Abkochgebot gilt weiter
Wenings (red). In Wenings, Wernings und Schönhausen sowie auf den Aussiedlerhöfen »An der Katzenhecke«, »An der stumpfen Kirche« und »In der alten Wiese« muss das Trinkwasser mindestens noch bis zum kommenden Dienstag, 30. Mai, abgekocht werden. Das teilt die Stadt Gedern mit. Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet ist mikrobiologisch verunreinigt, daher muss der Leitungsnetz gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Wetteraukreises gechlort werden (diese Zeitung berichtete).
Das Trinkwasser muss den Angaben aus dem Rathaus zufolge mindestens drei Minuten lang abgekocht werden, sofern es zum Trinken oder für die Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet wird. Zur Körperreinigung kann es weiter genutzt werden. Menschen mit Chlorallergie sollten bis zum Ende der Maßnahme auf abgepacktes Trinkwasser ausweichen. Für die Flaschennahrung von Säuglingen und zur Einnahme von Medikamenten sollte ebenfalls darauf zurückgegriffen werden. Für Aquarien sei das gechlorte Wasser nicht geeignet. Eine Entleerung der Warmwasser-Bereiter ist nicht erforderlich. Fragen werden unter den Rufnummern 0 60 45/60 08 46 und 0 60 45/60 08 19 beantwortet.