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Anreize statt Zwang

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Altenstadt (red). In der jüngsten Sitzung verabschiedete die Altenstädter Gemeindevertretung mit den Stimmen von CDU, SPD, FWG und Grünen, dass in den Bebauungsplänen und beim Kauf von Grundstücken der Gemeinde Altenstadt Bauherren künftig vorgeschrieben wird, nicht nur Zisternen zu errichten, sondern diese auch über getrennt geführte Brauchwasserleitungen für die Toilettennutzung anzuschließen.

Die FDP stimmte gegen den Zwangsanschluss.

Die Liberalen begründen dies in einer Pressemitteilung mit rechtlichen Bedenken. Außerdem halten sie freiwilliges Handeln der Bauherren für die bessere Lösung, Trinkwasser zu sparen. Daher stimmte die FDP-Fraktion nur der gemeindlichen Förderung des privaten Zisternenbaus und des Anschlusses zur Toilettenspülung für Gebäude im Bestand zu.

Die rechtlichen Bedenken liegen in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2001 begründet. Da heiße es, dass eine verpflichtende Festsetzung im Bebauungsplan zum Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen rechtswidrig und nichtig sei. Nach dem hessischen Wassergesetz könnten aber Gemeinden per Satzung regeln, dass im Gemeindegebiet oder in Teilen davon Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser oder Verwenden von Grauwasser vorgeschrieben werden können. Diese Satzungsregelung könne man als Festsetzung in die Bebauungspläne aufnehmen.

Diesen Passus gibt es aber in Altenstadts Abwassersatzung nicht. Daher beantragte die FDP-Fraktion, die beabsichtigte Festsetzung des Zisternenbaus und den Zwangsanschluss zur Toilettenspülung in Bebauungsplänen und in Grundstückskaufverträgen durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund vor Verabschiedung rechtlich zu prüfen.

Unverständlicherweise lehnten CDU, SPD, FWG und Grüne das Ansinnen jedoch ab.

Die FDP-Fraktion sieht auch, dass man mit den Trinkwasserressourcen sparsam umgehen muss. Hinsichtlich der Errichtung von Zisternen sollte jedoch mit der gemeindlichen Förderung das Ziel erreicht werden und nicht mit Zwang.

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