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»Bedeutet weder Baustopp noch Rückbau«

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Von: red Redaktion

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Büdingen/Limeshain (pm). In letzter Zeit sei aus Sicht des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes der Eindruck erweckt worden, der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe einen Baustopp für die dritte Logistikhalle im Gewerbegebiet an der A 45 verhängt oder gar den Rückbau angeordnet. »Das ist nicht so«, betont Verbandsvorsitzender Michael Göllner.

»Der Beschluss im Eilverfahren des Widerspruchs des BUND-Landesverbands Hessen gegen die erste Teilbaugenehmigung ordnet die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs für die längst abgeschlossenen Erdbauarbeiten an. Dies so lange, bis ein Urteil in der Hauptsache gefällt wird.«

Der Vorstand erklärt: »Bisher ist der Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt. Weil der Verwaltungsgerichtshof - auch hier vorläufig im Eilverfahren - die Auffassung vertritt, dass eine Norm zu einer zusätzlichen Anhörung der Gemeinden im Bebauungsplanverfahren nicht eingehalten wurde. Der Zweckverband ist anderer Ansicht und wird dies vor der Entscheidung in der Hauptsache noch einmal vortragen und untermauern.«

Der Verwaltungsgerichtshof hat der Gemeinde Hammersbach eine Klageberechtigung gegen den B-Plan in Aussicht gestellt, die darauf gründet, dass 2016 die Erweiterung des Verbandsgebiets nicht einstimmig beschlossen wurde, erläutert Göllner. »Der Argumentation, die bspw. auch das Regierungspräsidium (...) vertreten hat, dass dem Einstimmigkeitserfordernis durch die Mehrheitsbeschlüsse der drei Kommunalparlamente genüge getan sei, weil diese ihre Vertreter im Zweckverband auch hätten anweisen können, wie sie stimmen müssen, schloss sich das Gericht (...) nicht an.«

Da durch diesen Beschluss der Bebauungsplan vorläufig suspendiert ist, hat das Gericht dem BUND rückwirkend ein Widerspruchsrecht nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zugesprochen.

»Wir haben erst vor kurzem gesagt, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist. Dies hat sich kurz darauf mit dem überraschenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt.« Bis zum Ende der juristischen Auseinandersetzungen sei die Ansiedlung von kleinerem Gewerbe auf etwa 2,5 Hektar im Norden der Westerweiterung blockiert. »Die Interessenten müssen auf unbestimmte Zeit vertröstet werden. Dies mag zwar im Interesse des BUND und der BI Schatzboden liegen, kann aber nicht der Koalitionsvereinbarung der Fraktionen von CDU und Grünen in Hammersbach entnommen werden«, sagt der Zweckverbandsvorstand.

Ausweg gesucht

»Der Verbandsvorstand würde sich wünschen, dass aus der verzwickten Lage ein Ausweg gefunden wird, der sowohl das Fortbestehen des Zweckverbands ermöglicht als auch langwierige Prozesse mit möglicherweise hohen Schadensersatzforderungen für die Kommunen vermeidet«, so die Bürgermeister Benjamin Harris (Büdingen), Michael Göllner (Hammersbach) und Adolf Ludwig (Limeshain).

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