»An Realität anpassen«

Wetteraukreis (red). »Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte 6-Milliarden-Euro-Hilfsprogramm für die deutschen Krankenhäuser hält in seiner Ausgestaltung leider bei Weitem nicht das, was es verspricht«, kritisiert der Geschäftsführer des Gesundheitszentrums Wetterau (GZW), Dr. Dirk M. Fellermann in einem Schreiben an die heimischen Bundestagsabgeordneten Peter Heidt (FDP) und Natalie Pawlik (SPD).
Er bittet die beiden Politiker, sich in ihren Bundestagsfraktionen für eine Anpassung des Hilfsprogramms an die Realität einzusetzen.
Großteil der Mittel kommt nicht an
Abgesehen davon, dass der ursprünglich angedachte Umfang von 8 Milliarden Euro bereits um 25 Prozent auf 6 Milliarden Euro zusammengestrichen worden sei und diese Summe nun bis April 2024 gestreckt werde, werde ohne grundlegende Nachbesserungen ein Großteil der in Aussicht gestellten Mittel weder im GZW noch in anderen Krankenhäusern ankommen.
Dies liege an der Aufteilung der Gesamtsumme in einen Anteil zur Kompensation der Sachkostensteigerungen (für medizinischen Bedarf, Lebensmittel usw.) in Höhe von 1,5 Milliarden Euro sowie einen Anteil zum Ausgleich der direkten Energiekostensteigerungen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro, jeweils für die Kompensationszeiträume Januar 2022 bis April 2024.
Die Kompensation der Sachkostensteigerungen solle in drei Tranchen (Januar, Februar, März 2023) und nach Maßgabe der jeweiligen hausindividuellen Bettenzahlen an die fast 2000 Krankenhäuser in Deutschland ausgezahlt werden.
Zur Berechnung der krankenhausindividuellen Ausgleichsbeträge für die direkten Energiekostensteigerungen sollen die tatsächlichen Energiekostensteigerungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Gas- und Strompreisbremse herangezogen werden.
»Für das GZW können wir feststellen, dass die im System nicht refinanzierten direkten Energiekosten für Strom und Gas allein im Jahr 2023 um 4,1 Millionen Euro steigen werden. Ob diese Mehrkosten über die geplante Regelung wirklich gegenfinanziert werden, muss sich weisen«, erläutert Dr. Fellermann.
Nicht berücksichtigt werde bei dieser Aufteilung der Hilfsprogramm-Zahlungen allerdings der massive inflationsbedingte Anstieg im Bereich der allgemeinen Sachkosten, der für das GZW aus wirtschaftlicher Sicht deutlich gravierendere Auswirkungen haben werde als die direkten Steigerungen der Kosten für Erdgas und Strom.
Die bundesweiten Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft wiesen aus, dass sich für alle Krankenhäuser die zu erwartenden massiven Kostenbelastungen zu etwa zwei Dritteln auf die allgemeinen Sachkostensteigerungen (bundesweit über 10 Milliarden Euro) und zu einem Drittel auf die direkten Energiekostensteigerungen (5 Milliarden Euro) verteilen werden.
Diese Zahlen stünden im direkten Gegensatz zur geplanten Aufteilung der Mittel aus dem Hilfsprogramm. »Laut Plan sollen 25 Prozent der Hilfszahlungen für das ausgegeben werden, was uns 66,6 Prozent der Mehrkosten bringt, und 75 Prozent der Hilfszahlungen für das, woraus wir 33,4 Prozent der Mehrkosten erwarten. Diese Planung geht weit an der Realität vorbei«, argumentiert Dr. Fellermann.
Vorschlag: Tausch der beiden Summen
Da davon auszugehen sei, dass das Gesamtvolumen der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (6 Milliarden Euro) kurzfristig nicht mehr erhöht werde, schlägt er im Einklang mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) als »pragmatische Lösung« den Tausch der bereitgestellten Summen vor, also die Bereitstellung von 4,5 Milliarden Euro zum pauschalen Ausgleich der allgemeinen Sachkostensteigerungen und von 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich der direkten Energiekosten.
»Damit käme die von Minister Karl Lauterbach am 2. November 2022 angekündigte Unterstützung für die Krankenhäuser tatsächlich auch in unseren Standorten an und würde einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung unserer Krankenhäuser in dieser schweren Krise leisten«, so Dr. Fellermann abschließend.