Tiergesundheit kostet mehr: Nachgefragt in Bad Nauheimer Tierarzt-Praxen

Vieles wird derzeit teurer. Für die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte haben die meisten Tierhalter Verständnis, wie sich aus einem Gespräch mit zwei Bad Nauheimer Tierärztinnen ergibt.
Komm schön hoch, Vroni.« Liebevoll helfen Tierärztin Dr. Regina Loreth und ihre Mitarbeiterin Franziska Kreisler dem Miniatur-Bullterrier auf den Behandlungstisch. Ein Zeitungsfoto in Loreths Praxis in Nieder-Mörlen steht auf dem Programm. Die Doktorin greift zur Spaltlampe und schaut in die Augen der elfjährigen Hündin. »Vroni hat eine primäre Linsenluxation. Der Aufhängeapparat der Linse ist nicht mehr fest genug, und die Linse droht, nach vorn zu fallen«, erläutert die Ärztin. Da dies ein chronisches Problem ist, benötigt Vroni Augentropfen, um die Pupille eng zu halten und ein Glaukom zu verhindern. »Es ist wichtig, dass wir diese Medikation regelmäßig und über einen längeren Zeitraum verabreichen, um schwere Schmerzen und das Fortschreiten der Krankheit zu verhindern«, erläutert Regina Loreth.
Für Hamster doppelt so teuer
Sie betont auch, dass die Erhöhungen nicht so hoch seien, wie es die Gerüchteküche wissen wolle. Tierärzte bemühten sich vielfach, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Theoretisch können Veterinäre bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnen, was aber kaum jemand tue.
Für Heimtiere wie Hamster und Meerschweinchen haben sich die Kosten tatsächlich verdoppelt, da sie nun genauso abgerechnet werden wie Katzen und Hunde. Eine eingehende Augenbehandlung wie bei Hündin Vroni wäre indes nur 15 Prozent teurer als früher. Wenige Euro sind es beim Gesundheitscheck für Katze und Hund. Loreths Kollegin Dr. Jessica Hauer und Mitarbeiterin Celine Wiegand führen diese Untersuchung exemplarisch vor. Fürs Zeitungsbild steht Hauers zweijährige Cane-Corso-Hündin Alva auf dem Behandlungstisch. Solch ein Check würde in der Praxis Loreth nun 33 statt wie früher 30 Euro kosten.
Rechnung auch in Raten zahlbar
Mitunter sind Tierhalter trotzdem besorgt, wenn sie den ungefähren Preis erfragen. Loreth erklärt in solchen Fällen, dass auch sie den Zeitpunkt während des Ukrainekriegs nicht günstig finde. Es bestehe aber schon immer die Möglichkeit, die Rechnung in ihrer Praxis in Raten zu zahlen. Seit Kurzem gibt es zudem ein Spendenschwein an der Theke im Foyer. Dessen Inhalt ist für Kunden gedacht, die Schwierigkeiten bei der Bezahlung haben. Wichtig ist Loreth, auf Tierkrankenversicherungen aufmerksam zu machen, deren Abschluss sie empfiehlt.
Tierärztin Lilia Kononov praktiziert ebenfalls in Bad Nauheim, ihrer Erfahrung nach reagieren die Tierhalter verständnisvoll. »Überwiegend sagen sie: ›Was soll’s, es wird alles teurer. Die Tiere sind unsere Familienmitglieder und wenn sie krank sind, werden sie behandelt‹«, erzählt sie. Einmal weinte allerdings eine Frau fast, als sie die Rechnung sah. Obwohl die einzelnen Posten laut Kononov nicht stark gestiegen waren, addierte sich ein Betrag zusammen, der für die Patientenbesitzerin hoch war. Kononov kann sich einfühlen, andererseits sei die GOT schon lange nicht mehr überarbeitet worden. »Auch die Tierärzte müssen höhere Energiepreise und allgemein gestiegene Kosten zahlen. Beim Hausarzt merken die Leute nicht, wenn sich etwas verteuert, weil es die Krankenversicherung zahlt«, konstatiert sie.
Das größte Problem sieht die Ärztin bei einsamen alten Leuten, die eine kleine Rente haben und deren Tier oft das einzige Bezugswesen ist. Sie möchten alles tun, um ihren Liebling gesund zu halten, aber die Kosten können für sie eine große Belastung darstellen.
Die Gebührenerhöhung für Tierärzte war nach Ansicht der Veterinäre also notwendig, um den Aufwand zu decken. Zudem sind die Preissteigerungen offenbar nicht so hoch, wie manch einer denkt. Es gibt aber Menschen, denen es trotzdem zu teuer wird. Den meisten dürfte gleichwohl bewusst sein, wie wichtig die Investition für die Gesundheit der Tiere ist.
Gebührenordnung für Tierärzte
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung. Sie wurde zuletzt mit Wirkung vom 22. November nach 23 Jahren neu gefasst und aufgrund von Paragraf 12 der Bundestierärzteordnung erlassen. Tierärzte haben die Möglichkeit, Leistungen mit dem ein- bis dreifachen Gebührensatz abzurechnen, im Notdienst mit dem zwei- bis vierfachen. Folgende Preisbeispiele liefert die Bundestierärztekammer für Tierbesitzer: Eine allgemeine Untersuchung mit Beratung für Hund, Katze oder Frettchen kostet mit einfachem Gebührensatz 23,62 Euro und mit dreifachem Gebührensatz 70,86 Euro. Die Kosten für eine eingehende Untersuchung einzelner Organe oder eine orthopädische Untersuchung betragen 16,50 Euro (einfacher Satz) beziehungsweise 49,50 Euro (dreifacher Satz). Die erste und die zweite Röntgenaufnahme kosten jeweils 26,53 Euro (einfach) beziehungsweise 79,59 (dreifach). Zu den Leistungen kommen Medikamente hinzu.