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Frau (22) vergewaltigt und lebendig im Wald verscharrt: Täter nach 31 Jahren verurteilt

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Von: Christian Weihrauch

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Tatort im Wald (Symbolbild)
Tatort im Wald (Symbolbild) © dpa/Stefan Sauer

Ein Mann vergewaltigt eine 22-Jährige aus dem Raum Offenbach brutal und verscharrt sie anschließend in einem Wald in Aschaffenburg. Jetzt gibt es ein Urteil.

Update, 26. Juni, 17.28 Uhr: Er vergewaltigte eine junge Frau aus Hessen, erstach sie fast mit einem Schraubenzieher und verscharrte sie dann im Wald - nun ist der Täter mehr als 30 Jahre später rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision des Mannes. Damit hat seine Verurteilung wegen versuchten Mordes Bestand.

Update, 26. Juni, 11:54 Uhr: Er soll eine Frau aus dem Raum Offenbach brutal vergewaltigt, fast erstochen und die Totgeglaubte in einem Wald in Aschaffenburg verscharrt haben. Mehr als drei Jahrzehnte nach der Vergewaltigung einer jungen Frau aus Hessen in Aschaffenburg beschäftigt das Verbrechen seit Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH). Revision eingelegt hat der Angeklagte. Das Landgericht Aschaffenburg hatte ihn im Mai 2018 wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Denn das Opfer aus dem Raum Offenbach hätte die Tat fast nicht überlebt.

Die Polizei hatte den Mann erst 2017 gefasst, dank einer alten DNA-Spur. Das Landgericht war überzeugt, dass der Alkoholiker die 22-Jährige 1988 nach einem Discobesuch in sein Auto zwang, in ein Waldstück verschleppte und über Stunden vergewaltigte. Um unerkannt davonzukommen, soll er dann mit einem Schraubenzieher etliche Male auf sie eingestochen und sie schließlich leblos unter Laub verscharrt haben. Aber die Frau kam wieder zu sich und konnte sich lebensgefährlich verletzt zu einer Straße schleppen.

Mann sticht auf Frau ein und verscharrt sie lebendig im Wald: Verteidiger forderte vor erneut Freispruch

Im Prozess hatte der Mittfünfziger nur die Vergewaltigung gestanden, die längst verjährt wäre. Sein Verteidiger forderte vor dem BGH deshalb erneut einen Freispruch. Das steht für den Senat aber nicht zur Debatte. Zentrale Frage ist, ob das Landgericht eine rechtsfehlerfreie Begründung dafür geliefert hat, dass es die Strafe nicht gemildert hat, wie der Vorsitzende Richter Rolf Raum in der Verhandlung in Karlsruhe sagte. Problematisch scheint vor allem zu sein, dass das Urteil nicht ausdrücklich darauf eingeht, dass die Tat schon so lange zurückliegt. Gibt es Gründe für eine Strafmilderung, könnte eine Haftstrafe zwischen 3 und 15 Jahren verhängt werden.

Eine Entscheidung wollten die Richter um 14 Uhr bekanntgeben. Das kann schon das Urteil sein, aber auch nur ein Verkündungstermin.  Der Vertreter der Bundesanwaltschaft plädierte dafür, das Urteil zu bestätigen. Die Frau, die als Nebenklägerin anwesend war, sagte, sie würde sich "einfach gut fühlen, wenn er ordentlich bestraft wird". "Ich kann nur sagen: Ich habe lebenslang." (Az. 1 StR 476/18).

Mann verscharrt Frau lebendig im Wald: Kommt der Täter davon? Diese Szenarien sind möglich

Update, 9. April, 11:54 Uhr: Er soll eine Frau aus dem Raum Offenbach brutal vergewaltigt, fast erstochen und die Totgeglaubte in einem Wald in Aschaffenburg verscharrt haben. Jetzt wird der Fall erneut verhandelt. Doch welche Strafen können auf den Angeklagten zukommen? Laut Main Echo gibt es vier möglichen Szenarien. Im Ersten wird die Revision als unbegründet verworfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt das Urteil aus Aschaffenburg vollständig und damit auch die Strafe. Normalerweise wird ein solcher Beschluss aber schriftlich mitgeteilt, also ohne Termin am BGH, weshalb diese Option unwahrscheinlich ist.

Im zweiten Fall ist die Revision teilweise erfolgreich: Der Senat sieht rechtliche Probleme in Teilbereichen des Urteils. Der Fall wird entweder an eine andere Kammer des Ausgangsgerichts zurückgegeben – das ist gängig – oder an ein anderes Landgericht in Bayern, berichtet das Main-Echo. Eine Option ist außerdem, dass die Revision komplett erfolgreich ist. Die Richter haben das Urteil komplett auf, der Fall muss neu verhandelt werden. Am Ende könnte ein völlig anderes Urteil stehen. Zudem könnte der BGH im vierten Fall das urteil komplett aufheben und selbst ein Urteil fällen.

Mann sticht auf Frau ein und begräbt sie lebendig im Wald: Fall wird neu verhandelt 

Erstmeldung, 5. April, 11:28 Uhr:  Offenbach - Er soll eine Frau aus dem Raum Offenbach brutal vergewaltigt, fast erstochen, die Totgeglaubte in einem Wald in Aschaffenburg verscharrt haben - und dafür lebenslang ins Gefängnis kommen. Doch das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fortgeführt, weil der Verteidiger des Mannes erfolgreich Revision eingelegt hat.

Die Verhandlung sei für den 26. Juni angesetzt, teilte eine BGH-Sprecherin am Freitag mit (Az.: 104 Js 10594/17 Ks). Das ist insofern etwas Besonderes, als dass nach BGH-Angaben nur in etwa fünf Prozent der Revisionen in Strafsachen eine Hauptverhandlung angesetzt wird.

Frau brutal vergewaltigt: Pflichtverteidiger forderte Freispruch

Rund 30 Jahre nach der Tat hatte das Landgericht Aschaffenburg den Peiniger der damals 22 Jahre alten Frau wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah im vergangenen Mai die Mordabsicht des damals 56-Jährigen als erwiesen an. Der Anwalt hatte bei seiner Revision mehrere Gründe angegeben, wie er auch der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Der Pflichtverteidiger hatte in dem Prozess vor dem Landgericht einen Freispruch gefordert, weil für ihn versuchter Mord nicht ausreichend belegt sei. Vergewaltigung oder versuchter Totschlag wären nach der langen Zeit verjährt. Er hatte argumentiert, sein Mandat sei während der Tat benebelt gewesen, habe nicht geplant gehandelt und auch Jahrzehnte unter seiner Schuld gelitten und die Tat bereut.

Angeklagter war betrunken: Wie zurechnungsfähig ist er?

Das Gericht folgte aber mehr der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Nebenklage: Der Mann sei zwar betrunken gewesen, sei aber Alkohol gewöhnt und habe strukturiert handeln können. Indem er unter anderem Zigarettenkippen einsammelte, Autositze abklopfte und der Frau ihre Kleidung abnahm, habe er versucht, die Tat zu verdecken. (dpa/chw)

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