Brut- und Setzzeit fordert Vorsicht

Bad Vilbel (pm). Bad Vilbel ist mit seinen Grünflächen ein beliebtes Ziel, um Hunde auszuführen. Dies gilt natürlich für den Bad Vilbeler Stadtwald, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Zwar gelte in Bad Vilbel keine Leinenpflicht für Hunde. Doch die Vorschriften und Beschränkungen der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) sowie die darauf abgestimmte kommunale Gefahrenabwehrverordnung seien aber zu beachten.
Diese schreiben unter anderem eine Leinenpflicht im Wald vor.
In der derzeitigen Brut- und Setzzeit bitten die Vertreter der Ordnungsbehörde sowie der Jagdgenossenschaft in Bad Vilbel um Rücksicht auf die Tieren, heißt es in der Mitteilungen. »Gerade im Stadtwald, aber auch auf den Feldern und Äckern bitten wir die Hundehalter derzeit um größere Rücksicht«, sagte Bastian Lenhardt vom Fachdienst Allgemeine Gefahrenabwehr und erklärte: »In der Brut- und Setzzeit reagieren Tiere sehr sensibel auf äußere Einflüsse. Es reicht schon, wenn ein Hund zu nahe an die Nester brütender Vögel kommt, er muss hierbei nicht einmal versuchen, nach den Tieren zu schnappen.«
Allgemein werde auch darum gebeten, Hunde stets so zu halten und zu beaufsichtigen, dass eine Gefährdung oder Störung anderer Personen oder Lebewesen ausgeschlossen werden könne. »Nicht jeder Mensch reagiert gleich. Es gibt viele Menschen, die Angst vor Hunden haben. Es wäre deshalb schön, wenn die Hundehalter in Bad Vilbel unserer Bitte folgen würden«, sagte Lenhardt weiter.
Laut der Stadt ist immer öfter zu beobachten, dass zwar die Hinterlassenschaften der Vierbeiner in die Tüten kommen, diese dann aber wiederum in die Landschaft geworfen werden. Dies ist kontraproduktiv und der Sache alles andere als dienlich.
Hundehaufen auf Gehwegen, im Kurpark und auf Wiesen sorgen dabei für Ärger. Landwirten mache das undisziplinierte Verhalten von Hundehaltern Probleme, weil der Kot von frei laufenden Hunden auf ihren Feldern das Tierfutter verunreinige und zu Krankheiten führen könne.
Die Stadtverwaltung mache noch einmal darauf aufmerksam, dass die Nichtbeseitigung von Hundekot mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden könne, und appelliere an die Hundebesitzer, das städtische Angebot für die Entsorgung wahrzunehmen.
Weitere Informationen zur Hundehaltung in Bad Vilbel gibt es auf der städtischen Homepage unter www.bad-vilbel.de/de/service/hundehaltung.