Behindertengerechte Umgestaltung

Kefenrod (ihm). Verschiedene Straßenbauarbeiten sind dieser Tage Themen der Gemeindevertretersitzung in Kefenrod gewesen. Im Bürgerzentrum Holzwich in Helfersdorf ging um die Ortsdurchfahrt in Hitzkirchen und die Talstraße.
Wie Bürgermeisterin Kirsten Fröbel (parteilos) zu Hitzkirchen mitteilte, ist vorgesehen, die Gehwege im Rahmen des Straßenausbaus behindertengerecht umzugestalten. »Der dafür einzureichende Planungsentwurf sieht einen durchgehenden einseitigen Gehweg vor«, sagte die Rathauschefin.
Die Gehwege bleiben ihren Worten zufolge im oberen Teilabschnitt Richtung Helfersdorf allerdings auf beiden Seiten erhalten. Im Bereich zwischen Metzgerei Schmidt und Birsteinerstraße ist die Fahrbahn laut Frömel stellenweise weniger als 5,5 Meter breit. »Daher soll der Gehweg in diesem Bereich bodengleich ausgebaut werden. Auf der Fläche hat der Fußgängerverkehr Vorrang, aber der Bereich kann auch bei einer Begegnung von größeren Fahrzeugen als Ausweichfläche befahren werden.« Einige Gemeinden praktizierten das bereits und es funktioniere gut.
Glasfaserausbau hat begonnen
In der Ortsbeiratssitzung wurden die Pläne laut der Bürgermeisterin schon vorgestellt. Wie Frömel weiter ausführte, wird der Energieversorger Ovag im Zuge des Straßenbauvorhabens die Stromleitungen in die Straße verlegen. »Die betroffenen Kunden werden hierüber zu gegebener Zeit von der Ovag informiert.« Laut Martin Grundl, Fachbereichsleiter im Rathaus, hat die Firma Flex Infra in Hitzkirchen bereits mit dem Ausbau des Glasfasernetzes begonnen. Bisher laufe alles gut. Der Parkplatz des Bürgerzentrums Holzwich wird als Baustellenlager genutzt, was die Parkmöglichkeiten vorübergehend einschränke. Im Anschluss an die Glasfaserverlegung in Hitzkirchen sind Helfersdorf und Burgbracht damit an der Reihe, gefolgt von Kefenrod und Bindsachsen. Der gesamte Ausbau in und zwischen den Ortsteilen soll etwa zwölf Monate dauern.
Zur Talstraße sagte Frömel: »Die Gemeinde hatte im Zuge der Abstufung der Kreisstraße 905 eine Zweckzuweisung für die Erneuerung der Fahrbahn in der Talstraße erhalten.« Auflage sei gewesen, den Ausbau bis zu einem bestimmten Datum zu erledigen. »Aufgrund der umliegenden Straßenbaumaßnahmen konnte die Gemeinde erwirken, dass der Auftrag für die Erneuerung der Fahrbahndecke spätestens bis Ende 2026 erteilt sein muss. Damit ist gewährleistet dass wir das Geld nicht zurückzahlen müssen«, erklärte sie.