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Brunnen in keinem schlechten Zustand

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Gedern (sw). Der Zustand der Trinkwasserbrunnen in der Großgemeinde Gedern war am Donnerstag Thema im Gederner Parlament. Die UBG-Fraktion hatte dazu einen Antrag gestellt. Hintergrund war die kürzliche Sanierung des Brunnens in Wenings.

Fraktionsvorsitzender Reiner Drescher wollte wissen, ob die Weningser bei einem Störfall mit Ausfall des Brunnens mit Trinkwasser aus Tankwagen hätten versorgt werden müssen. »Wie ist die Situation bei einem längeren Ausfall?«, fragte Drescher.

»Ein längerer Ausfall wäre ein Super-GAU gewesen«, betonte Erster Stadtrat Herbert Weber (FWG). »In einem solchen Fall sind Gegenmaßnahmen nicht einfach zu ergreifen.« Ein Totalausfall sei mit hohen Kosten verbunden und habe einen langen Genehmigungsprozess zur Folge. Der im UBG-Antrag formulierten Option einer Stichleitung von Geden nach Ober-Seemen und Wenings erteilte Weber eine klare Absage. »Das würde Millionen kosten. Wir bräuchten zehn bis 20 Kilometer lange neue Leitungssysteme, das würde auch große Probleme bei den Genehmigungen bedeuten«, erklärte er.

Mietobergrenzen sind »unantastbar«

Mit Blick auf die generelle Situation der Trinkwasserbrunnen in Ged ern und in den Stadtteilen gab Weber Entwarnung. »Die Anlagen befinden sich in keinem schlechten Zustand.« Durch die beiden Brunnen in der Kernstadt sei die Versorgung problemlos möglich. Beim Ausfall einer Anlage könnte die Versorgung über den zweiten Brunnen sichergestellt werden.

In Ober-Seemen sei der Brunnen 1965 gebaut und die Pumpe 2021 erneuert worden, in Mittel-Semen 1979 und 2016. Beide Anlagen wiesen nur ganz leichte, unwesentliche Beschädigungen auf und würden durch Befahrungen in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Der Brunnen in Wenings sei nach der Sanierung für das nächste Jahrzehnt abgesichert. Positives konnte der Erste Stadtrat auch zu den Pegelständen vermelden: »Trotz der aktuellen Trockenheit gibt es nur unwesentliche Veränderungen.«

Ein weiterer Antrag der UBG-Fraktion hatte die Neubewertung der Kaltmiete und der Betriebskosten bei einer privaten Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge zum Ziel. Bei den im Wetteraukreis festgelegten Mietobergrenzen für die 25 Kommunen im Kreisgebiet werden im Vergleichsraum IV für Gedern, Hirzenhain und Kefenrod als Kaltmiete für eine Person 330 Euro veranschlagt. Während in den übrigen 22 Kommunen bei der Vermietungen an zwei Personen der Mietbetrag steigt, fällt er für Gedern, Hirzenhain und Kefenrod auf 315 Euro. Diese Delle ist auch bei den Betriebskosten festzustellen. So betragen die festgelegten Nebenkosten für eine Person 110 Euro, für zwei Personen aber nur 95 Euro.

Weber erläuterte, dass diese Zahlen »unantastbar« seien. Sie würden aufgrund einer statistischen Erhebung von Zeit zu Zeit festgelegt. »Die Daten kommen durch die Ablesung zu einem bestimmten Zeitpunkt zustande. Sie sind nicht veränderbar, auch durch den Wetteraukreis nicht. Das ist durch die Rechtsprechung so abgesichert. Wir können das nur zur Kenntnis nehmen«, sagte er. Zu Beginn des Jahres 2024 würden nach einer neuen Erhebung neue Mietobergrenzen festgelegt.

Freiflächenkonzept beauftragt

In einer Anfrage erkundigte sich die UBG-Fraktion nach dem Stand des Glasfaserausbaus in der Kernstadt Gedern sowie in den Stadtteilen. Die Arbeiten des beauftragten Unternehmens Deutsche GigaNetz lägen im Zeitplan, informierte der Erste Stadtrat. »Die Dauer wird auf rund zwei Jahre geschätzt. Es gibt derzeit keinen Grund, weshalb der Terminplan nicht eingehalten werden kann«, betonte Weber. Die Firma mache eine »ordentliche Arbeit«. In der Kernstadt seien bereits 75 Prozent der Haushalte verkabelt. Einen detaillierten Zeitplan für den weiteren Ablauf der einzelnen Arbeiten gebe es nicht.

Einstimmig beschlossen die Stadtverordneten, das Frankfurter Büro Drees und Sommer mit der Erstellung eines interkommunalen Freiflächenkonzepts mit Pflegekonzept inklusive Bewässerung zu beauftragen. Dieses ist Teil des Förderprojektes »Lebendige Zentren - Oberes Niddertal«, das gemeinsam mit Hirzenhain und Ortenberg verfolgt wird. Gut 84 000 Euro beträgt der Gesamtauftragswert. Gedern hat daran einen Anteil von 37 Prozent, das entspricht knapp 31 000 Euro. Der Förderzuschuss beträgt etwa 66 Prozent, sodass für die Gederner Stadtkasse ein Betrag von rund 10 000 Euro verbleibt.

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