Bad Vilbel legt Widerspruch gegen Arnold ein
Gegen die Verfügung des Wetterauer Landrats in dessen Funktion als Kommunalaufsicht, den Bad Vilbeler Haushalt für 2014 nicht zu genehmigen (die FNP berichtete mehrfach), hat gestern der Magistrat
Gegen die Verfügung des Wetterauer Landrats in dessen Funktion als Kommunalaufsicht, den Bad Vilbeler Haushalt für 2014 nicht zu genehmigen (die FNP berichtete mehrfach), hat gestern der Magistrat der Stadt Widerspruch eingelegt. „Es gibt zahlreiche Gründe, die die Versagung nicht rechtfertigen und die den gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung nicht entsprechen“, erklärt dazu Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU).
So verkenne Landrat Joachim Arnold (SPD) völlig die vorliegenden Zahlen zum Haushalt 2014 und zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016. Zu hohe Kreditlasten seien ein Grund dafür, einen Haushalt nicht zu genehmigen. Doch für Bad Vilbel treffe dies überhaupt nicht zu. Denn weder im vergangenen noch aller Voraussicht nach in den beiden nächsten Jahren müsse die Stadt Kredite aufnehmen. Vielmehr entstünden Überschüsse in zweistelliger Millionenhöhe, mit denen Schulden getilgt würden. „Nach den aktuellen Planungen wird im Jahr 2017 der Ergebnishaushalt, wie vom Innenminister gefordert, jahresbezogen ausgeglichen sein, in den Folgejahren entwickeln sich sogar Überschüsse“, sagt Kämmerer Stöhr.
Zweifelhaft sei auch, dass Arnold der Stadt vor seinem Nein kein weiteres Gespräch eingeräumt habe. Dies hätte es zwingend nicht nur nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern aus Kommunalfreundlichkeit heraus geben müssen, ärgert sich Stöhr. Umso mehr, weil noch im Dezember signalisiert worden sei, dass Arnold den Haushalt durchwinken werde, falls Beuth dies wie gefordert unterstütze. Unverständlich bleibe, „warum sich Arnold darauf versteift, den Bürgern bei der Straßenbeitragssatzung die Höchstsätze abzupressen und zudem noch eine rückwirkende Anwendung für 2014 verlangt.“
Das Haushaltsjahr 2014 ist Geschichte, trotzdem hält Stöhr am Widerspruch fest. Denn durch eine nachträgliche Genehmigung könnten Gelder für Investitionen übertragen, der Stellenplan etwa für die Einstellung weiterer Kita-Erzieherinnen zeitnah in Kraft treten und auch dringende Zuweisungen an die Vereine für 2014 aus dem Ergebnishaushalt gezahlt werden.
Nachdem Arnold ausrichten ließ, er habe sich rein an das Gesetz gehalten, werde der Magistrat das überprüfen lassen. „Wir nehmen uns das Recht, den Haushalt nach der Hessischen Gemeindeordnung überprüfen zu lassen, ich erachte den Widerspruch daher als sinnvoll. Ihn werden wir sowohl bei der Kommunalaufsicht als auch beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen“, sagt Stöhr.
(kop,fnp)