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Woolworth streicht 2G-Kontrollen – Ordnungsamt schreitet ein

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Von: Patrick Eickhoff

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Die Woolworth-Filiale in Bad Vilbel ist nicht von der 2G-Regelung ausgenommen. Das Ordnungsamt hat bei einer Kontrolle festgestellt, dass kein Schwerpunkt als Grundversorger vorliegt. © Christine Fauerbach

Woolworth verzichtet in Hessen seit mehreren Tagen auf 2G-Kontrollen. Das Unternehmen sieht sich als Grundversorger. In Bad Vilbel und Gießen hat das Ordnungsamt Einwände und kippt den Beschluss.

Bad Vilbel/Gießen - Die Regelung ist eigentlich klar: »Die Verkaufsstellen des Einzelhandels sind geöffnet, wobei der Zutritt ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet ist.« So ist es auf der Homepage des Landes Hessen nachzulesen.

Dennoch gewährt das Unternehmen Woolworth - und damit auch die Filiale an der Frankfurter Straße in Bad Vilbel - seit einigen Tagen auch Ungeimpften Eintritt in alle seine hessischen Filialen. Denn auf der Internet-Seite des Landes ist ebenfalls festgehalten, dass Grundversorger von der 2G-Zugangsbeschränkung ausgenommen sind.

Woolworth und 2G-Kontrollen: Was umfasst die Grundversorgung?

»Woolworth verzichtet seit dem Wochenende auf 2G-Kontrollen in den Kaufhäusern in Hessen. Grundlage dafür ist die rechtliche Einschätzung unserer Juristen, dass die derzeit gültige Coronaschutzverordnung des Landes Hessen unser Sortiment als Grundversorgung einstuft. Für Grundversorger gemäß der jeweiligen Verordnungen gelten bekannterweise keine 2G-Zugangsbeschränkungen«, teilt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage mit.

Doch was umfasst Grundversorgung? Das Land Hessen listet eine ganze Reihe von Bereichen auf, etwa Supermärkte, Apotheken, Blumengeschäfte, Buchhandlungen oder Drogerien. Dem Verwaltungsgerichtshof in Bayern, wo eine ähnliche Regelung galt, war diese Einstufung nicht deutlich genug. So dienten etwa Kleidungsgeschäfte ebenfalls der Deckung des täglichen Bedarfs. Die Richter haben daher vor einer Woche die Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften in Bayern vorläufig außer Vollzug gesetzt. In Niedersachsen und dem Saarland haben Richter ähnlich entschieden.

Das führt auch Woolworth an. Die aktuelle rechtliche Einschätzung basiere auf Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern. Deren Coronaschutzverordnungen definierten die Grundversorgung ebenso offen, wie die aktuelle Fassung des Landes Hessen es tue, meint der Woolworth-Sprecher.

»Aufgrund von erfolgreichen Normenkontrollanträgen von Woolworth wurden zuletzt in Niedersachsen und dem Saarland die 2G-Regeln außer Kraft gesetzt. Das Bundesland Bayern setzte die 2G-Regel außer Kraft, da die Definition der Grundversorgung in der Coronaschutzverordnung nicht abschließend formuliert war. Dies ist unserer Einschätzung nach auch in Hessen der Fall.« Eine entsprechende schriftliche Begründung werde den zuständigen Ordnungsbehörden in den Kaufhäusern vorgelegt.

Das Land Hessen sieht die Angelegenheit ein wenig anders. Gegenüber der Presse betonte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, dass der Verweis auf die Entscheidungen anderer Länder nicht genüge, zumal sich die Begriffe in den Coronaverordnungen im Wortlaut »deutlich« voneinander unterscheiden würden. Ob Woolworth zur Grundversorgung gehöre, müssten die kommunalen Ordnungsbehörden jeweils an Ort und Stelle entscheiden.

Woolworth: Besuch vom Ordnungsamt

Dafür ist in Bad Vilbel das Ordnungsamt zuständig. Und das hat der Filiale bereits einen Besuch abgestattet. Stadtpressesprecher Yannick Schwander teilt mit: »Nach Prüfung der Lage kam unser Ordnungsamt zu der Einschätzung, dass der Woolworth keinen Schwerpunkt als Grundversorger hat, sondern eindeutig einen anderen Schwerpunkt (Kleidung, Haushaltswaren, etc.) bedient. Aus diesem Grund wurde nun angeordnet, dass die Filiale ab sofort wieder nach 2G beim Einlass kontrollieren muss.« Die Ordnungspolizei werde das auch in nächster Zeit regelmäßig prüfen. Die Filiale selbst hatte die Regelung außer Kraft gesetzt und sich als Grundversorger bezeichnet. »Dies wurde von unserem Ordnungsamt heute rückgängig gemacht«, erläutert Schwander.

Ein ähnliches Bild in Gießen: Laut Stadtsprecherin Claudia Boje hat der Markt den Zutritt für Ungeimpfte wieder untersagt. Nach Ansicht der Stadt berechtigt die angebotene Ware in der Gießener Filiale nicht für eine Einstufung als Grundversorgung.

Damit konfrontiert betonte der Woolworth-Sprecher, den Vorgaben der Stadt nachzukommen.

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