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Schwalbach: Ein Schritt in Richtung Ganztagsschule

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Die GKS ist die Schwalbacher Grundschule in der Limesstadt. Sie befindet sich am Ostring und hat einen musikalischen Schwerpunkt.
Die GKS ist die Schwalbacher Grundschule in der Limesstadt. Sie befindet sich am Ostring und hat einen musikalischen Schwerpunkt. © Maik Reuß

Land und Main-Taunus-Kreis gehen gemeinsam neue Wege in Sachen Betreuung an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen. Das hat direkte Auswirkungen auf das Schulkinderhaus.

Am 1. August wird an der Georg-Kerschensteiner-Schule (GKS) in der Limesstadt der „Pakt für den Nachmittag“ eingeführt. Bei dem Pakt bietet das Land Hessen in Kooperation mit dem Schulträger (hier der Main-Taunus-Kreis) ein Betreuungsangebot für Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen an. Die Teilnahme muss beantragt werden.

„Ich begrüße den Pakt für den Nachmittag als Schritt in Richtung Ganztagsschule“, sagt Bürgermeisterin Christiane Augsburger (SPD). Denn für die städtische Schulkinderhausbetreuung hat das bereits jetzt Folgen. Das Angebot des Paktes soll an der GKS zunächst für die 3. und 4. Klassen verbindlich sein, für die 1. und 2. Klassen ist die Beteiligung freiwillig. Der Pakt beinhaltet eine kostenfreie Betreuung bis mindestens 14 Uhr an der Schule. Künftig wird deshalb an der GKS auch das Mittagessen direkt in der Schule organisiert und eingenommen, für das Essen müssen die Eltern auch im Rahmen des Paktes einen Kostenbeitrag leisten.

Das Stadtparlament hat im April 2018 beschlossen, die Angebote des Paktes und des städtischen Schulkinderhauses an der GKS aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. Die Stadt wird den Pakt an der GKS freiwillig mit jährlich 60 000 Euro unterstützen und gegebenenfalls Raumnutzungen im Schulkinderhaus ermöglichen. Bis zum Juni 2019 soll es eine Erprobungsphase geben.

Der gravierendste Einschnitt, der sich aus der Neuerung ergibt, ist jedoch, dass sich bei der weiterhin gebührenpflichtigen Betreuung im Schulkinderhaus der GKS von 1. August an die Zeitmodule verändern werden. Im GKS-Schulkinderhaus können dann nur noch die Frühbetreuung zwischen 7 und 7.30 Uhr sowie drei Betreuungsmodule zwischen 14 und 17.30 Uhr (ohne Mittagessen) gebucht werden.

Neue Gebührensatzung

Wegen dieser neuen Betreuungszeiten im Schulkinderhaus an der GKS ist eine Neufassung der Gebührensatzung für die beiden städtischen Schulkinderhäuser nötig. Durch die Umstellung auf ein qualitativ hochwertigeres Catering wird gleichzeitig die Verpflegungspauschale für das Mittagessen von 50 auf 70 Euro angehoben, dieser Satzungsparagraph betrifft jedoch nur noch das städtische Schulkinderhaus an der Geschwister-Scholl-Schule (GSS) in der Altstadt. Dort bleibt alles unverändert: Die komplette Schulkinderbetreuung für die GSS-Kinder liegt in der Hand der Stadt. Die Regelungen gelten auch für die Dependancen.

Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales (JKS) hat die Neufassung der Schulkinderhaus-Satzung bereits einstimmig beschlossen. Der Stadtkindertagesstättenbeirat hat einige Präzisierungen vorgeschlagen, die in die Satzung aufgenommen wurden.

Diskutiert wurden im JKS bei der Schulkinderhaus-Satzung bezogen auf beide Schulkinderhäuser auch eine größere Modul-Flexibilität: Axel Fink von der CDU und Juliane Kampus vom Stadtkitabeirat sprachen dies an. Problematisiert wurde, dass die von den Eltern gebuchten Module laut Satzung an allen Tagen identisch sein müssen. „Ob da nicht mehr Zugehen auf individuelle Bedürfnisse möglich sei?“ fragten beide. Diese Modulstruktur grundsätzlich zu verändern, bedeute einen enormen Aufwand, war das Gegenargument vonseiten der Verwaltung, den Jugend- und Sozialamtsleiterin Brigitte Wegner formulierte. In begründeten Ausnahmefällen soll dies nun aber gehen. Eine Buchung von vorher festgelegten Einzeltagen ist sowieso möglich.

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