Falsche Adresse bei der VGO
So richtig ernst scheint man bei der Verkehrsgesellschaft Oberhessen den seit vergangenen Sommer andauernden Schulwegestreit in der Wetterau nicht zu nehmen. Nach den jüngsten Dokumenten, die das Unternehmen in der schriftlichen Abwägung vor einem möglichen Gerichtstermin lieferte, ist man auf Klägerseite fassungslos.
Da bleibt Jörg Bergamos aus Dortelweil schon einmal die Spucke weg. Als „dilettantisch“ bezeichnet er das, was die Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) im schriftlichen Vorverfahren zu den Akten gegeben hat. Dabei geht es darum, die Grundlagen zu klären, die zur Streichung der Fahrtkosten für Schüler im Wetteraukreis geführt hatte (die FNP berichtete mehrfach).
Immerhin hat sich die VGO im Fall Dortelweil auf einen verbindlichen Schulweg festgelegt und die Friedberger Straße genannt. Dies war bislang unklar. Doch wie sie den Weg nun vor Gericht dokumentiert hat, kann nur als stümperhaft bezeichnet werden. Das sieht jedenfalls nicht nur Bergamos so.
Um 200 Meter verschätzt
Auch Rechtsanwältin Deborah Spamer, die in Kooperation mit Peter Heidt rund 80 der 100 vorliegenden Klagen gegen die VGO betreut, hat arge Probleme damit, dass die VGO hier nur grobe Ausdrucke von Google-Karten vorgelegt hat. Und zwar mit einem so weit angelegten Bildausschnitt, dass nicht einmal die Straßennamen zu erkennen gewesen seien. Protokolle über etwaige Begehungen der Strecken habe es allerdings nicht gegeben.
Zudem seien die Ausdrucke auch noch fehlerhaft gewesen. So berichtet Bergamos, dass in seinem Fall als Zieladresse ein Wohnhaus in der Saalburgstraße angegeben worden sei, das rund 200 Meter von der Schule entfernt liege. Bergamos wertet dies als weiteren Versuch, mit allen Mitteln unter der Grenze von drei Kilometern, ab der eine Erstattung unumgänglich ist, bleiben zu wollen. „Durch diese Fehlangabe sind einige Eltern unter diese Grenze gerutscht“, bestätigt Spamer die Vermutungen von Bergamos.
Bisher habe es „regen Schriftverkehr“ zwischen der Friedberger Kanzlei, die die Fälle betreut, und der VGO gegeben. Doch das führe nun wohl zu nichts mehr. Deswegen hält Spamer einen mündlichen Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht für angebracht. Den Termin allerdings müsse das Gericht noch anberaumen, dies sei bislang nicht der Fall gewesen.
Dabei will sich die Anklage aber nicht nur auf vermeintliche Fehlangaben bei der Wegstrecke berufen, sondern auch die besondere Gefahr des Dortelweiler Weges erneut ins Spiel bringen. Auch Bergamos sieht sich durch die Festlegung der VGO auf die Friedberger Straße erneut in seiner Argumentation bestätigt.
Gefahr besteht weiterhin
Denn genau zu dieser Strecke hat es 2006 ein Urteil gegeben, das die besondere Gefahr für Kinder auf dieser Strecke bestätigte. „Dieses Urteil existiert, die VGO hatte hier bereits völlig unrealistisch argumentiert“, verweist Bergamos auf eine Diskussion zu diesem Thema im vergangenen Jahr. Der Dortelweiler Vater fühlt sich weiterhin im Recht. Er schaut zuversichtlich auf die eventuell bevorstehende Verhandlung. Die VGO war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.