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Kind stirbt bei Unfall auf A5: Verursacherin legt Berufung ein

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Zwei Unfallfahrzeuge, wovon eines auf einer Leitplanke liegt, stehen auf der Autobahn 5.
Zwei Unfallfahrzeuge, wovon eines auf einer Leitplanke liegt, stehen auf der Autobahn 5. © Sven-Sebastian Sajak/dpa

Eine 43-Jährige rammt das vollbesetzte Auto einer Familie - ein fünf Jahre alter Junge kommt ums Leben. Das Gericht hat ein Urteil gesprochen, nun hat die Frau Berufung eingelegt.

Update, 5. August, 16:40 Uhr: Eine für ein Kind tödlich verlaufene Trunkenheitsfahrt beschäftigt weiterhin die Justiz. Die Angeklagte hat gegen ihre Verurteilung durch das Amtsgericht Friedberg Berufung eingelegt, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. 

Urteil: Eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung

Die 43-Jährige war vor zwei Wochen zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie nach Überzeugung des Gerichts betrunken am Steuer gesessen und auf der Autobahn 5 bei Bad Nauheim (Wetteraukreis) den Kleinwagen eines Familienvaters gerammt hatte. Bei dem Unfall im Oktober 2018 starb ein fünf Jahre alter Junge.

Die Frau hatte im Prozess die Trunkenheitsfahrt eingeräumt und berichtet, dass sie alkoholkrank sei. Das Gericht erkannte auf fahrlässige Tötung und ging von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aus. Wann der Fall in zweiter Instanz vor einem Berufungsgericht verhandelt wird, ist noch unklar.

Unfall auf der A5 bei Bad Nauheim

Erstmeldung vom 22. Juli: Eine 43-jährige Frau, die im Oktober 2018 in betrunkenem Zustand einen tödlichen Unfall bei Bad Nauheim verursacht hat, ist zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht im hessischen Friedberg in der Wetterau sprach die Frau schuldig, „offensichtlich fahruntüchtig“ auf der A5 bei Bad Nauheim den Wagen eines Familienvaters gerammt zu haben. Ein fünf Jahre alter Junge starb, zwei Geschwister und der Vater wurden verletzt.

Die Angeklagte, die nach eigenen Angaben bis zu dem Tattag trockene Alkoholikerin gewesen war, räumte die Trunkenheitsfahrt ein. Das Gericht sah den Tatbestand der fahrlässigen Tötung, ging aber auch von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aus.

(dpa) 

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