Wahl zum Ersten Stadtrat in Bad Nauheim: Gegenkandidatur bleibt möglich

Der Ausgang der Bürgermeisterwahl in Bad Nauheim dürfte absehbar sein, da Rathauschef Klaus Kreß einziger Kandidat ist. Anders könnte die Wahl zum Ersten Stadtrat verlaufen.
Erfolglos haben FDP und Freie Wähler beantragt, den Ersten Stadtrat Peter Krank (parteilos) im Laufe des April wiederzuwählen: Ohne Gegenkandidaten, ohne Wahlvorbereitungsausschuss und ohne Ausschreibung. Doch die Mehrheit der Bad Nauheimer Stadtverordnetenversammlung will die Möglichkeit von Gegenkandidaturen offenhalten. Das Parlament tagte am Donnerstagabend in der Trinkkuranlage.
»Wenn der Amtsinhaber noch mal antreten will, gibt es die Möglichkeit, sich einvernehmlich zu einigen und auf die Formalien zu verzichten«, erklärte FW-Fraktionsvorsitzender Markus Theis (FW). Das spare Arbeit und Kosten. Die Freidemokraten und die Freien Wähler hätten den Antrag gestellt, weil sie nicht erkennen könnten, dass jemand anderes die Aufgaben des Ersten Stadtrats besser und zukunftsträchtiger erfüllen würde als Peter Krank. »Es ist in Bad Nauheim gut gelaufen und das trotz der schweren Corona-Zeit«, stellte Theis fest. Der parteilose Bürgermeister Klaus Kreß und Erster Stadtrat Krank hätten ein gutes »Tandem« abgegeben. Und: »Es gab keinen ewigen Kampf zwischen Bürgermeister und Erstem Stadtrat.« Mit früheren Hauptamtlichen sei das teilweise anders gewesen. Kreß und Krank hätten dagegen kollegial ihre Arbeit gemacht, »statt sich gegenseitig Briefe von einem Vorzimmer zum anderen zu schicken«.
Mit 23 zu 16 Stimmen abgelehnt
Krank hat die Gebiete Soziales, Finanzen, Öffentliche Ordnung und Verkehr nach Auffassung der FDP und der Freien Wähler gut geleitet. »Ich habe jedenfalls nichts gehört, was kritikwürdig wäre«, sagte Theis.
Von der Koalition sprach niemand zu dem Antrag, über den geheim abgestimmt werden musste. Mit 23 Nein- und 16 Jastimmen wurde er abgelehnt. Von FW und FDP waren nur 15 Personen anwesend, womit wohl eine Person von der gemeinsamen Linie der Koalition abgewichen war. Anschließend votierte das Hohe Haus dafür, einen Wahlvorbereitungsausschuss zu bilden.
Im Gespräch mit dieser Zeitung erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Manfred Jordis, wieso seine Fraktion dem Antrag von FDP und FW nicht zugestimmt hatte. »Bei einem Verfahren über den Wahlvorbereitungsausschuss kann sich jeder bewerben«, sagte er. Es sei wichtig, dass diese Möglichkeit bestehe.
Ob die CDU oder die Koalition aus CDU, Grünen und SPD einen Gegenkandidaten aufstellen, sei aktuell nicht spruchreif. »Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir noch keinen Kandidaten.« Erst, wenn der Wahlvorbereitungsausschuss eine Ausschreibung tätige, werde sich zeigen, ob es jemanden gebe oder nicht. Die Frage, ob er die Leistungen von Krank ebenso positiv wie FW-Fraktionsvorsitzender Theis beurteilt, kommentierte Jordis wie folgt: »Herr Krank kann sich genauso bewerben wie jeder andere. Es spricht überhaupt nichts dagegen.«
Ruhestand steht nicht zur Debatte
Wie Krank erklärte, habe er mit dieser Entwicklung gerechnet. »Das Wahlverfahren ist in Gang gesetzt, meine Bewerbung wird eingehen und dann sehen wir, wie die Stadtverordneten entscheiden.« Offensichtlich wolle die Mehrheit das Wahlverfahren offenhalten - und das sei es nun auch. Ob es wirklich einen Gegenkandidaten geben wird, werde man sehen.
Seine Wahl im Jahr 2017, als er gegen Henrik Schnabel (CDU) aus Rosbach antrat, hat Krank als aufregend in Erinnerung. Es sei etwas Besonderes gewesen, als Parteiloser vom Parlament zum Ersten Stadtrat gewählt zu werden. Nun spürt er wieder eine gewisse Nervosität, wie er bekennt. Er blicke aber auf sechs Jahre Amtszeit zurück, in denen er sich nichts vorzuwerfen habe, und er denke, seine Arbeit gut gemacht zu haben. »Wenn das Stadtparlament dieser Meinung auch ist, dann wird es folgen«, sagte er. Kalt lässt ihn die Ablehnung des FDP-/FW-Antrags eigenen Worten zufolge nicht.
Gewählt wird am Donnerstag, 29. Juni, Krank wird fünf Tage vorher 62 Jahre alt. Sollte ein eventueller Gegenkandidat gewinnen, müsste Krank innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob er wieder bei der Stadt beschäftigt werden will. Anspruch darauf hat er. Mit 62 Jahren in den Ruhestand zu gehen, steht für ihn jedenfalls nicht zur Debatte.
Vornahmebeschluss
Die sogenannte Vornahme der Wiederwahl eines Beigeordneten ist in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt. Die Amtszeit eines hauptamtlichen Beigeordneten beträgt demnach sechs Jahre. Eine Wiederwahl des Hauptamtlichen ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit zulässig; sie muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit vorgenommen sein. Der Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl ist in geheimer Abstimmung zu fassen.