem Zaunpfahl.
Schließlich befürwortete die Gemeindevertretung dennoch einstimmig eine Überweisung des Antrags in den Haupt- und Finanzausschuss.
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