Kita-Chaos: Eltern sind verzweifelt und frustriert

In der Region fehlt es in vielen Kommunen an Betreuungsplätzen für Kinder, Grund ist meist der Zuzug in die Ballungsgebiete und der Personalmangel. Eltern können ihren Rechtsanspruch einklagen, die Zahl der juristischen Anträge ist trotz des allgemeinen Mangels jedoch gering.
Offenbach – Seit 1996 haben Kinder ab drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, seit August 2013 gilt dieser auch für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Doch in einigen Kommunen fehlt es an Betreuungsplätzen oder Personal, die Kinder können trotz der gesetzlichen Regelung nicht untergebracht werden oder müssen zumindest lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
In Stadt und Kreis Offenbach sowie in Hanau stellt sich die Situation unterschiedlich dar: „Wir können momentan nicht allen Kindern zeitnah einen Platz zur Verfügung stellen“, räumt Claudia Kaufmann-Reis ein. Sie ist Leiterin des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach (EKO) und berichtet von wachsenden Wartelisten. Grund sei vor allem der Zuzug neuer Bürger. „Unserer Politik ist die Lage klar und es sind auch schon neue Einrichtungen geplant“, zeigt sie sich optimistisch, dass spätestens bis zum Jahr 2021 die Situation entschärft ist. Das Problem sei allerdings nicht nur, dass es zu wenige Krippen und Kindergärten gebe, sondern der Fachkräftemangel – auch an Tagesmüttern.
Kita-Plätze: So sieht die Situation in Hanau aus
In Hanau verweist Magistratspressesprecherin Güzin Langner auf den Entwicklungsplan (für 2014 bis 2021), demzufolge lediglich einige Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren fehlen. Allerdings sei das Papier nicht mehr aktuell, räumt Langner ein: „Die erhöhten Zuzüge von Familien aufgrund von neuen Baugebieten in Hanau, die gestiegenen Geburtenraten und ein früherer Wunsch nach Betreuung haben dafür gesorgt, dass die Planung zwischenzeitlich überholt ist.“ Deswegen könnten nicht alle Eltern auf einen Platz in der Wunsch-Kita hoffen, besonders in Stadtteilen mit neuen Baugebieten sei das schwierig, so Langner.
Albtraum für Mutter: Kind (2) verschwindet plötzlich aus Einrichtung: Es ist der Albtraum jeder Mutter: Sie gibt ihr Kleinkind in der Betreuung ab – und beim Abholen ist es verschwunden.
Auch Eltern in einigen Kommunen des Kreises Offenbach klagen über einen akuten Mangel: „Sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich fehlen in Dreieich jeweils mehr als 100 Betreuungsplätze“, berichtet Tina Vieweber, Vorsitzende des Stadtelternbeirats in Dreieich. Im benachbarten Langen sei die Lage noch schlimmer. Auch sie betont, dass trotz inzwischen neu gebauter Einrichtungen ein Mangel an Erzieherinnen herrsche.
Eltern können vor Gericht ziehen
Eltern in den betroffenen Kommunen können den Anspruch der Kinder gerichtlich durchsetzen, müssen aber auf die richtige Vorgehensweise achten: Denn auch wenn die einzelnen Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach für die Vergabe der Betreuungsplätze zuständig sind, ist das Kreisjugendamt der nächste Ansprechpartner. „Falls ein Kind keinen Platz bekommt, müssen die Eltern sich erst in Form eines Antrags an den Kreis wenden“, informiert Klaus Dienelt, stellvertretender Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Darmstadt, das für die Klagen aus dem Kreis Offenbach zuständig ist.
Erst wenn das Kreisjugendamt nicht weiterhilft, mache eine Klage Sinn. Und auch dabei sollten Eltern beachten, dass der Rechtsanspruch beim Kreis geltend gemacht werden muss. „Die Kommune ist der falsche Antragsgegner“, so Dienelt. Er berichtet von insgesamt sieben Fällen, in denen Eltern allein im Jahr 2019 ihren Anspruch beim Verwaltungsgericht durchsetzen wollen, fünf dieser Klagen richten sich gegen den Kreis Offenbach, außerdem eine gegen die Gemeinde Messel und eine gegen die Stadt Dieburg. In der Vergangenheit sei im Kreisbereich vor allem die Stadt Langen betroffen gewesen.
U3-Betreuung: Zu viele Anfragen in Dreieich und Mainhausen
Eine Sprecherin des Kreises Offenbach bestätigt, dass aktuell fünf Klagen wegen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz gegen den Kreis laufen. „Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes“ heißt es in korrektem Amtsdeutsch. Welche Kommunen von den Verfahren betroffen sind, will der Kreis aus „rechtlichen Gründen“ jedoch nicht mitteilen.
Einen allgemeinen Mangel an Betreuungsplätzen kann man aufgrund der Zahlen nicht erkennen. In der Vergangenheit (Stand März 2018) habe es lediglich bei der U3-Betreuung in Dreieich und Mainhausen mehr Anfragen als Plätze gegeben. Bei der Vermittlungsberatung haben sich vor allem betroffene Eltern aus Langen, Dreieich, Obertshausen und Mühlheim an den Kreis gewandt.
Kita-Plätze: Keine Klagen in Hanau und Offenbach
„Bei uns gibt es bislang keine Klagen“, berichtet Claudia Kaufmann-Reis aus Offenbach. Auch Hanau musste sich noch nicht mit einem Rechtsstreit auseinandersetzen: „Bisher konnten alle Bedarfsanfragen gemeinsam mit den Eltern gelöst werden“, so Güzin Langner.
„Es bringt nichts, den Rechtsanspruch einzuklagen“, ist Tina Vieweber überzeugt. Denn das Kreisjugendamt könne den Eltern auch einen Platz in einer anderen Kommune anbieten. Zwar müsse die Kita „wohnortnah“ sein, eine halbe Stunde Fahrt sei aber laut Regelung zumutbar. „Wenn Eltern den Platz dann ablehnen, haben sie auch keinen Rechtsanspruch mehr.“
VON NIELS BRITSCH
In Rodgau wächst die Kita-Nachfrage schneller, als gebaut werden kann. Und eine eigentlich gute Nachricht macht Probleme.
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