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92-Jähriger muss für Geisterfahrt auf A 66 zahlen

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Büdingen/Gelnhausen (ls). Jetzt konnte das Verfahren gegen einen 92-Jährigen doch ohne Urteil zu Ende gebracht werden. Zwar war schon ein zweiter Verhandlungstermin anberaumt. Doch zuvor einigten sich die Parteien auf die Einstellung des Strafverfahrens gegen einen Büdinger, der im vergangenen Jahr auf der A 66 als Geisterfahrer unterwegs war, teilte das Amtsgericht Gelnhausen auf Anfrage mit.

Der Büdinger musste sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten (diese Zeitung berichtete). Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau fuhr er in den Mittagsstunden des 27. Mai 2022 mit seinem Mercedes Benz auf der Autobahn 66 in Richtung Fulda. Sein Ziel war die Kurstadt Bad Orb, wo er einen Termin hatte. Um in die Kurstadt zu gelangen, musste er allerdings ein Hindernis bewältigen. Damals befand sich genau auf Höhe der Ausfahrt Bad Orb/Wächtersbach eine Baustelle, die beiden Fahrbahnen waren aufgeteilt. Wer dort abbiegen wollte, so war es ausgeschildert, musste sich frühzeitig auf der rechten Spur einordnen, weil die linke über die Gegenfahrbahn an der Anschlussstelle vorbeigeleitet wurde.

Keine Lust auf Umweg

Diesen Hinweis übersah der 92-Jährige offenbar, so dass er zunächst an der Ausfahrt vorbeifuhr. Doch das wollte der Büdinger so nicht hinnehmen. Auch nicht einen Umweg über Bad Soden-Salmünster. Also bremste der Mann am Ende der Baustelle auf der linken Spur ab, um nach rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt musste wohl schon der nachfolgende Verkehr abbremsen. Weil aber auch auf der rechten Spur einige Fahrzeuge in Richtung Fulda unterwegs waren, fuhr er doch zunächst gemäß der Vorgabe ein Stück weiter. So jedenfalls beschrieben es zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei, die zufällig zu diesem Zeitpunkt nur wenige Meter entfernt beschäftigt waren und auf das ungewöhnliche Fahrverhalten aufmerksam wurden.

Damit glaubte das Duo, dass die gefährliche Situation entschärft war. Mitnichten. Als es kurz danach wieder aufblickte, hatte es der Mercedes-Fahrer tatsächlich geschafft auf der Fahrbahn zu wenden. Er bewegte sich nun mit seiner Limousine als Geisterfahrer auf der rechten Fahr- beziehungsweise Standspur. Die Arbeiter handelten geistesgegenwärtig. Während eine 51-Jährige ihr Handy zückte und wichtige Beweisfotos von der Szenerie machte, signalisierte der 52-jährige Kollege dem Büdinger, am Straßenrand umgehend anzuhalten. Anschließend betätigten sie sich als Hilfspolizisten, regelten den Verkehr und riefen die Polizei.

Das alles schmeckte dem 92-Jährigen offenbar nicht, wie die Zeugen weiter beobachteten. Dem Hinweis, den Motor auszuschalten, kam er nur zögerlich und dann nur für einen kurzen Moment nach. Weil er das Auto weiter rollen ließ, musste sich der 52-Jährige schließlich vor den Wagen stellen, damit die Fahrt endgültig endete. Und für die Konversation mit den Zeugen öffnete der Fahrer nur ein kleines Stück das Seitenfenster.

Vor Gericht eingeschlafen

Zu alledem wollte der Mann vor Gericht keinerlei Aussage machen. Das Reden überließ er lieber seinem Anwalt. Und der hatte viele Fragen an die Zeugen und das Gericht.

Den Angeklagten ermüdete die ganze Szenerie offensichtlich. Jedenfalls sackte irgendwann sein Kopf nach unten, und er schlief ein. Er musste erst wieder geweckt werden, um dem Verlauf der Verhandlung weiter zu folgen.

Richter Wolfgang Ott widerstrebte es offenbar, einen Mann in diesem Alter zu verurteilen. Stattdessen machte er am Ende der ersten Verhandlung zusammen mit der Staatsanwaltschaft der Anklagebank ein Angebot: Einstellung des Strafverfahrens bei Zahlung einer Geldbuße an einen gemeinnützigen Verein und Verhängung eines Fahrverbots. Über diesen Vorschlag mochte der Verteidiger mit dem Angeklagten zunächst beraten. Die Sitzung wurde also unterbrochen. Doch auch nach längerer Zeit wollte der Angeklagte diesem Weg nicht zustimmen. Da aber eine andere Verhandlung anstand, vertagte Richter Ott kurzerhand diese.

Die Zeit bis zu dem Fortsetzungstermin nutzte der Rentner offenbar und lenkte ein. Der 92-Jährige erklärte sich bereit, eine Geldauflage von 700 Euro bezahlen. Sobald er dies gemacht hat, wird das Strafverfahren eingestellt.

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