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Alter Schlachthof: Kein Denkmalschutz und kein Kauf

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Von: Petra Ihm-Fahle

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Die Stadt will den Schlachthof weder unter Denkmalschutz stellen lassen noch die Liegenschaft kaufen. © Petra Ihm-Fahle

Der alte Schlachthof in Büdingen wird nicht unter Denkmalschutz gestellt, und die Stadt hat auch kein Interesse, das Areal zu kaufen. Dies teilte Bürgermeister Benjamin Harris im Parlament mit.

Anfragen zum Schlachthof und zur Beflaggung in Büdingen hat Bürgermeister Benjamin Harris (CDU) in der jüngsten Sitzung des Stadtparlaments in der Willi-Zinnkann-Halle beantwortet.

Robert Wasiliew (AfD) hatte sich auf die Rücknahme der Veränderungssperre am Pferdsbacher Weg bezogen, die am selben Abend erfolgte.

Insofern könne man sich nun wieder Gedanken um den Schlachthof machen, meinte Wasiliew: »Der Schlachthof könnte nun abgerissen oder umgebaut werden.«

Wasiliew fragte nach dem Denkmalschutz: Ob sich die Stadt bei den Denkmalbehörden erkundigt habe, inwieweit sich der Schlachthof unter Denkmalschutz stellen ließe?

Auch wollte er wissen, ob der Magistrat ein öffentliches Interesse an dem Thema sieht. Zudem hakte er nach, ob Gedanken bestehen, einen EU-rechtskonformen neuen Schlachthof an einem anderen Standort in Büdingen zu errichten.

Andere Themen auf Prioritätenliste

Wie Bürgermeister Harris (CDU) rückblickend erklärte, hatte bereits Grünen-Fraktionsvorsitzender Joachim Cott wegen des Themas Denkmalschutz in Wiesbaden angefragt. Diese Anfrage sei aber ohne Resultat geblieben.

Laut Harris hat der Magistrat weder ein Interesse daran, den Schlachthof unter Denkmalschutz stellen zu lassen, noch die Immobilie zu kaufen.

Die Schlachthof-Genossenschaft habe zwar mitgeteilt, dass Interessenten vorhanden sind und angefragt, ob die Stadt an einem Kauf interessiert ist. »Aber wir haben andere Dinge in der Prioritätenliste, die wir finanzieren müssen«, gab der Bürgermeister das Ergebnis einer Magistratsbesprechung wieder.

Einen neuen Schlachthof für die Region würde Harris nach eigenen Worten sehr begrüßen, »das müsste aber auf Kreisebene passieren«. Für die Stadt würde sich ein solches Unterfangen laut Harris nicht rentieren. »Wenn ja, nicht auf dem alten Standort«, fügte er hinzu.

Offizielle Flaggentermine

Am Volkstrauertag standen die Flaggen in Büdingen nicht auf halbmast. In der Sitzung der Stadtverordneten im Dezember hatte Sabine Kraft-Marhenke das beklagt und nach dem Grund gefragt. Nun überbrachte Harris Informationen des Hessischen Innenministeriums zu den Beflaggungsterminen.

Demnach gibt es folgende Termine: 27. Januar (Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus), 10. März (Flagge zeige für Tibet), 1. Mai (Tag der Arbeit), 9. Mai (Europatag), 23. Mai (Inkrafttreten Grundgesetz 1949), 17. Juni (Gedenktag Volksaufstand DDR), 20. Juni (Bundesgedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung), 20. Juli (Gedenken an Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944), den dritten Sonntag im September (hessischer Gedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung), den 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), der zweite Sonntag vor dem ersten Advent (Volkstrauertag), am 1. Dezember (Jahrestag des Inkrafttretens der hessischen Verfassung).

In Büdingen soll zudem die Flagge am 24. Februar gehisst werden, dem Überfall auf die Ukraine. Im Juli hisst das Rathaus laut Harris die Regenbogenflagge, da der Juli der »Pride Month« ist.

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