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Sie verkauft Sex in Bad Vilbel

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Prostitution. Hurerei. Käufliche Liebe. Illegaler Sex mit Minderjährigen. Sex mit verschleppten Frauen. Ausbeutung. Ausnutzung. Wenn man an das älteste Gewerbe der Welt denkt, kann einem vieles in den Sinn kommen. Und auch im eigentlich beschaulichen Bad Vilbel gibt es Rotlicht-Fälle.

Von Luka Denic

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Das Thema käufliche Liebe ist in unserer Gesellschaft genauso präsent wie umstritten. Der Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Karl-Christian Schelzke, erklärte, dass „in kaum einem anderen Gewerbe (...) der Mensch andere Menschen (...) schlimmer ausbeutet als in diesem“.

Welche Position nimmt Bad Vilbel in dieser Kontroverse ein, zumal es derzeit einen ganz konkreten Fall von Prostitution in der Quellenstadt gibt? Der Erste Stadtrat Jörg Frank (CDU) erklärt, dass die Prostitution, fachsprachlich Gewerbsunzucht genannt, in Bad Vilbel verboten sei. Geregelt sei dies in Paragraf 6 der Sperrbezirksverordnung des Landes Hessen aus dem Jahr 1979.

„Wir würden uns mit Händen und Füßen wehren!“, unterstreicht Frank auf die Frage, ob jemals ein Bordellbau in Bad Vilbel zugelassen würde. Rechtlich gesehen gäbe es jedoch Probleme. Prostitution ist ein Gewerbe. Gewerbe ist in Gewerbegebieten erlaubt. Theoretisch dürfte man demnach ein Bordell bauen.

Das Bordell Europas

Verdeutlichen lässt sich die Problemstellung an einem Beispiel im Stadtteil Dortelweil im Jahre 2009. Es gab den Versuch, ein Bordell in der Theodor-Heuss-Straße zu bauen. Es sollte also an einer Haupteingangsstraße errichtet werden, und rechtlich gesehen wäre es auch kein Problem gewesen, weil es sich um ein Gewerbegebiet gehandelt hat. Wenn es keine Sperrbezirksverordnung geben würde. Man kann niemandem verbieten, ein Bordell zu bauen. Aber die Nutzung ist rechtlich gesehen nicht erlaubt.

Einen weiteren Fall gab es vor neun Jahren in Bad Vilbel. Damals bot eine Rumänin in einer ehemaligen Zahnarztpraxis in der Parkstraße ihre Dienste an. Als die Stadtverwaltung davon Kenntnis bekam, strebte sie eine Untersagung dieser Prostitution an. Doch zu einem Verfahren kam es nicht mehr, da der Vermieter der „Einzelkauffrau“ bereits gekündigt hatte und sie auszog.

„Vor allem wollen wir die Ausbeutung verhindern“, bekräftigt Frank. Wenn Bordelle erlaubt wären, würden womöglich auch die Kriminalität und der internationale Menschenhandel in Bad Vilbel ansteigen.

Das Wochenmagazin „Stern“ berichtete, dass dieser Fall nach der von der rot-grünen Bundesregierung eingeleiteten Liberalisierung des Gewerbes von 2001 eingetreten sei. Das Idealbild einer Prostituierten, die stets Kondome benutze, selbst bestimme mit wem und für wie viel Geld sie schlafe, sei demnach so gut wie gar nicht vorgekommen.

Stattdessen sei der Menschenhandel aus Rumänien und Bulgarien gestiegen wie noch nie zuvor. Der CDU-Familienpolitiker Marcus Weinberg erklärte, dass „Deutschland das Bordell Europas geworden ist“. Die Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte, dass „jede Pommesbude mehr Regeln als ein Bordell“ habe. Deswegen wolle man demnächst mehr Regeln für Bordelle einführen. Ob das sinnvoll ist oder nicht, darüber wird in der Großen Koalition gestritten. Immerhin habe man nur schwer Einblick in das Rotlichtmilieu.

Stadt drängt auf Schließung

Das merkt aktuell auch wieder die Stadt Bad Vilbel. Denn nach den beiden oben geschilderten Fällen gibt es gerade einen weiteren: In der Wilhelmstraße, Ecke Dieselstraße. Dort bietet ein Unternehmen Entspannung mit „erotischen Massagen“ – an.

Auf der Internetseite heißt es unter anderem: „Ihre Masseurin wird Sie nach Strich und Faden verwöhnen und dafür sorgen, dass Sie bis zum Schluss vollen Genuss verspüren.“ Und weiter: „Das beste Stück des Mannes steht bei der Lingam-Massage stark im Vordergrund. Der Lingam wird mit fein abgestimmten Massagegriffen intensiv verwöhnt, so dass die Lust ins Unermessbare steigt.“ Die Stunde koste 80 Euro, 30 Minuten 50 Euro.

„Das ist eindeutig ein Fall von Prostitution“, ist Stadtrat Frank überzeugt. Auch wenn auf der Internetseite ausdrücklich betont wird, dass es keinen Geschlechtsverkehr gebe. „Auch dieser Fall unterliegt der Sperrgebietsverordnung, und die Stadt wird auf Unterlassung drängen“, betont Frank – und zwar mit einer Schließungsverfügung und der Androhung von Zwangsgeld. Das sei derzeit in Arbeit, damit das Rotlicht bald wieder in Bad Vilbel abgeschaltet ist.

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